Teilregionalplan Windenergie
Nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemebrg (KlimaG) sind die Regionalverbände aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden können. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Regionalplanung und die kommunale Bauleitplanung, da der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) derzeit über keinen gültigen Teilregionalplan zur Steuerung der Windenergienutzung verfügt.
Mit der Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) hat der Bund für die einzelnen Bundesländer verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) ausschließlich für die Windenergie vorgegeben. Danach muss Baden-Württemberg 1,8 % seiner Landesfläche alleine für die Windenergienutzung planerisch sichern. Daraus ergibt sich für den Regionalverband die gesetzliche Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 3.854 ha (1,8 %) in der Region festzulegen.
Die Verbandsversammlung hat daher am 07.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Regionalplankapitels "Gebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen" gefasst.
Im ersten Planungsschritt wurde eine sog. Suchraumkulisse für die Region erarbeitet, die noch keine Vorranggebiete festlegt, sondern lediglich Flächen identifiziert, für die keine Ausschlussgründe bekannt und somit für die Windnutzung grundsätzlich geeignet sind. Diese Suchraumkarten wurden bei der Verbandsversammlung vom 26.07.2023 der Öffentlichkeit vorgestellt und zeitgleich eine freiwillige informelle Bürgerbeteiligung gestartet, die bis zum 31. Oktober 2023 andauerte. (Wir informierten hier über das Beteiligungsverfahren).
Auf dieser Grundlage und der Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung wurde der Vorentwurf des Teilregionalplans erarbeitet, der Vorranggebiete mit einem Flächenanteil von 3,3% der Regionsfläche ausweist. Der Planungsausschuss des Regionalverbandes hat am 24.01.2024 den Vorentwurf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Das Anhörungsverfahren für die Öffentlichkeit wurde im Zeitraum zwischen dem 12.02.2024 bis zum 15.03.2024 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit sich bis zum 22.05.2024 zu den potentiellen Vorranggebieten zu äußern (Wir informierten hier über das Beteiligungsverfahren).
Im nächsten Verfahrensschritt werden alle im Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen geprüft, abgewogen und der Teilregionalplan überarbeitet. Mit dem überarbeiteten Entwurf und dem Beschluss zur Auslegung (Offenlage) ist im Frühjahr 2025 zu rechnen. (Wir werden an dieser Stelle darüber informieren).
Umfassende Informationen zur Teilfortschreibung "Wind" finden Sie auf der Internetseite des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein unter:
www.region-karlsruhe.de/regionalplan/teilfortschreibungen/teilfortschreibung-windenergie
Präsentation der Vizedirektorin Frau Schnurr in der Gemeinderatssitzung am 19. Juli 2023
Im Zuge der Veröffentlichung der Suchraumkarten hat die Verwaltung den Regionalverband in die Gemeinderatssitzung eingeladen. Am Sitzungsabend des 19.07.2023 informierte Frau Schnurr, die stellvertretende Verbandsdirektorin des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, das Gemeinderatsgremium und alle interessierten Bürger über das Regionalplanverfahren und die Planung.