Wahlen
Hier geht es zu den Wahlergebnissen: Ergebnisse Europa- und Kommunalwahl 2024
Durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen haben Sie die Möglichkeit, Einfluss auf sämtliche politischen Ebenen zu nehmen.
In der Stadtverwaltung Kraichtal liegt die Organisation von Wahlen im Hauptamt insbesondere im Sachgebiet Bürgerdienste und Sicherheit. Es steht Ihnen als zentrale Anlaufstelle für all Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Zwar werden die Wahlen in Deutschland von den Verwaltungen vorbereitet, das Durchführen und Auszählen übernehmen jedoch unabhängige Wahlorgane.
Wahlberechtigte erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag ihre Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie am Tag der Wahl verhindert sein, senden wir Ihnen gerne die Unterlagen zur Briefwahl zu.
Infos zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024
Zum Download:
- Bekanntmachung Wahlergebnis Gemeinderatswahl 2024 (PDF-Dokument, 560,68 KB, 12.06.2024)
- Bekanntmachung Durchführung Wahlen 2024 (PDF-Dokument, 277,09 KB, 27.05.2024)
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 (PDF-Dokument, 350,00 KB, 11.06.2024)
- Bekanntmachung Wahlvorschläge Gemeinderatswahl 2024 (PDF-Dokument, 609,56 KB, 22.04.2024)
- Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis 2024 (PDF-Dokument, 148,45 KB, 27.05.2024)
- Bekanntmachung Durchführung Wahlen (PDF-Dokument, 277,09 KB, 27.05.2024)
Teil 1: Die Gemeinderatswahl – Abschaffung der Unechten Teilortswahl – Wer darf wählen?
Mit Bildung der Stadt Kraichtal am 01.09.1971 wurde für die Wahl des Gemeinderats die unechte Teilortswahl eingeführt. Bei der unechten Teilortswahl wurden jedem Stadtteil entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl von Gemeinderatssitzen zugeteilt.
In seiner Sitzung am 15.12.2021 hat der Gemeinderat entschieden, die unechte Teilortswahl abzuschaffen. Jede Stimme zählt nun gleich, die Bewerberinnen und Bewerber, die die meisten Stimmen in allen Ortsteilen erhalten, kommen in den Gemeinderat.
Was bedeutet das?
Als Grundlage dienen Wahlvorschläge (Listen), die von Parteien und Wählervereinigungen für das Wahlgebiet (ganz Kraichtal) eingereicht werden. Dabei gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Parteien oder Wählervereinigungen erhalten also so viele Mandate, wie ihnen anteilsmäßig nach dem prozentualen Wahlergebnis zustehen. Darüber, welche Kandidatinnen und Kandidaten einer Liste in den Gemeinderat einziehen, entscheidet nicht ihre Position auf der Liste, sondern die Zahl der Stimmen, die eine Bewerberin oder ein Bewerber erhält. Voraussetzung um in den Gemeinderat einzuziehen, ist aber nicht nur die individuelle Stimmenzahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers, sondern auch, dass die jeweilige Liste insgesamt eine ausreichende Anzahl an Stimmen erhält.
Aufgrund der Abschaffung der unechten Teilortswahl kandidieren die Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr für ihren Wohnort, sondern für die gesamte Stadt Kraichtal.
Wer darf wählen?
Für die Kommunalwahl müssen Sie vier Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen deutschen Personalausweis oder einen deutschen Reisepass. Oder Sie haben einen Pass aus einem Land von der Europäischen Union.
- Sie sind 16 Jahre oder älter.
- Sie wohnen seit mindestens drei Monaten in Kraichtal oder haben innerhalb der letzten drei Jahre in Kraichtal gelebt und sind jetzt wieder zurückgekehrt.
- Ein Gericht hat Ihnen nicht verboten zu wählen.
Teil 2: Der Wahlvorschlag bei der Gemeinderatswahl
Gemeinderäte werden „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt (§ 26 GemO). Als Grundlage dienen Wahlvorschläge (sogenannte „Listen“), die von Parteien und Wählervereinigungen für das Wahlgebiet eingereicht werden. Dabei gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Parteien oder Wählervereinigungen erhalten also so viele Mandate, wie ihnen anteilsmäßig nach dem prozentualen Wahlergebnis zustehen. Darüber, welche Kandidatinnen und Kandidaten einer Liste in den Gemeinderat einziehen, entscheidet nicht ihre Position auf der Liste, sondern die Zahl der Stimmen, die eine Bewerberin oder ein Bewerber erhält. Voraussetzung um in den Gemeinderat einzuziehen, ist aber nicht nur die individuelle Stimmenzahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers, sondern auch, dass die jeweilige Liste insgesamt eine ausreichende Anzahl an Stimmen erhält.
