Förderprogramm „klimafit Kraichtal“ 2025
Die Stadt Kraichtal bezweckt mit diesem Förderprogramm eine Reduzierung der CO²-Emissionen in Kraichtal. Diese soll erzielt werden durch Förderungen in den Bereichen erneuerbare Energien, umweltfreundliche Mobilität im innerörtlichen Verkehr und durch die Steigerung des Grünanteils. Das Förderprogramm soll die Bürgerschaft motivieren, sich aktiv für die Reduktion von CO²-Emissionen einzusetzen und damit einen Schritt hin zu einer klimaneutralen Gemeinde zu gehen. Gleichzeitig sollen einzelne Förderbausteine auch zu einem verbesserten Mikroklima in der Stadt und damit der Anpassung an ein verändertes Klima dienen.
Um die Wichtigkeit des Themas Klimaschutz zu unterstreichen, werden auch im Jahr 2025 verschiedene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gefördert.
Auszahlungsanträge für bereits zugesagte Förderungen aus dem Jahr 2024 können weiterhin unter Einhaltung der im Bewilligungsbescheid genannten Fristen eingereicht werden.
Baustein 1: Balkonsolarmodule
Balkonsolarmodule stellen die kostengünstigste und einfachste Möglichkeit dar, selbst grünen Strom zu erzeugen und damit den Strombezug aus dem Netz zu verringern. Des Weiteren soll das Förderprogramm die Bürgerschaft motivieren, sich aktiv für die Reduktion von CO2-Emissionen einzusetzen und damit einen Schritt hin zu einer klimaneutralen Stadt zu gehen.
Mit Balkonsolarmodulen (auch Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage genannt) können zum Beispiel Mieter*innen, die über kein eigenes Dach verfügen, von Photovoltaik profitieren und zur Energiewende beitragen. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus 1-2 Modulen mit einer Leistung von max. 800 Watt. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast eines Haushalts zu decken.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Maßnahmen für Wohngebäude auf Kraichtaler Gemarkung. Wohnungen auf Betriebsgelände sind ebenfalls förderfähig.
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, als auch Vereine.
Pro Wohneinheit kann ein Förderantrag gestellt werden.
Förderfähig ist die Errichtung von steckbaren Stromerzeugungsgeräten bis einschließlich 800 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters. Dazu gehören sowohl die Anschaffungskosten sowie alle Kosten für die Installation der Anlage.
Förderbedingungen
Es ist die verpflichtende Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister durchzuführen.
Bei Mietwohnungen ist eine Erlaubnis der vermietenden Person oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich.
Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bei Antragsstellung zu erbringen.
Die Wechselrichterleistungen der gesamten in dem Haushalt (pro Verrechnungszähler) installierten Balkonmodule darf eine Leistung von 800 Watt nicht übertreffen. Dies beinhaltet auch bereits im Haushalt angeschlossene Balkonmodule.
Die Gesamtanlage mit all ihren Bestandteilen muss den aktuell geltenden DIN-Normen sowie den DGS Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte entsprechen.
Umfang der Förderung
Der Zuschuss beträgt pauschal 100 €.
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Baustein 2: Lasten-/Kinderfahrradanhänger sowie E-Roller/-Scooter
Der Verkehrssektor trägt mit hohen Treibhausgasemissionen erheblich zum Klimawandel bei. Um Emissionen zu senken, gilt es den Autoverkehr zu reduzieren und die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel, insbesondere des Fahrrads, weiter zu erhöhen. (E-)Fahrräder mit Anhänger können vielfältig eingesetzt werden, beispielsweise für Einkaufsfahrten oder zur Beförderung von Kleinkindern. Ebenso können E-Roller/-Scooter, gerade bei Kurzstrecken, eine klimafreundliche Alternative zum PKW sein. Durch diese Förderung wird ein Anreiz für Privatpersonen geschaffen, im Alltag auf KFZ-Fahrten immer mehr zu verzichten.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden soll der Neukauf eines Lasten-/Kinderfahrradanhängers oder der Neukauf eines E-Rollers/-Scooters. Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Kraichtal, die ein Fahrzeug oder einen Anhänger im Stadtgebiet von Kraichtal nutzen.
Förderbedingungen
Gefördert werden:
- ab Werk ausgestattete Lasten-/Kinderfahrradanhänger mit einer Zuladung von mindestens 30 kg. Nicht gefördert werden gebrauchte und selbst gebaute Lastenanhänger.
- ab Werk ausgestattete batteriebetriebene Elektromotorroller oder E-Scooter, unabhängig vom Hersteller (E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e)*.
Mit dem Antrag wird bestätigt, dass das Fahrzeug/der Anhänger für mindestens 3 Jahre genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft wird.
*Von der Förderung ausgeschlossen sind E-Kleinstfahrzeuge der Untergruppen L1e-A und L1e-B
Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 200,00 €.
