Förderprogramm: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Kraichtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Kraichtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
CoronaBürgerbüroAusschreibungenSchloss-CaféAktuelle PlanungsverfahrenVerkehrsmeldungenBestattungstermineRegionale ProdukteUkraineTelefonverzeichnisKontaktformularAmtliche Bekanntmachungen

Förderprogramm „klimafit Kraichtal“ 2024

Förderprogramm „klimafit Kraichtal“ 2024

Die Stadt Kraichtal bezweckt mit diesem Förderprogramm eine Reduzierung der CO²-Emissionen in Kraichtal. Diese soll erzielt werden durch Förderungen in den Bereichen erneuerbare Energien, umweltfreundliche Mobilität im innerörtlichen Verkehr und durch die Steigerung des Grünanteils. Das Förderprogramm soll die Bürgerschaft motivieren, sich aktiv für die Reduktion von CO²-Emissionen einzusetzen und damit einen Schritt hin zu einer klimaneutralen Gemeinde zu gehen. Gleichzeitig sollen einzelne Förderbausteine auch zu einem verbesserten Mikroklima in der Stadt und damit der Anpassung an ein verändertes Klima dienen.

Um die Wichtigkeit des Themas Klimaschutz zu unterstreichen, werden neben Balkonsolarmodulen weitere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gefördert.

Das neue Förderprogramm besteht aus den folgenden 6 Bausteinen:

Baustein 1: Balkonsolarmodule

Balkonsolarmodule stellen die kostengünstigste und einfachste Möglichkeit dar, selbst grünen Strom zu erzeugen und damit den Strombezug aus dem Netz zu verringern. Des Weiteren soll das Förderprogramm die Bürgerschaft motivieren, sich aktiv für die Reduktion von CO2-Emissionen einzusetzen und damit einen Schritt hin zu einer klimaneutralen Stadt zu gehen.
Mit Balkonsolarmodulen (auch Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage genannt) können zum Beispiel Mieter*innen, die über kein eigenes Dach verfügen, von Photovoltaik profitieren und zur Energiewende beitragen. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus 1-2 Modulen mit einer Leistung von max. 800 Watt. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast eines Haushalts zu decken.

Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Maßnahmen für Wohngebäude auf Kraichtaler Gemarkung. Wohnungen auf Betriebsgelände sind ebenfalls förderfähig.
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, als auch Vereine.
Pro Wohneinheit kann ein Förderantrag gestellt werden.
Förderfähig ist die Errichtung von steckbaren Stromerzeugungsgeräten bis einschließlich 800 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters. Dazu gehören sowohl die Anschaffungskosten sowie alle Kosten für die Installation der Anlage.

Förderbedingungen
Es ist die verpflichtende Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister durchzuführen.
Bei Mietwohnungen ist eine Erlaubnis der vermietenden Person oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich.
Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bei Antragsstellung zu erbringen.
Die Wechselrichterleistungen der gesamten in dem Haushalt (pro Verrechnungszähler) installierten Balkonmodule darf eine Leistung von 800 Watt nicht übertreffen. Dies beinhaltet auch bereits im Haushalt angeschlossene Balkonmodule.
Die Gesamtanlage mit all ihren Bestandteilen muss den aktuell geltenden DIN-Normen sowie den DGS Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte entsprechen.

Umfang der Förderung
Der Zuschuss beträgt pauschal 100 €.

Weitere Informationen zum Download

Baustein 2: (E-)Lastenräder/-anhänger

Der Verkehrssektor trägt mit hohen Treibhausgasemissionen erheblich zum Klimawandel bei. Um Emissionen zu senken, gilt es den Autoverkehr zu reduzieren und die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel, insbesondere des Fahrrads, weiter zu erhöhen. (E-)Lastenräder oder (E-)Fahrräder mit Anhänger können vielfältig eingesetzt werden, beispielsweise für Einkaufsfahrten oder zur Beförderung von Kleinkindern. Durch die Förderung von (E-)Lastenrädern bzw. –anhängern wird ein Anreiz für Privatpersonen geschaffen, im Alltag für Einkauf und Transport auf KFZ-Fahrten zu verzichten.

Gegenstand der Förderung
Gefördert werden soll der Neukauf eines (E-)Lastenrades, Lastenrades oder Lastenanhängers.
Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Kraichtal, die ein Fahrzeug oder einen Anhänger im Stadtgebiet von Kraichtal nutzen.