Aufgrund der Abschaffung der unechten Teilortswahl kandidieren die Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr für ihren Wohnort, sondern für die gesamte Stadt Kraichtal.
Wahlvorschläge können noch bis zum 28. März 2024, 18:00 Uhr, bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Kraichtal, Rathaus Kraichtal, Rathausstr. 30, 76703 Kraichtal, schriftlich eingereicht werden. Die erforderlichen Formblätter sowie weitere Informationen sind bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses erhältlich:
Katharina Kimmich, per E-Mail, Telefonnummer: 07250 77-46.
Teil 3: Die Kreistagswahl
Wie viele Stimmen haben Sie?
Sie haben 6 Stimmen, da im Wahlkreis XI Kraichtal, den die Stadt Kraichtal zusammen mit den Gemeinden Kürnbach, Oberderdingen, Sulzfeld und Zaisenhausen bildet, 6 Kreisräte zu wählen sind.
Welchen Stimmzettel verwenden Sie zur Stimmabgabe?
Die Stimmzettel der einzelnen Wahlvorschläge können durch die vorhandene Perforation voneinander getrennt werden. Sie können auf den zusammenhängenden Stimmzetteln Ihre Wahl vornehmen. Sie können aber auch einen Stimmzettel abtrennen und darauf Ihre Wahl vornehmen. Zur Erleichterung des Auszählungsgeschäftes empfehlen wir letztere Möglichkeit.
Wie wird gewählt?
Sie haben die gleichen Möglichkeiten wie bei der Gemeinderatswahl. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie durch Ankreuzen, Kumulieren und Panaschieren nicht mehr als 6 Stimmen vergeben dürfen.
Wie wählen Sie?
1. Der unveränderte Stimmzettel
Sie geben den Stimmzettel eines Wahlvorschlages unverändert, d. h. ohne jegliche Kennzeichnung ab, dann erhält jede im Stimmzettel aufgeführte Bewerberin oder Bewerber eine Stimme, höchstens jedoch so viele Bewerberinnen/Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Sitze im Gremium zu wählen sind.
Dasselbe gilt, wenn Sie den Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen. „Im Ganzen kennzeichnen“ bedeutet, dass der Stimmzettel z. B. oben bei der Partei/Liste mit einem Kreuz gekennzeichnet wird.
2. Der veränderte Stimmzettel
Sie können Ihre Stimmabgabe auf einem Stimmzettel durch eigene Eintragungen zum Ausdruck bringen. Stimmen, die Sie Bewerberinnen/Bewerbern geben möchten, die auf dem Stimmzettel stehen, vergeben Sie wie folgt:
Sie machen in dem Kästchen hinter dem Namen
- ein Kreuz, wenn Sie der Bewerberin/dem Bewerber eine Stimme
- die Zahl 2, wenn Sie der Bewerberin/dem Bewerber zwei Stimmen
- die Zahl 3, wenn Sie der Bewerberin/dem Bewerber drei Stimmen geben wollen
Geben Sie an Bewerberinnen/Bewerber mehr als eine Stimme, so nennt man diesen Vorgang "kumulieren". Einer Bewerberin oder einem Bewerber können Sie höchstens drei Stimmen geben.
Bei Ihrer Wahl sind Sie nicht nur auf die Bewerberinnen/Bewerber aus dem Wahlvorschlag des von Ihnen verwendeten Stimmzettels beschränkt. Sie können auch Bewerberinnen/Bewerber aus den anderen Stimmzetteln auf den von Ihnen ausgewählten Stimmzettel übernehmen. Diesen Vorgang nennt man "panaschieren". Wollen Sie also einen oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber panaschieren, dann schreiben Sie deren Zunamen und Vornamen in die freien Zeilen auf dem Stimmzettel. Mit der Eintragung des Namens ist die Bewerberin oder der Bewerber mit einer Stimme gewählt. Sie können diesen Bewerberinnen/Bewerbern auch mehr als eine Stimme geben (kumulieren). Sie machen dann in dem Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder 3.