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Baustein 3: Mehrwegwindeln
Ziel der Stadt Kraichtal ist es, einen nachhaltigen, klimagerechten Konsum zu fördern. Dazu zählt auch die Vermeidung von Müll und Plastik. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen des diesjährigen Förderprogrammes die Anschaffung von Stoff- bzw. Mehrwegwindeln gefördert.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Anschaffung von Stoffwindeln sowie das dazugehörige Equipment, wie Überziehhosen, Mulleinlagen etc., das mehrfach genutzt werden kann.
Förderbedingungen
- Gefördert werden Familien mit im Stadtgebiet Kraichtal wohnende Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten
- Leben gleichzeitig mehrere gleichaltrige Kinder (z. B. Zwillinge) bis zu einem Alter von 36 Monaten im Haushalt, wird nach den vorstehenden Grundsätzen für jedes dieser Kinder ein Zuschuss gezahlt.
Umfang der Förderung
- Einmalig pro Kind 100,00 € pauschal
- Bei Anschaffungskosten unter 200,00 € beträgt der Zuschuss 50 % der Anschaffungskosten.
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Baustein 4: Gastro-Mehrwegverpackungen
Einweg-Verpackungen führen zu großem unnötigem Müllaufkommen, welches unser Klima belastet. Die Lösung für genanntes Müllaufkommen durch Einweg-Verpackungen wie z.B. Pizzaschachteln oder Essensboxen, sind die Mehrwegverpackungen. Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Geschäfte, die Essen zum Verkauf anbieten (mit Ausnahme von Stellen mit 5 Beschäftigten oder weniger) dazu verpflichtet, Mehrwegverpackungen zum Mitnehmen bei Speisen als Alternative zur Einwegverpackung aus Plastik anzubieten. Bei Getränkebechern muss immer eine Mehrweg-Alternative bereitgestellt werden.
Gegenstand der Förderung
Die Anschaffung von Pfandboxen soll gefördert werden.
Förderbedingungen
Gefördert werden Kraichtaler Gastronomiebetriebe, welche eine neues Pfandboxensystem anschaffen. Bedingung ist der Abschluss eines Vertrages bzw. die Bestellung von Pfandboxen bei einem entsprechenden Anbieter (Bestellung muss über 250,00 € liegen)
Umfang der Förderung
Die Anschaffung von Pfandboxen soll pauschal mit 250,00 € pro Gastronomiebetrieb gefördert werden.
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Baustein 5: Pflanzung von klimaresistenten Sträuchern und Obstbäumen
Bäume helfen uns Menschen dabei unser ausgestoßenes CO2, wessen Ausschüttung sich negativ auf unser Klima auswirkt, abzubauen. Die Ausschüttung von CO2 nahm durch die immer fortlaufende Industrialisierung über die letzten zwei Jahrhunderte, aber vor allem im 21. Jahrhundert, immens zu. Zusätzlich werden Wälder und wichtige Ökosysteme auf unserem Planeten für den Menschen zerstört (z.B. Häuser- und Straßenbau, Viehzucht oder für die Ressource Holz z.B. als Baumaterial). Um hier einen positiven Beitrag zur klimafreundlichen Gestaltung des Stadtgebietes zu leisten, möchte die Stadt Kraichtal die Anpflanzung von Klimabäumen auf privaten Grundstücken durch Bereitstellung von Pflanzgut fördern.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen einer Baumspende verschenkt die Stadt Kraichtal klimaresistente Sträucher und Obstbäume für die Pflanzung auf Kraichtaler Gemarkung.
Förderbedingungen
Berechtigt zur Bestellung sind nur Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen und Vereine innerhalb der Stadt Kraichtal, wenn sie ohne Vorliegen rechtlicher Verpflichtungen eine freiwillige Baumpflanzung vornehmen möchten.
Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. In diesem Falle ist den Antragsunterlagen der Beschluss der Eigentümerversammlung beizufügen.
Je Hausgrundstück kann maximal ein in der Bestellliste des Förderantrages aufgeführtes Gehölz/Pflanzgut bestellt werden.
Die Antragsteller verpflichten sich das Pflanzgut fachgerecht einzupflanzen und den Baum durch eine geeignete Pflege dauerhaft zu erhalten. Die durch die Pflege und Bewässerung entstehenden Kosten übernehmen die AntragstellerInnen.
Durch die Baumpflanzung darf das Nachbarrecht nicht verletzt werden und die festgelegten Mindestabstände zu Nachbargrundstücken sind einzuhalten.
Umfang der Förderung
Die Zuwendung erfolgt in Form einer kostenlosen Bereitstellung und Ausgabe des Pflanzgutes. Eine Auszahlung der im Durchschnitt aufgewendeten Mittel für die Beschaffung eines Pflanzgutes ist nicht vorgesehen.
ACHTUNG:
Die Bestellfrist endet am 28. September 2025.
