Aktuelle Planungsverfahren
Auf dieser Seite informieren wir Sie über städtische Planverfahren, die derzeit bearbeitet werden.
Das Baugesetzbuch sieht nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. In der zweiten Stufe der Beteiligung, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wird der Plan-Entwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Beide Verfahrensschritte werden auf die gleiche Weise angekündigt. Jeweils eine Woche vor der Auslegung erfolgt die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal.
Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist für die Dauer eines Monats (mind. 30 Tage) liegen die Planunterlagen öffentlich im Rathaus Kraichtal in Münzesheim, im Sachgebiet Baurecht und Planung aus. Während der üblichen Öffnungszeiten steht Ihnen gerne ein Sachbearbeiter unseres Sachgebiets Baurecht und Planung für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Hier können Sie auch Ihre Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vortragen. Schriftlich eingereichte Anregungen müssen unterschrieben sein und sollen Namen und Anschrift des Unterzeichnenden enthalten.
Nach Ablauf der Offenlegungsfrist wertet die Stadtverwaltung / das Planungsbüro sämtliche Stellungnahmen aus und legt sie dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Dieser wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Handelt es sich dabei um komplexere Planverfahren, können die Verfahrensschritte auch abweichen und sich wiederholen.
Aufstellungsbeschluss
Hier finden Sie die aktuellen Aufstellungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
Keine Dateien vorhanden ?
Dann ist derzeit keine Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses veranlasst worden.
1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Keine Dateien vorhanden?
Dann findet derzeit keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB - (Offenlage) / Erneute Offenlage nach § 4a (3) Satz 1 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gewerbegebiet Brückle", Unteröwisheim
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom
13. April 2026 bis einschließlich 17. Mai 2026
Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat am 25.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gewerbegebiet Brückle" in Unteröwisheim gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGb durchzuführen.
Nachfolgend können der Entwurf der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans mit Textteil, Begründung und Umweltbericht sowie den Gutachten eingesehen werden:
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 26.05.2025 (PDF-Dokument, 1,75 MB, 31.03.2026)
Umweltbericht und Grünordnungsplan vom Dezember 2025 (PDF-Dokument, 3,97 MB, 31.03.2026)
Grünordnungsplan Bestandsplan vom 01.12.2025 (PDF-Dokument, 1,85 MB, 31.03.2026)
Gründordnungsplan Maßnahmenplan vom 01.12.2025 (PDF-Dokument, 641,75 KB, 31.03.2026)
Geotechnisches Gutachten vom 19.12.2024 (PDF-Dokument, 10,3 MB, 31.03.2026)
Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Brückle", Unteröwisheim
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom
13. April 2026 bis einschließlich 17. Mai 2026
Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat am 25.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Brückle" in Unteröwisheim gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Nachfolgend können der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, der Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie die Gutachten eingesehen werden:
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 26.05.2025 (PDF-Dokument, 1,75 MB, 31.03.2026)
Grünordnungsplan Bestandsplan, Büro Ostholthoff vom 01.12.2025 (PDF-Dokument, 1,85 MB, 31.03.2026)
Verkehrstechnische Untersuchung vom 22.05.2025 (PDF-Dokument, 9,59 MB, 31.03.2026)
Schalltechnische Untersuchung vom 22.05.2025 (PDF-Dokument, 4,41 MB, 31.03.2026)
Entwurfsplanung - Entwässerung Gesamtleitungsplan vom 02.02.2026 (PDF-Dokument, 3,59 MB, 31.03.2026)
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Satzungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
Bebauungsplan "PV-Anlage ehemaliger Sportplatz"
Hier: Inkraftteten des als Satzung beschlossenen Bebauungsplans
Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat am 25.03.2026 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan "PV-Anlage ehemaliger Sportplatz", Unteröwisheim aufgrund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal am 23.04.2026 bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Bebauungsplans PV-Anlage ehem. Sportplatz vom 09.03.2026 (PDF-Dokument, 467,68 KB, 23.04.2026)
Textliche Festsetzungen vom 09.03.2026 (PDF-Dokument, 645,43 KB, 23.04.2026)
Begründung vom 09.03.2026 (PDF-Dokument, 3,83 MB, 23.04.2026)
Grünordnungsplan vom 04.02.2026 (PDF-Dokument, 6,20 MB, 23.04.2026)
Ausgleichskonzept Reptilien vom 04.02.2026 (PDF-Dokument, 1,88 MB, 23.04.2026)
Blendgutachten vom 03.09.2025 (PDF-Dokument, 1,87 MB, 23.04.2026)
Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans nach § 6 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Genehmigungen der höheren Verwaltungsbehörde:
6. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich PV-Anlage ehemaliger Sportplatz, Unteröwisheim
Hier: Genehmigung und Wirksamkeit der 6. Teiländerung des Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Landratsamt Karlsruhe hat die vom Gemeinderat der Stadt Kraichtal am 25. März 2026 in öffentlicher Sitzung beschlossene 6. Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich PV-Anlage ehemaliger Sportpatz in Unteröwisheim mit Erlass vom 13. April 2026, Aktenzeichen 2026-07-1010, aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Genehmigung wird im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal Nr. 17 am 23.04.2026 bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplans wirksam.
Nachfolgend kann die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplans mit Begründung und zusammenfassender Erklärung eingesehen werden:
Wichtiger Hinweis zu den als Satzung beschlossenen Bauleitpläne
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorabinformation. Rechtsverbindlich sind nur Originalpläne. Die rechtkräftigen Bebauungspläne können im Sachgebiet Baurecht und Planung eingesehen oder im Geoinformationsportal (GIS) der Stadt Kraichtal heruntergeladen werden.





