Wahlen
Landtagswahl 2026
Wer kann wählen?
Wählen heißt mitbestimmen: Bei der Landtagswahl entscheiden Sie, wer Sie und Ihre Interessen im Parlament vertritt. Damit Sie Ihre Stimme abgeben dürfen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes.
(Menschen mit anderer Staatsangehörigkeit, auch aus EU-Ländern, dürfen bei der Landtagswahl nicht mitwählen.) - Sie sind mindestens 16 Jahre alt am Wahltag.
- Sie wohnen seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg.
Stimmzettel und Stimmen
Bei der Landtagswahl 2026 haben Sie zwei Stimmen. Damit entscheiden Sie sowohl, wer im Wahlkreis vertritt, als auch wie stark die Parteien im Landtag vertreten sind.
Aufbau des Stimmzettels
Der Stimmzettel enthält alle Parteien und Bewerberinnen und Bewerber, die im Wahlkreis antreten. Da diese von Wahlkreis zu Wahlkreis variieren, gibt es keinen einheitlichen Stimmzettel für ganz Baden-Württemberg.
Die Reihenfolge sieht so aus:
- Zuerst die Parteien, die bei der letzten Landtagswahl angetreten sind – in der Reihenfolge ihres damaligen Ergebnisses.
- Danach alle Parteien, die bei der letzten Wahl noch nicht dabei waren – in alphabetischer Reihenfolge.
- Bei der Erststimme stehen nach den Bewerberinnen und Bewerbern von Parteien mit Landesliste die Kreiswahlvorschläge sonstiger Parteien (ohne Landesliste) alphabetisch nach Parteinamen.
- Danach die Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung beim Kreiswahlleiter.
Ihre zwei Stimmen
Sie haben zwei Kreuze zu vergeben:
- Erststimme – für die Person, die Ihren Wahlkreis direkt im Landtag vertreten soll.
- Zweitstimme – für die Landesliste einer Partei, also dafür, wie viele Sitze jede Partei insgesamt bekommt.
Die beiden Stimmen können Sie derselben Partei geben – oder sie splitten: zum Beispiel die Erststimme an eine Kandidatin oder einen Kandidaten von Partei A und die Zweitstimme an Partei B.
So läuft die Stimmabgabe ab
Am Wahltag gehen Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung sowie Ihrem Personalausweis in Ihr Wahllokal. Dort bekommen Sie den Stimmzettel ausgehändigt und dürfen in die Wahlkabine, um Ihre Stimmen abzugeben.
Machen Sie Ihre Kreuze (✗) klar und deutlich in den Kreis neben dem Namen oder der Partei, die Sie wählen möchten. Bitte keine Kommentare, Zusätze oder Streichungen – das macht den Stimmzettel ungültig.
Erststimme: Kandidatinnen und Kanditaten im Wahlkreis Bretten (Kraichtal)
- Haggenmüller, Pascal (GRÜNE); Landesvorsitzender, Mannheim
- Mayr, Ansgar (CDU); Landtagsabgeordneter, Dipl.-Betriebswirt (BA.), Stutensee
- Essafi, Beate (SPD); Krankenschwester, Pflegesachverständige, Bretten
- Dr. Jung, Christian (FDP); Landtagsabgeordneter, Bruchsal
- Laitenberger, Andreas (AfD); Immobilienvermittler, Bretten
- Poll, Amely (Die Linke); Gewerkschaftssekretärin, Bretten
Zweitstimme: Parteien im Wahlkreis Bretten (Kraichtal)
- GRÜNE
- CDU
- SPD
- FDP
- AfD
- Die Linke
- FREIE WÄHLER
- Die PARTEI
- dieBasis
- KlimalisteBW
- ÖDP
- Volt
- Bündnis C
- PdH
- Verjüngungsforschung
- BSW
- Die Gerechtigkeitspartei
- PDR
- Tierschutzpartei
- WerteUnion
Hilfsmittel für Sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt.
Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden telefonisch an unter Mobiltelefon: 0761 36122.
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Bürgerentscheid Windenergie am 27. Juli 2025
Am Sonntag, 27. Juli finden Sie hier ab 18 Uhr die Wahlergebnisse.
Infos zum Bürgerentscheid finden Sie unter: Bürgerentscheid Wind
Infos zum Thema Windenergie finden Sie unter: Windenergie
Öffentliche Bekanntmachung Ergebnis Bürgerentscheid 27.07.2025 (PDF-Dokument, 288,92 KB, 28.07.2025)
Öffentliche Bekanntgabe des Bürgerentscheids (PDF-Dokument, 148,45 KB, 27.05.2024)
Beantragung Internetwahlschein (möglich vom 17.06. bis 24.07.2025, 12 Uhr)