3. Mehrere veränderte Stimmzettel
Sie können, wie bereits erwähnt, auch mit mehreren Stimmzetteln wählen, indem Sie auf dem jeweiligen Stimmzettel die Bewerberinnen/Bewerber kennzeichnen, die Sie wählen wollen. Sie können auch dabei "kumulieren", d. h. einer Bewerberin oder einem Bewerber mehr als eine Stimme geben. Für die Kennzeichnung (Kreuz oder Zahl) gilt das unter Ziffer 2. gesagte. Beim bzw. bei veränderten Stimmzettel/n unbedingt beachten: Sie dürfen durch Ankreuzen, Kumulieren und Panaschieren nicht mehr als 6 Stimmen vergeben.
Haben Sie alles richtiggemacht?
Wenn Sie Ihren Stimmzettel ausgefüllt haben, raten wir Ihnen dringend:
Prüfen Sie bitte nochmals nach, ob Sie nur so vielen Bewerberinnen/Bewerbern Stimmen gegeben haben, wie Kreisräte zu wählen sind, also ob Sie insgesamt maximal 6 Stimmen abgegeben haben.
Beachten Sie, dass grundsätzlich eine „positive Kennzeichnungspflicht“ gilt. Das Streichen von Namen bewirkt keine Stimmabgabe für andere Bewerberinnen/Bewerber. Ihr Stimmzettel gilt dann nicht mehr als unverändert, sondern als verändert. In einem veränderten Stimmzettel zählen nur die von Ihnen ausdrücklich für Bewerberinnen/Bewerber abgegebenen Stimmen als gültige Stimmen.
Wichtiger Hinweis zur Stimmabgabe
Verkürzte Stimmzettel sind ungültig! Bei früheren Wahlen mit längeren Stimmzetteln wurde festgestellt, dass Wähler nicht benötigte Teile von Stimmzetteln ganz oder teilweise abgerissen bzw. abgeschnitten haben. Wir möchten deshalb besonders darauf hinweisen, dass jeder Stimmzettel ungültig ist, bei dem ein Teil abgetrennt ist.
Teil 4: Die Europawahl
Die Europawahl ist alle 5 Jahre. Bei der Europawahl wählen die Menschen in der EU das EU-Parlament neu. Bei der Europawahl wählen Sie eine Partei. In Deutschland hat jeder Wähler eine Stimme. Jede Stimme zählt gleich viel.
Wer darf wählen?
Für die Europawahl müssen Sie 3 Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind 16 Jahre alt oder älter.
- Sie haben einen deutschen Personalausweis oder einen deutschen Reisepass
oder
Sie haben einen Reisepass aus einem Land in der EU. - Sie wohnen seit 3 Monaten oder länger in Deutschland.
Wenn Sie wählen dürfen, dann erhalten Sie bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung.
Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann fragen Sie beim Bürgerbüro im Rathaus Kraichtal, Rathausstr. 30, 76703 Kraichtal nach.
Wie wählen Sie?
Sie können im Wahllokal wählen. Hinweise hierzu finden Sie in Teil 7 dieser Serie.
Sie können auch per Briefwahl wählen. Hinweise hierzu finden Sie in Teil 6 dieser Serie.
Sie haben 1 Stimme, die Sie einer Partei geben können.
Teil 5: Der Stimmzettel bei der Gemeinderatswahl
Damit Sie sich in Ruhe auf die Wahl vorbereiten können, schicken wir Ihnen etwa eine Woche vor der Wahl Ihre Stimmzettel und ein Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe. Dies gilt sowohl für die Wahl des Gemeinderates der Stadt Kraichtal als auch für die Wahl des Kreistages des Landkreises Karlsruhe. Diese Stimmzettel nehmen Sie mit ins Wahllokal (über die Briefwahl informieren wir Sie in Teil 6 dieser Serie).
Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie direkt im Wahllokal.
Wie viele Stimmen haben Sie bei der Gemeinderatswahl?
Sie haben 22 Stimmen, da in Kraichtal 22 Gemeinderäte zu wählen sind.
Bitte beachten Sie: da die unechte Teilortswahl abgeschafft wurde, werden die Bewerberinnen/Bewerber nicht mehr nach Stadtteilen getrennt aufgeführt. Sie können Ihre Stimmen an alle Kraichtaler Bewerberinnen/Bewerber, unabhängig von Ihrem Wohnort, vergeben.
Welchen Stimmzettel verwenden Sie zur Stimmabgabe des Gemeinderates?
Die Stimmzettel der einzelnen Wahlvorschläge können durch die vorhandene Perforation voneinander getrennt werden. Sie können auf den zusammenhängenden Stimmzetteln Ihre Wahl vornehmen. Sie können aber auch einen Stimmzettel abtrennen und darauf Ihre Wahl vornehmen. Zur Erleichterung des Auszählungsgeschäftes empfehlen wir letztere Möglichkeit.