Zum Förderantrag Baustein 5 (PDF-Dokument, 428,79 KB, 02.04.2025)
Baustein 6: Umgestaltung von Schottergärten
Infolge der Klimaerwärmung nehmen Hitze, Sturm und Starkregenereignisse zu. Überschwemmungen und Dürreperioden sind auch hierzulande ein Thema, das die Kommune immer wieder beschäftigt. Sich auf diese Veränderungen einzustellen und Maßnahmen zu ergreifen – wie die Umgestaltung durch mehr Pflanzen, mehr Verschattung und Versickerungsmöglichkeiten – darum geht es in der Klimafolgenanpassung. Auch das Insektensterben ist eine große Herausforderung der auf kommunaler Ebene entgegengetreten.
Jede einzelne Grünfläche kann einen Beitrag zur Klimaanpassung und zum Artenschutz leisten. Grünflächen können Regenwasser zurückhalten und sind somit ein wichtiger Puffer bei Starkregenereignissen. Zudem heizen sich begrünte Flächen nicht so stark auf, wie versiegelte Flächen. Auch ist jede Grünfläche gleichzeitig ein Lebensraum für Pflanzen und Insekten.
Das Förderprogramm bietet einen Anreiz und Unterstützung für Privatpersonen oder Eigentümergemeinschaften bei der Umgestaltung von artenarmen und hitzebildenden Schottergärten in hochwertige Lebensräume.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen im privaten Bereich, bei denen artenarme und hitzebildende Schottergärten in hochwertige Lebensräume umgewandelt werden. Planungs-, Material-, Entsorgungs- und Baukosten sind förderfähig.
Förderbedingungen
Es werden nur freiwillige Maßnahmen gefördert. Bei der umgestalteten Fläche muss es sich um eine zusammenhängende Fläche von mindestens 4 m² handeln, die bisher dominiert war von Steinen/Kies oder anderen Materialien, die sich stark aufheizen. Nach der Umgestaltung wurde der Anteil der Steine/Kies und anderen sich aufheizenden Materialien durch heimische und insektenfreundliche Bepflanzung ersetzt.
Förderumfang
Die Stadt Kraichtal übernimmt 30 % der Umgestaltungskosten, max. 500,00 € pro Projekt, nach Abschluss der Umgestaltung.
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Baustein 7: Dachbegrünung
Begrünte Dächer haben klimatische, ökologische, städtebauliche und abwassertechnische Positivwirkungen:
- sie können 50-70 % des Regenwassers zurückhalten - das entlastet die Kanalisation
- sie filtern Staub und Schadstoffe, heizen sich weniger auf als unbegrünte Dächer und wirken so temperaturausgleichend
- sie sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Trittsteinbiotope tragen sie zur innerstädtischen Biotopvernetzung bei, durch Samenverbreitung und flugfähige Arten stehen sie mit den erdgebundenen Biotopen in Kontakt und in ständigem Austausch
- sie werten Gebäude optisch auf
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden extensive Dachbegrünungen auf Wohngebäuden sowie Garagen und Carports aber auch Schuppen (z. B. für Geräte und Fahrräder), die sich im Stadtgebiet Kraichtal befinden. Die Förderung gilt sowohl für die nachträgliche Begrünung vorhandener Dächer als auch die Begrünung von An- und Umbauten.
Gefördert werden
- Material- und Herstellungskosten für den Aufbau der Vegetationsschicht (Wurzelschutzfolie, Schutzvlies, Drainageelemente, Filtervlies, Substrate etc.),
- Ausführungsarbeiten durch qualifizierte gewerbliche Betriebe (z.B. Garten- Landschaftsbau, Dachdeckerbetrieb),
- heimisches Saatgut und Pflanzen,
- bei vorhandenen Dächern statische Maßnahmen und Kosten für einen Statiker, die zur Durchführung der Dachbegrünung erforderlich sind und dieser zweifelsfrei dienen.
Förderbedingungen
Die zu begrünende zusammenhängende Nettofläche muss mindestens 10 m² aufweisen. Die durchwurzelbare Substratdicke muss mindestens 8 cm aufweisen.
Förderumfang
Die Stadt Kraichtal übernimmt 30 % der Umgestaltungskosten, max. 800,00 € pro Projekt, nach Abschluss der Umgestaltung.
Dokumente zum Download
Förderprogramm "Klimafit Kraichtal 2024"
Hier stehen die Auszahlungsanträge für die Bausteine 1 und 2 aus dem Förderprogramm 2024 zum Download zur Verfügung.
Baustein 1: Balkonsolarmodule - Auszahlungsantrag
Hier steht der Auszahlungsantrag zum Download bereit:
Baustein 2: (E-)Lastenräder und -anhänger - Auszahlungsantrag
Hier steht der Auszahlungsantrag zum Download bereit:
Zum „Auszahlungsantrag Baustein 2" (PDF-Dokument, 82,43 KB, 30.04.2024)