Förderbedingungen

Gefördert werden:

  • ab Werk ausgestattete Elektro-Lastenräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einer Zuladung von mindestens 40 kg. Nicht gefördert werden nachträgliche Umbauten herkömmlicher Pedelecs und gebrauchte Fahrzeuge,
  • ab Werk ausgestattete muskelbetriebene Lastenräder mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm. Nicht gefördert werden nachträgliche Umbauten herkömmlicher Pedelecs und gebrauchte Fahrzeuge,
  • ab Werk ausgestattete Lastenanhänger für Fahrräder und Pedelecs mit einer Zuladung von mindestens 30 kg. Nicht gefördert werden gebrauchte und selbst gebaute Lastenanhänger.

Mit dem Antrag wird bestätigt, dass das Fahrzeug/der Anhänger für mindestens 3 Jahre genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft wird.

Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten.

Dabei gelten die im Folgenden genannten Höchstbeträge:

  • Elektro-Lastenräder: maximal 400 Euro pro Fahrzeug
  • Muskelbetriebe Lastenräder: maximal 250 Euro pro Fahrzeug
  • Lastenanhänger: maximal 100 Euro pro Anhänger

Weitere Informationen zum Download

Baustein 3: Jungimker/Wildbienenhotels

In Europa sind etwa 150 verschiedene Nutzpflanzen und rund 80 Prozent der Wildpflanzen abhängig von der Bestäubung durch Insekten. Wildbienen benötigen Nektar und Pollen für ihre eigene Versorgung und sind ungemein eifrige Blütenbesucher. Dabei tragen sie Blütenpollen von einer Blüte zur anderen und bestäuben die Pflanzen - quasi nebenher. Wildlebende Insekten erreichen dabei mit der gleichen Zahl von Blütenbesuchen einen doppelt so hohen Fruchtansatz wie Honigbienen. Die meisten Wildbienenarten in Deutschland werden immer seltener. Etwa die Hälfte der Arten steht auf der Roten Liste der gefährden Tierarten Deutschlands, einige sind bereits ausgestorben. Wilde Bienen brauchen reich strukturierte Lebensräume und können nur dort leben, wo ihre vielfältigen Ansprüche an Nahrung und Nistplatz erfüllt werden. Doch solche Lebensräume verschwinden, weil die Agrarlandschaft immer eintöniger wird. Streuobstwiesen, artenreiche Waldränder, Wegböschungen, Brachen, Wegsäume und extensiv genutzte Wiesen gehen vielerorts verloren.
Die Stadt Kraichtal möchte durch die Förderung Bürgerinnen und Bürger motivieren, geeignete Nistplätze für Wildbienen zu schaffen, um so dem Aussterben der Wildbiene entgegenzuwirken.
Da aber auch Honigbienen wichtig für die Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen sind und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung unserer Nahrungsversorgung und zum Erhalt der Kulturlandschaft beitragen, sollen durch die Förderung Jungimkerinnen und Jungimker unterstützt werden.

Gegenstand der Förderung
Gefördert werden soll die Anschaffung eines geeigneten Wildbienenhotels.
Außerdem erhält jede Person, die das Imkern neu beginnt, ein Bienenvolk.

Förderbedingungen

  • Voraussetzung für die Förderung beim Kauf eines Wildbienenhotels ist, dass die ausgewählte Nisthilfe über geeignete Materialien speziell für Wildbienen verfügt.
  • Voraussetzung für die Bezuschussung eines Bienenvolkes ist die erfolgreiche Belegung eines Imkerkurses in einem Imkerverein. Das Bienenvolk soll regional im Umkreis von maximal 50 km gekauft werden.

Umfang der Förderung

  • Pro Haushalt wird die Anschaffung eines Wildbienenhotels mit 50 % des Kaufpreises erstattet, maximal jedoch 50 €.
  • Der Kaufpreis für ein Bienenvolk bis maximal 110 € wird erstattet.