Wie wählen Sie?
1. Der unveränderte Stimmzettel
Sie geben den Stimmzettel eines Wahlvorschlages unverändert, d. h. ohne jegliche Kennzeichnung ab, dann erhält jeder im Stimmzettel aufgeführte Bewerber/Bewerberin eine Stimme, höchstens jedoch so viele Bewerber/Bewerberinnen in der Reihenfolge von oben, wie Sitze im Gremium zu wählen sind.
Dasselbe gilt, wenn Sie den Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen. „Im Ganzen kennzeichnen“ bedeutet, dass der Stimmzettel z. B. oben bei der Partei/Liste mit einem Kreuz gekennzeichnet wird.
2. Der veränderte Stimmzettel
Sie können Ihre Stimmabgabe auf einem Stimmzettel durch eigene Eintragungen zum Ausdruck bringen. Stimmen, die Sie Bewerberinnen/Bewerbern geben möchten, die auf dem Stimmzettel stehen, vergeben Sie wie folgt: Sie machen in dem Kästchen hinter dem Namen
- ein Kreuz, wenn Sie der Bewerberin/dem Bewerber eine Stimme
- die Zahl 2, wenn Sie der Bewerberin/dem Bewerber zwei Stimmen
- die Zahl 3, wenn Sie der Bewerberin/dem Bewerber drei Stimmen geben wollen
Geben Sie an Bewerberinnen/Bewerbern mehr als eine Stimme, so nennt man diesen Vorgang "kumulieren". Einer Bewerberin/einem Bewerber können Sie höchstens drei Stimmen geben.
Bei Ihrer Wahl sind Sie nicht nur auf die Bewerberinnen/Bewerbern aus dem Wahlvorschlag des von Ihnen verwendeten Stimmzettels beschränkt. Sie können auch Bewerberinnen/Bewerbern aus den anderen Stimmzetteln auf den von Ihnen ausgewählten Stimmzettel übernehmen. Diesen Vorgang nennt man "panaschieren". Wollen Sie also einen oder mehrere Bewerberinnen/Bewerbern panaschieren, dann schreiben Sie deren Zunamen und Vornamen in die freien Zeilen auf dem Stimmzettel. Mit der Eintragung des Namens ist die Bewerberin/der Bewerber mit einer Stimme gewählt. Sie können diese Bewerberinnen/Bewerber auch mehr als eine Stimme geben (kumulieren). Sie machen dann in dem Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder 3.
3. Mehrere veränderte Stimmzettel
Sie können, wie bereits erwähnt, auch mit mehreren Stimmzetteln wählen, indem Sie auf dem jeweiligen Stimmzettel die Bewerberinnen/Bewerber kennzeichnen, die Sie wählen wollen. Sie können auch dabei "kumulieren", d. h. einer Bewerberin oder einem Bewerber mehr als eine Stimme geben. Für die Kennzeichnung (Kreuz oder Zahl) gilt das unter Ziffer 2. gesagte. Beim bzw. bei veränderten Stimmzettel/n unbedingt beachten: Sie dürfen durch Ankreuzen, Kumulieren und Panaschieren nicht mehr als 22 Stimmen vergeben.
Haben Sie alles richtiggemacht?
Wenn Sie Ihren Stimmzettel ausgefüllt haben, raten wir Ihnen dringend:
Prüfen Sie bitte nochmals nach, ob Sie nur so viele Bewerberinnen/Bewerbern Stimmen gegeben haben, wie Gemeinderäte zu wählen sind, also ob Sie insgesamt maximal 22 Stimmen abgegeben haben.
Beachten Sie, dass grundsätzlich eine „positive Kennzeichnungspflicht“ gilt. Das Streichen von Namen bewirkt keine Stimmabgabe für andere Bewerberinnen/Bewerber. Ihr Stimmzettel gilt dann nicht mehr als unverändert, sondern als verändert. In einem veränderten Stimmzettel zählen nur die von Ihnen ausdrücklich für Bewerberinnen/Bewerber abgegebenen Stimmen als gültige Stimmen.
Teil 6: Die Briefwahl
Was machen Sie, wenn Sie am Wahltag verreist sind oder nicht in den Wahlraum gehen können?
In diesem Fall ist Briefwahl möglich. Die Unterlagen für die Briefwahl stellt Ihnen das Bürgerbüro Kraichtal zur Verfügung. Sie können sie entweder persönlich beim Bürgerbüro Kraichtal beantragen oder mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung schriftlich anfordern (Informationen zur Wahlbenachrichtigung finden Sie in Teil 7 dieser Serie). Möglich ist auch die Beantragung übers Internet.
Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr. Ihr Wahlbrief mit unterschriebenem Wahlschein und Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024,18:00 Uhr, bei der angegebenen Adresse eingegangen sein.
Wahlunterlagen für die Briefwahl
Für die Briefwahl erhalten Sie:
- einen gelben Wahlschein für die Kommunalwahl (Gemeinderat- und Kreistagswahl)
- einen orangenen Stimmzettel und einen orangenen Stimmzettelumschlag für die Gemeinderatswahl
- einen grünen Stimmzettel und einen grünen Stimmzettelumschlag für die Kreistagswahl
- einen gelben Wahlbriefumschlag für die Gemeinderats- und Kreistagswahl
- einen weißen Wahlschein für die Europawahl
- einen weißen Stimmzettel und einen weißen Stimmzettelumschlag für die Europawahl.
- einen hellroten Wahlbriefumschlag für die Europawahl
So geht die Briefwahl
- Sie füllen die Stimmzettel aus.
- Sie falten die Stimmzettel.
- Sie legen den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag mit der gleichen Farbe wie der Stimmzettel.
- Sie kleben jetzt jeden einzelnen Stimmzettelumschlag zu.
- Jetzt füllen Sie die Wahlscheine aus. Sie müssen die Wahlscheine unterschreiben.
- Sie legen den gelben ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein und den orangenen und grünen Stimmzettelumschlag in den gelben Wahlbriefumschlag und kleben diesen zu.
- Sie legen den weißen ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein und den weißen Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag und kleben diesen zu.
- Sie senden beide Wahlbriefumschläge an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle. Der Versand der Wahlbriefe ist innerhalb Deutschlands portofrei. Sie können auch die Wahlbriefe direkt in den Briefkasten im Rathaus Kraichtal, Rathausstr. 30, 76703 Kraichtal, einwerfen.
Ihre Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024, 18:00 Uhr, bei der angegebenen Adresse eingegangen sein.
Teil 7: Der Wahlraum (Wahllokal)
Die Wahlbenachrichtigung
Bis zum 19. Mai 2024 erhalten Sie, ohne dass Sie etwas tun müssen, eine Wahlbenachrichtigung, auf der die Verwaltung mitteilt, für welche Wahl Sie wählen dürfen und in welchem Wahlraum.
Wenn Sie bis spätestens 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann sollten Sie sich im Bürgerbüro Kraichtal erkundigen, warum Sie nicht benachrichtigt wurden.
So wählen Sie im Wahlraum
Gehen Sie am Wahltag in den Wahlraum. Die Adresse von Ihrem Wahlraum steht in der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlraum ist von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen.
Für die Wahl im Wahlraum brauchen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass.
- Die Wahlbenachrichtigung Die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl (Farbe: orange) und Kreistagswahl (Farbe: grün) (diese erhalten Sie ca. 1 Woche vor der Wahl nach Hause gesendet).
Im Wahlraum erhalten Sie, je nach Wahlberechtigung, einen Stimmzettelumschlag für die Gemeinderatswahl (orange) und einen Stimmzettelumschlag für die Kreistagswahl (grün), in die Sie Ihre Stimmzettel stecken müssen, sowie den Stimmzettel für die Europawahl (weiß) Für den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie keinen Stimmzettelumschlag.
Nach Erhalt der Wahlunterlagen begeben Sie sich in die Wahlkabine, nehmen dort die Wahlhandlung vor und legen die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl in die jeweiligen Stimmzettelumschläge. Der Stimmzettel für die Europawahl ist so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht ersichtlich ist. Wenn Sie Ihre Stimmzettel verschrieben haben oder nicht mehr finden, bekommen Sie im Wahlraum neue Stimmzettel.
Dann zeigen Sie dem Wahlvorstand Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis/Pass und werfen Ihre Stimmzettelumschläge für die Gemeinderats- und Kreistagswahl und den Stimmzettel der Europawahl in die jeweilige Wahlurne.
Was machen Sie, wenn Sie am Wahltag verreist sind oder nicht in den Wahlraum gehen können?
In diesem Fall ist Briefwahl möglich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in Teil 6 der Serie.
Erklärfilm - Kommunalwahlen in Baden-Württemberg: So wählt man richtig!
Künftige Wahltermine:
9. Juni 2024: Kommunalwahl
9. Juni 2024: Wahl zum Europäischen Parlament
Herbst 2025: Bundestagswahl
Frühjahr 2026: Landtagswahl