Förderprogramm: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Kraichtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Kraichtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Kraichtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
CoronaBürgerbüroAusschreibungenSchloss-CaféAktuelle PlanungsverfahrenVerkehrsmeldungenBestattungstermineRegionale ProdukteUkraineTelefonverzeichnisKontaktformularAmtliche Bekanntmachungen
Kraichtal
Weinberg
Ansicht Gochsheim
Ansicht Gochsheim
Blume
Gochsheim

Förderprogramm „klimafit Kraichtal“ 2025

Förderprogramm „klimafit Kraichtal“ 2025

Die Stadt Kraichtal bezweckt mit diesem Förderprogramm eine Reduzierung der CO²-Emissionen in Kraichtal. Diese soll erzielt werden durch Förderungen in den Bereichen erneuerbare Energien, umweltfreundliche Mobilität im innerörtlichen Verkehr und durch die Steigerung des Grünanteils. Das Förderprogramm soll die Bürgerschaft motivieren, sich aktiv für die Reduktion von CO²-Emissionen einzusetzen und damit einen Schritt hin zu einer klimaneutralen Gemeinde zu gehen. Gleichzeitig sollen einzelne Förderbausteine auch zu einem verbesserten Mikroklima in der Stadt und damit der Anpassung an ein verändertes Klima dienen.

Um die Wichtigkeit des Themas Klimaschutz zu unterstreichen, werden auch im Jahr 2025 verschiedene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gefördert.

Auszahlungsanträge für bereits zugesagte Förderungen aus dem Jahr 2024 können weiterhin unter Einhaltung der im Bewilligungsbescheid genannten Fristen eingereicht werden.

Baustein 1: Balkonsolarmodule

Balkonsolarmodule stellen die kostengünstigste und einfachste Möglichkeit dar, selbst grünen Strom zu erzeugen und damit den Strombezug aus dem Netz zu verringern. Des Weiteren soll das Förderprogramm die Bürgerschaft motivieren, sich aktiv für die Reduktion von CO2-Emissionen einzusetzen und damit einen Schritt hin zu einer klimaneutralen Stadt zu gehen.
Mit Balkonsolarmodulen (auch Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage genannt) können zum Beispiel Mieter*innen, die über kein eigenes Dach verfügen, von Photovoltaik profitieren und zur Energiewende beitragen. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus 1-2 Modulen mit einer Leistung von max. 800 Watt. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast eines Haushalts zu decken.

Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Maßnahmen für Wohngebäude auf Kraichtaler Gemarkung. Wohnungen auf Betriebsgelände sind ebenfalls förderfähig.
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, als auch Vereine.
Pro Wohneinheit kann ein Förderantrag gestellt werden.
Förderfähig ist die Errichtung von steckbaren Stromerzeugungsgeräten bis einschließlich 800 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters. Dazu gehören sowohl die Anschaffungskosten sowie alle Kosten für die Installation der Anlage.

Förderbedingungen
Es ist die verpflichtende Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister durchzuführen.
Bei Mietwohnungen ist eine Erlaubnis der vermietenden Person oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich.
Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bei Antragsstellung zu erbringen.
Die Wechselrichterleistungen der gesamten in dem Haushalt (pro Verrechnungszähler) installierten Balkonmodule darf eine Leistung von 800 Watt nicht übertreffen. Dies beinhaltet auch bereits im Haushalt angeschlossene Balkonmodule.
Die Gesamtanlage mit all ihren Bestandteilen muss den aktuell geltenden DIN-Normen sowie den DGS Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte entsprechen.

Umfang der Förderung
Der Zuschuss beträgt pauschal 100 €.

Weitere Informationen zum Download

Baustein 2: Lasten-/Kinderfahrradanhänger sowie E-Roller/-Scooter

Der Verkehrssektor trägt mit hohen Treibhausgasemissionen erheblich zum Klimawandel bei. Um Emissionen zu senken, gilt es den Autoverkehr zu reduzieren und die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel, insbesondere des Fahrrads, weiter zu erhöhen. (E-)Fahrräder mit Anhänger können vielfältig eingesetzt werden, beispielsweise für Einkaufsfahrten oder zur Beförderung von Kleinkindern. Ebenso können E-Roller/-Scooter, gerade bei Kurzstrecken, eine klimafreundliche Alternative zum PKW sein. Durch diese Förderung wird ein Anreiz für Privatpersonen geschaffen, im Alltag auf KFZ-Fahrten immer mehr zu verzichten.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden soll der Neukauf eines Lasten-/Kinderfahrradanhängers oder der Neukauf eines E-Rollers/-Scooters. Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Kraichtal, die ein Fahrzeug oder einen Anhänger im Stadtgebiet von Kraichtal nutzen.

Förderbedingungen

Gefördert werden:

  • ab Werk ausgestattete Lasten-/Kinderfahrradanhänger mit einer Zuladung von mindestens 30 kg. Nicht gefördert werden gebrauchte und selbst gebaute Lastenanhänger.
  • ab Werk ausgestattete batteriebetriebene Elektromotorroller oder E-Scooter, unabhängig vom Hersteller (E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e)*.