Nähere Informationen zu geeigneten Nisthilfen für Wildbienen finden Sie hier:

Dokumente zum Download

Baustein 4: Baumspende

Bäume helfen uns Menschen dabei unser ausgestoßenes CO2, wessen Ausschüttung sich negativ auf unser Klima auswirkt, abzubauen. Die Ausschüttung von CO2 nahm durch die immer fortlaufende Industrialisierung über die letzten zwei Jahrhunderte, aber vor allem im 21. Jahrhundert, immens zu. Zusätzlich werden Wälder und wichtige Ökosysteme auf unserem Planeten für den Menschen zerstört (z.B. Häuser- und Straßenbau, Viehzucht oder für die Ressource Holz z.B. als Baumaterial). Um hier einen positiven Beitrag zur klimafreundlichen Gestaltung des Stadtgebietes zu leisten, möchte die Stadt Kraichtal die Anpflanzung von Klimabäumen auf privaten Grundstücken durch Bereitstellung von Pflanzgut fördern.

Gegenstand der Förderung
Im Rahmen einer Baumspende verschenkt die Stadt Kraichtal klimaresistente Bäume für die Pflanzung auf Kraichtaler Gemarkung.

Förderbedingungen
Berechtigt zur Bestellung sind nur Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen und Vereine innerhalb der Stadt Kraichtal, wenn sie ohne Vorliegen rechtlicher Verpflichtungen eine freiwillige Baumpflanzung vornehmen möchten.
Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. In diesem Falle ist den Antragsunterlagen der Beschluss der Eigentümerversammlung beizufügen.
Je Hausgrundstück kann maximal ein in der Bestellliste des Förderantrages aufgeführtes Gehölz/Pflanzgut bestellt werden.
Die Antragsteller verpflichten sich, das Pflanzgut fachgerecht einzupflanzen und den Baum durch eine geeignete Pflege dauerhaft zu erhalten. Die durch die Pflege und Bewässerung entstehenden Kosten übernehmen die AntragstellerInnen.
Eine Beseitigung des Baumes ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und bei der Stadt Kraichtal zu beantragen. Im Falle einer Fällgenehmigung ist eine Ersatzpflanzung zu leisten. Die Förderkriterien zum Schutz und Erhalt des Pflanzgutes gehen bei Grundstücksveräußerung auf die neuen EigentümerInnen über, die bei Verkauf über die Anpflanzung und über diese Verpflichtungen zu informieren sind.
Durch die Baumpflanzung darf das Nachbarrecht nicht verletzt werden und die festgelegten Mindestabstände zu Nachbargrundstücken sind einzuhalten.

Umfang der Förderung
Die Zuwendung erfolgt in Form einer kostenlosen Bereitstellung und Ausgabe des Pflanzgutes. Eine Auszahlung der im Durchschnitt aufgewendeten Mittel für die Beschaffung eines Pflanzgutes ist nicht vorgesehen.

ACHTUNG
Die Bestellfrist endet am 5. Mai 2024.

Dokumente zum Download

Baustein 5: Gastro-Mehrwegverpackungen

Einweg-Verpackungen führen zu großem unnötigem Müllaufkommen, welches unser Klima belastet. Die Lösung für genanntes Müllaufkommen durch Einweg-Verpackungen wie z.B. Pizzaschachteln oder Essensboxen, sind die Mehrwegverpackungen.  Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Geschäfte, die Essen zum Verkauf anbieten (mit Ausnahme von Stellen mit 5 Beschäftigten oder weniger) dazu verpflichtet, Mehrwegverpackungen zum Mitnehmen bei Speisen als Alternative zur Einwegverpackung aus Plastik anzubieten. Bei Getränkebechern muss immer eine Mehrweg-Alternative bereitgestellt werden.

Gegenstand der Förderung
Die Anschaffung von Pfandboxen soll gefördert werden.

Förderbedingungen
Gefördert werden Kraichtaler Gastronomiebetriebe, welche eine neues Pfandboxensystem anschaffen. Bedingung ist der Abschluss eines Vertrages bzw. die Bestellung von Pfandboxen bei einem entsprechenden Anbieter (Bestellung muss über 250 Euro liegen)

Umfang der Förderung
Die Anschaffung von Pfandboxen soll pauschal mit 250 Euro pro Gastronomiebetrieb gefördert werden.

Dokumente zum Download

Baustein 6: Entsiegelung von Flächen

Immer mehr Boden wird versiegelt und damit unbrauchbar für Pflanzen und Tiere. Regenwasser kann nicht im Boden versickern und bei Starkregenereignissen können Schäden an der Infrastruktur entstehen. Außerdem speichern versiegelte Flächen Wärme und geben diese zum Beispiel in heißen Nächten über viele Stunden hinweg ab. Dies führt zu einer zusätzlichen Hitzebelastung im Sommer. Durch die Entsiegelung von Flächen profitiert besonders das Mikroklima vor Ort: Niederschläge werden besser absorbiert, mehr Wasser verdunstet und somit wird es kühler.

Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen im privaten Bereich, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung (z.B. Pflaster, Beton, Asphalt oder sogenannte „Schottergärten1 “) zurück gebaut und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden. Es wird empfohlen heimische Pflanzen zu verwenden.
Planungs-, Material-, Entsorgungs- und Baukosten sind förderfähig.

Förderbedingungen
Es werden nur freiwillige Maßnahmen gefördert. Die Entsiegelung illegal versiegelter Flächen ist nicht förderfähig. Gesetzliche Vorgaben/Regelungen insbesondere der Bauleitplanung, Bauordnung und des Wasserrechts sind zu beachten. Maßnahmen, deren Durchführung diesen Vorschriften entgegenstehen, sind nicht förderfähig.
Es werde Maßnahmen ab einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 10 m² gefördert.

Förderumfang
Der Zuschuss beträgt für

  • die vollständige Entsiegelung von Flächen: 15,00 Euro/m² entsiegelter Fläche, maximal jedoch 20 % der anrechenbaren Kosten (bei Ausführung durch einen Fachbetrieb) bzw. höchstens 800 € pro Maßnahme auf einer Liegenschaft.
  • den Rückbau von Schottergärten: 15,00 Euro/m² entsiegelter Fläche, maximal jedoch 20 % der anrechenbaren Kosten (bei Ausführung durch einen Fachbetrieb) bzw. höchstens 800 € pro Maßnahme auf einer Liegenschaft.
  • Teilentsiegelte Flächen sowie Rasengittersteine aus Beton: 7,50 €/m² entsiegelter Fläche, maximal 20 % der anrechenbaren Kosten bzw. höchstens 250 Euro.

Wird die Maßnahme in Eigenleistung erbracht, so beträgt der maximale Zuschuss 40 % der anrechenbaren Kosten. Die Förderobergrenze bleibt hiervon unberührt.

Dokumente zum Download

Klimaschutz Förderprogramm 2023

Den Auszahlungsantrag für bereits zugesagte Förderungen aus 2023 bitten wir nach Abschluss der Maßnahme zusammen mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Rechnung für das steckerfertige Solarmodul
  • Zahlungsnachweis für diese Rechnung
  • Foto der montierten Anlage
  • Nachweis über die Registrierung der Anlage beim Marktstammdatenregister

Hinweis: Sparen Sie Ressourcen und reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag komplett online über unser Online-Formular ein.

Falls Sie keine Bestätigungsmail erhalten haben sollten, melden Sie sich bitte bei uns!

Weitere Informationen
Die Umsetzung der Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung erfolgen. Nach Fertigstellung der Maßnahme müssen innerhalb von 3 Monaten der Antrag auf Auszahlung mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden.

Für Balkonmodule gibt es verschiedene Bezeichnungen: Stecker-Solargerät, Balkonkraftwerk, Mini-Solaranlage, PV Plug & Play. Gemeint sind in der Regel 1 bis 2 Photovoltaikmodule, die mit einem Wechselrichter direkt über die Steckdose Strom in den Stromkreislauf einspeisen, der dort in der Regel direkt wieder verbraucht wird. Im technischen Sinn handelt es sich um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.

Hilfreiche Informationen zum Balkonmodul bietet die Heidelberger Energiegenossenschaft:

Um Bauherrinnen und Bauherren bei der Photovoltaik-Pflicht zu unterstützen, hat das Umwelt- und Energieministerium Baden-Württemberg einen „Praxisleitfaden zu Photovoltaik-Pflicht“ veröffentlicht. Dieser erläutert die geltenden Vorschriften praxisnah und erklärt, wie die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Bitte beachten Sie:

  • Als Betreiberin bzw. Betreiber einer Erzeugungsanlage sind Sie verpflichtet, die Anlage und ggf. auch Ihren Energiespeicher ins Marktstammdatenregister einzutragen. Hier können Sie die Anmeldung vornehmen.
  • Die Gesamtanlage mit all ihren Bestandteilen muss den aktuell geltenden DIN-Normen sowie den DGS Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte entsprechen.

Nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahme würden wir uns über ein Feedback anhand eines Interviews (PDF-Datei) freuen.