Aktuelle Planungsverfahren
Auf dieser Seite informieren wir Sie über städtische Planverfahren, die derzeit bearbeitet werden.
Das Baugesetzbuch sieht nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. In der zweiten Stufe der Beteiligung, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wird der Plan-Entwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Beide Verfahrensschritte werden auf die gleiche Weise angekündigt. Jeweils eine Woche vor der Auslegung erfolgt die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal.
Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist für die Dauer eines Monats (mind. 30 Tage) liegen die Planunterlagen öffentlich im Rathaus Kraichtal in Münzesheim, im Sachgebiet Baurecht und Planung aus. Während der üblichen Öffnungszeiten steht Ihnen gerne ein Sachbearbeiter unseres Sachgebiets Baurecht und Planung für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Hier können Sie auch Ihre Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vortragen. Schriftlich eingereichte Anregungen müssen unterschrieben sein und sollen Namen und Anschrift des Unterzeichnenden enthalten.
Nach Ablauf der Offenlegungsfrist wertet die Stadtverwaltung / das Planungsbüro sämtliche Stellungnahmen aus und legt sie dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Dieser wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Handelt es sich dabei um komplexere Planverfahren, können die Verfahrensschritte auch abweichen und sich wiederholen.
Aufstellungsbeschluss
Hier finden Sie die aktuellen Aufstellungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan "In den Brunnengärten", Stadtteil Oberacker
Hier: Aufstellungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren "In den Brunnengärten", Oberacker
Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans "In den Brunnengären", Oberacker gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 LBO für den erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden im Regelverfahren aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal am 03.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Text der öffentlichen Bekanntmachung kann auch nachfolgend eingesehen werden.
Öffentliche Bekanntmachung zur 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Kraichtal
Hier: Aufstellungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren zur 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2024 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Kraichtal im Regelverfahren beschlossen.
Die Öffentlichkeit wird hiermit über den Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Kenntnis gesetzt.
Der Aufstellungsbeschluss wird im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal am 10.04.2025 bekannt gemacht.
1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan "In den Brunnengärten", Oberacker
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Kraichtal vom 26.03.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "In den Brunnengärten" nach § 2 Abs. 1 BauGB und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gefasst. Der Bebauungsplanvorentwurf "In den Brunnengärten" mit örtlichen Bauvorschriften wurde in dieser Sitzung gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligunng der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden im Regelverfahren aufgestellt.
Um die Öffentlichkeit frühzeitg über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten, wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Planauflage in der Zeit vom 14.04.2025 bis 16.05.2025 beteiligt. Nachfolgend können der ausgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie der Vorentwurf der Begründung und die Bestandsanalyse zum Umweltbereicht samt artenschutzrechtlichen Gutachten eingesehen werden:
Übersichtsplan Geltungsbereich vom 22.01.2025 (PDF-Dokument, 489,40 KB, 20.03.2025)
Umweltbericht (Bestandsanalyse) vom Februar 2025 (PDF-Dokument, 516,60 KB, 20.03.2025)
Fachbeitrag Artenschutz, Vorprüfung vom 09.09.2023 (PDF-Dokument, 2,17 MB, 20.03.2025)
Öffentliche Bekanntmachung zur 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplan der Stadt Kraichtal
Hier: Frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 14. April bis einschließlich 19. Mai 2025.
Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat in seiner Sitzung am 18.12.2024 den Vorentwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und die Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Hiermit wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Kraichtal bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, sich anhand der ausgelegten Unterlagen über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu informieren.
Nachfolgend kann der ausgelegte Vorentwurf der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Kraichtal mit Begründung und Steckbriefen eingesehen werden:
Vorentwurf FNP Gesamtplan Maßstab 1:10000 vom 29.11.2024 (PDF-Dokument, 9,08 MB, 05.03.2025)
Ortsteil Bahnbrücken Maßstab 1:5000 vom 29.11.2024 (PDF-Dokument, 2,64 MB, 05.03.2025)
Ortsteil Gochsheim Maßstab 1:5000 vom 29.11.2024 (PDF-Dokument, 5,16 MB, 05.03.2025)
Ortsteil Landshausen Maßstab 1:5000 vom 29.11.2024 (PDF-Dokument, 1,64 MB, 05.03.2025)
Ortsteil Menzingen Maßstab 1:5000 vom 29.11.2024 (PDF-Dokument, 2,45 MB, 05.03.2025)
Ortsteil Münzesheim Maßstab 1:5000 vom 29.11.2024 (PDF-Dokument, 3,93 MB, 05.03.2025)
Ortsteil Neuenbürg Maßstab 1:5000 vom 29.11.2024 (PDF-Dokument, 3,23 MB, 05.03.2025)
Ortsteil Oberacker Maßstab 1:5000 vom 29.11.2024 (PDF-Dokument, 2,72 MB, 05.03.2025)
Ortsteil Oberöwisheim Maßstab 1:5000 vom 29.11.2024 (PDF-Dokument, 5,34 MB, 05.03.2025)
Ortsteil Unteröwisheim Maßstab 1:5000 vom 29.11.2024 (PDF-Dokument, 5,36 MB, 05.03.2025)
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 29.11.2024 und die Begründung mit Steckbriefen in der Fassung vom 04.12.2024 werden zusätzlich in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 19.05.2025
im Rathaus der Stadt Kraichtal, Rathausstraße 30, 76703 Kraichtal, Vorraum Zimmer 113, während den üblichen Dienstzeiten, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter der E-Mail-Anschrift: s.ohlig@kraichtal.de übermittelt werden; sie können aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Bei Bedarf können sie der Stadt Kraichtal in Schriftform übersandt (Stadt Kraichtal, Rathausstr. 30, 76703 Kraichtal) oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Mailadresse, alternativ auch die Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB - (Offenlage) / Erneute Offenlage nach § 4a (3) Satz 1 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Keine Dateien vorhanden?
Dann findet derzeit keine Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) statt.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Satzungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
Keine Dateien vorhanden ?
Dann findet derzeit keine Bekanntmachungen nach § 10 Abs. 1 BauGB statt.
Besondere Bauleitplanverfahren
Für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB sowie das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB gelten abweichende Beteiligungsregelungen. Die oben beschriebenen Beteiligungsschritte sind in diesen beiden Verfahren nicht oder nur teilweise erforderlich. Bei vereinfachten Verfahren, häufig bei kleineren Änderungen des Planes, entfällt die frühzeitige Beteiligung. Verfahren gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung werden ebenfalls in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans nach § 6 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Genehmigungen der höheren Verwaltungsbehörde:
Keine Dateien vorhanden?
Dann ist derzeit keine Bekanntmachung veranlasst worden.
Wichtiger Hinweis zu den als Satzung beschlossenen Bauleitpläne
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorabinformation. Rechtsverbindlich sind nur Originalpläne. Die rechtkräftigen Bebauungspläne können im Sachgebiet Baurecht und Planung eingesehen oder im Geoinformationsportal (GIS) der Stadt Kraichtal heruntergeladen werden.