Mitteilungsblatt
Früher noch das grüne „Blättle“, heute bunt und vielfältig: das Mitteilungsblatt ist eine feste Institution in der Stadt Kraichtal.
Unser Mitteilungsblatt begleitet Kraichtal nun bereits seit ihrer Gründung im Jahre 1971 und ist seither feste Informationsquelle für alle Bürger.
Das Mitteilungsblatt ist unser Weg als Stadtverwaltung, Sie als Bürger zu erreichen. In ihm werden alle relevanten Neuigkeiten, die sich in unserer Stadt innerhalb einer Woche zugetragen haben, veröffentlicht und auch das Kirchen- und Vereinsleben findet seinen Platz. Gerade auf besondere Ereignisse oder Feierlichkeiten wird noch einmal besonders hingewiesen. Trotz der Bezeichnung Amtsblatt enthält unser Mitteilungsblatt viel mehr als das. Ansprachen an die Bevölkerung, wichtige Informationen rund um das Leben in der Gemeinde und Werbung für anstehende Termine. All dies finden Sie bei uns auf einen Blick.
Das Mitteilungsblatt erscheint wöchentlich, immer donnerstags.
Abonnement
- Zustellung innerhalb von Kraichtal: 41,90 € (brutto) jährlich
- E-Paper: 27,95 € (brutto) jährlich
Kündigungen sowie ein Umstieg zwischen den Abomodellen ist zum Quartalsende möglich.
Ein Neu-Abonnement können Sie hier bestellen.
Änderungen, Ummeldungen sowie die Kündigung des Mitteilungsblatts teilen Sie bitte direkt der Firma Thema Druck mit.
Kontakt: Thema Druck GmbH , Albert-Schweitzer-Str. 42, 76703 Kraichtal-Oberöwsheim, Telefonnummer: 07251 965211, E-Mail schreiben
Redaktionshinweis
Das Kraichtaler Mitteilungsblatt erscheint wöchentlich immer donnerstags.
Redaktionsschluss für Textbeiträge ist montags 10:00 Uhr.
Wir bitten um Einhaltung des Redaktionsschlusses! Eingänge nach Redaktionsschluss können leider nicht berücksichtigt werden.
Alle Texte werden online auf www.mykraichtal.de eingestellt und auf die Einhaltung der Richtlinien geprüft, gegebenenfalls abgeändert und freigestellt.
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Sie möchten eine private oder gewerbliche Anzeige im hinteren Teil des Mitteilungsblattes schalten? Bitte wenden Sie sich hierfür an die Thema Druck GmbH oder nutzen Sie folgenden Link:
Redaktionsschluss ist hierfür montags, 16:30 Uhr.
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Für eine Veröffentlichung bzw. Nichtveröffentlichung von Jubiläen (runde Geburtstage ab 70 Jahren bzw. Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit) gelten bestimmte Verordnungen. In diesem Artikel erfahren Sie, was zu beachten ist.
Sie wünschen keine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt? Was müssen Sie tun?
Wenn Sie im Mitteilungsblatt keine Veröffentlichung wünschen, müssen Sie gar nichts tun, denn Jubiläen werden dort seit dem 1. Januar 2020 (aufgrund der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)) nicht mehr veröffentlicht.
Anders sieht dies bei den BNN und dem Kraichtalboten aus:
Hier gelten die Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) und Sie müssen einer Veröffentlichung ausdrücklich widersprechen.
Beim Bürgerbüro erhalten Sie hierfür das Formular „Widerspruch gegen das Bundesmeldegesetz“, welches von Ihnen bei Wunsch der Nichtveröffentlichung ausgefüllt werden muss. Dieses Formular können Sie hier (PDF-Datei) herunterladen.
Sie wünschen eine Veröffentlichung? Dann müssen Sie folgendes beachten:
Für eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt wird von Ihnen eine schriftliche Einwilligungserklärung (gem. Art. 6 EU-DSGVO)benötigt, welche ebenfalls beim Bürgerbüro erhältlich ist oder über folgenden Link (PDF-Datei) heruntergeladen werden kann.
Für eine Veröffentlichung in den BNN und dem Kraichtalboten gilt hier:
Sie müssen nichts weiter veranlassen, denn eine Veröffentlichung erfolgt automatisch (hier gilt § 50 Abs. 2 BMG) - außer Sie haben widersprochen!
Noch Fragen?
Gerne stehen Ihnen das Bürgerbüro für Rückfragen unter folgender Telefonnummer: 07250 77-71 oder die Redaktion des Mitteilungsblattes, Telefonnummer: 07250 77-14, zur Verfügung.