Mit dem Antrag wird bestätigt, dass das Fahrzeug/der Anhänger für mindestens 3 Jahre genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft wird.

*Von der Förderung ausgeschlossen sind E-Kleinstfahrzeuge der Untergruppen L1e-A und L1e-B

Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 200,00 €.

Weitere Informationen zum Download

Baustein 3: Mehrwegwindeln

Ziel der Stadt Kraichtal ist es, einen nachhaltigen, klimagerechten Konsum zu fördern. Dazu zählt auch die Vermeidung von Müll und Plastik. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen des diesjährigen Förderprogrammes die Anschaffung von Stoff- bzw. Mehrwegwindeln gefördert.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Anschaffung von Stoffwindeln sowie das dazugehörige Equipment, wie Überziehhosen, Mulleinlagen etc., das mehrfach genutzt werden kann.

Förderbedingungen

  • Gefördert werden Familien mit im Stadtgebiet Kraichtal wohnende Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten
  • Leben gleichzeitig mehrere gleichaltrige Kinder (z. B. Zwillinge) bis zu einem Alter von 36 Monaten im Haushalt, wird nach den vorstehenden Grundsätzen für jedes dieser Kinder ein Zuschuss gezahlt.

Umfang der Förderung

  • Einmalig pro Kind 100,00 € pauschal
  • Bei Anschaffungskosten unter 200,00 € beträgt der Zuschuss 50 % der Anschaffungskosten.

Weitere Informationen zum Download

Baustein 4: Gastro-Mehrwegverpackungen

Einweg-Verpackungen führen zu großem unnötigem Müllaufkommen, welches unser Klima belastet. Die Lösung für genanntes Müllaufkommen durch Einweg-Verpackungen wie z.B. Pizzaschachteln oder Essensboxen, sind die Mehrwegverpackungen.  Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Geschäfte, die Essen zum Verkauf anbieten (mit Ausnahme von Stellen mit 5 Beschäftigten oder weniger) dazu verpflichtet, Mehrwegverpackungen zum Mitnehmen bei Speisen als Alternative zur Einwegverpackung aus Plastik anzubieten. Bei Getränkebechern muss immer eine Mehrweg-Alternative bereitgestellt werden.

Gegenstand der Förderung
Die Anschaffung von Pfandboxen soll gefördert werden.

Förderbedingungen
Gefördert werden Kraichtaler Gastronomiebetriebe, welche eine neues Pfandboxensystem anschaffen. Bedingung ist der Abschluss eines Vertrages bzw. die Bestellung von Pfandboxen bei einem entsprechenden Anbieter (Bestellung muss über 250,00 € liegen)

Umfang der Förderung
Die Anschaffung von Pfandboxen soll pauschal mit 250,00 € pro Gastronomiebetrieb gefördert werden.

Dokumente zum Download

Baustein 5: Pflanzung von klimaresistenten Sträuchern und Obstbäumen

Bäume helfen uns Menschen dabei unser ausgestoßenes CO2, wessen Ausschüttung sich negativ auf unser Klima auswirkt, abzubauen. Die Ausschüttung von CO2 nahm durch die immer fortlaufende Industrialisierung über die letzten zwei Jahrhunderte, aber vor allem im 21. Jahrhundert, immens zu. Zusätzlich werden Wälder und wichtige Ökosysteme auf unserem Planeten für den Menschen zerstört (z.B. Häuser- und Straßenbau, Viehzucht oder für die Ressource Holz z.B. als Baumaterial). Um hier einen positiven Beitrag zur klimafreundlichen Gestaltung des Stadtgebietes zu leisten, möchte die Stadt Kraichtal die Anpflanzung von Klimabäumen auf privaten Grundstücken durch Bereitstellung von Pflanzgut fördern.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen einer Baumspende verschenkt die Stadt Kraichtal klimaresistente Sträucher und Obstbäume für die Pflanzung auf Kraichtaler Gemarkung.

Förderbedingungen

Berechtigt zur Bestellung sind nur Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen und Vereine innerhalb der Stadt Kraichtal, wenn sie ohne Vorliegen rechtlicher Verpflichtungen eine freiwillige Baumpflanzung vornehmen möchten.

Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. In diesem Falle ist den Antragsunterlagen der Beschluss der Eigentümerversammlung beizufügen.

Je Hausgrundstück kann maximal ein in der Bestellliste des Förderantrages aufgeführtes Gehölz/Pflanzgut bestellt werden.

Die Antragsteller verpflichten sich das Pflanzgut fachgerecht einzupflanzen und den Baum durch eine geeignete Pflege dauerhaft zu erhalten. Die durch die Pflege und Bewässerung entstehenden Kosten übernehmen die AntragstellerInnen.

Durch die Baumpflanzung darf das Nachbarrecht nicht verletzt werden und die festgelegten Mindestabstände zu Nachbargrundstücken sind einzuhalten.

Umfang der Förderung

Die Zuwendung erfolgt in Form einer kostenlosen Bereitstellung und Ausgabe des Pflanzgutes. Eine Auszahlung der im Durchschnitt aufgewendeten Mittel für die Beschaffung eines Pflanzgutes ist nicht vorgesehen.

ACHTUNG:

Die Bestellfrist endet am 28. September 2025.

Zum Förderantrag Baustein 5 (PDF-Dokument, 428,79 KB, 02.04.2025)

Baustein 6: Umgestaltung von Schottergärten

Infolge der Klimaerwärmung nehmen Hitze, Sturm und Starkregenereignisse zu. Überschwemmungen und Dürreperioden sind auch hierzulande ein Thema, das die Kommune immer wieder beschäftigt. Sich auf diese Veränderungen einzustellen und Maßnahmen zu ergreifen – wie die Umgestaltung durch mehr Pflanzen, mehr Verschattung und Versickerungsmöglichkeiten – darum geht es in der Klimafolgenanpassung. Auch das Insektensterben ist eine große Herausforderung der auf kommunaler Ebene entgegengetreten.

Jede einzelne Grünfläche kann einen Beitrag zur Klimaanpassung und zum Artenschutz leisten. Grünflächen können Regenwasser zurückhalten und sind somit ein wichtiger Puffer bei Starkregenereignissen. Zudem heizen sich begrünte Flächen nicht so stark auf, wie versiegelte Flächen. Auch ist jede Grünfläche gleichzeitig ein Lebensraum für Pflanzen und Insekten.

Das Förderprogramm bietet einen Anreiz und Unterstützung für Privatpersonen oder Eigentümergemeinschaften bei der Umgestaltung von artenarmen und hitzebildenden Schottergärten in hochwertige Lebensräume.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen im privaten Bereich, bei denen artenarme und hitzebildende Schottergärten in hochwertige Lebensräume umgewandelt werden. Planungs-, Material-, Entsorgungs- und Baukosten sind förderfähig.

Förderbedingungen

Es werden nur freiwillige Maßnahmen gefördert. Bei der umgestalteten Fläche muss es sich um eine zusammenhängende Fläche von mindestens 4 m² handeln, die bisher dominiert war von Steinen/Kies oder anderen Materialien, die sich stark aufheizen. Nach der Umgestaltung wurde der Anteil der Steine/Kies und anderen sich aufheizenden Materialien durch heimische und insektenfreundliche Bepflanzung ersetzt.

Förderumfang

Die Stadt Kraichtal übernimmt 30 % der Umgestaltungskosten, max. 500,00 € pro Projekt, nach Abschluss der Umgestaltung.

Dokumente zum Download

Baustein 7: Dachbegrünung

Begrünte Dächer haben klimatische, ökologische, städtebauliche und abwassertechnische Positivwirkungen:

  • sie können 50-70 % des Regenwassers zurückhalten - das entlastet die Kanalisation
  • sie filtern Staub und Schadstoffe, heizen sich weniger auf als unbegrünte Dächer und wirken so temperaturausgleichend
  • sie sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Trittsteinbiotope tragen sie zur innerstädtischen Biotopvernetzung bei, durch Samenverbreitung und flugfähige Arten stehen sie mit den erdgebundenen Biotopen in Kontakt und in ständigem Austausch
  • sie werten Gebäude optisch auf

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden extensive Dachbegrünungen auf Wohngebäuden sowie Garagen und Carports aber auch Schuppen (z. B. für Geräte und Fahrräder), die sich im Stadtgebiet Kraichtal befinden. Die Förderung gilt sowohl für die nachträgliche Begrünung vorhandener Dächer als auch die Begrünung von An- und Umbauten.

Gefördert werden

  • Material- und Herstellungskosten für den Aufbau der Vegetationsschicht (Wurzelschutzfolie, Schutzvlies, Drainageelemente, Filtervlies, Substrate etc.),
  • Ausführungsarbeiten durch qualifizierte gewerbliche Betriebe (z.B. Garten- Landschaftsbau, Dachdeckerbetrieb),
  • heimisches Saatgut und Pflanzen,
  • bei vorhandenen Dächern statische Maßnahmen und Kosten für einen Statiker, die zur Durchführung der Dachbegrünung erforderlich sind und dieser zweifelsfrei dienen.

Förderbedingungen

Die zu begrünende zusammenhängende Nettofläche muss mindestens 10 m² aufweisen. Die durchwurzelbare Substratdicke muss mindestens 8 cm aufweisen.

Förderumfang

Die Stadt Kraichtal übernimmt 30 % der Umgestaltungskosten, max. 800,00 € pro Projekt, nach Abschluss der Umgestaltung.

Dokumente zum Download

Förderprogramm "Klimafit Kraichtal 2024"

Hier stehen die Auszahlungsanträge für die Bausteine 1 und 2 aus dem Förderprogramm 2024 zum Download zur Verfügung.

Baustein 2: (E-)Lastenräder und -anhänger - Auszahlungsantrag

Hier steht der Auszahlungsantrag zum Download bereit:

Zum „Auszahlungsantrag Baustein 2" (PDF-Dokument, 82,43 KB, 30.04.2024)