Ukraine: ChangeMe

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Wohnraum gesucht

Wohnraum gesucht

Die ersten geflüchteten Menschen aus der Ukraine sind in Kraichtal angekommen und benötigen vorrangig Wohnraum, wenn eine Unterbringung bei Verwandten oder Freunden nicht möglich ist.

Die Geflüchteten brauchen unsere Unterstützung. Deshalb bittet die Stadt Kraichtal alle Bürger/-innen: Wenn Sie den Betroffenen Wohnraum anbieten können, das kann ein Zimmer oder auch eine Wohnung sein, dann melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung: Telefonnummer: 07250 77-272 oder per E-Mail. Wir werden dann vermittelnd tätig werden.

Danke für Ihre Solidarität und Unterstützung!

Informationen für alle in Kraichtal ankommenden Flüchtlinge

Alle in Kraichtal Ankommenden werden gebeten, sich beim Bürgerbüro unter Telefonnummer: 07250 77-71 anzumelden.

Die bei den Behörden gemeldeten Geflüchteten können einen Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG (PDF-Datei) stellen.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, dass Sie ihr Visum auf 180 Tage bei der Ausländerbehörde verlängern oder einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis (PDF-Datei) zu stellen.

Für weitere Infos hierzu steht Ihnen Frau Anna Vasco, Kontaktdaten siehe rechte Seite, gerne zur Verfügung.

Auf der Seite Kraichtal hilft finden Sie weitere Informationen für ukrainische Geflüchtete.


In der nachfolgenden Information, die man sich downloaden kann, stehen die wichtigsten Informationen über Anmeldung, Ansprechpartner, Beschulung von ukrainischen Kriegsvertriebenen und vieles mehr. 

Meldebescheinigung

Am 4. Mai 2022 ist das neue Bürgerserviceportal (kraichtal-service.de) online gegangen. Mittlerweile wurde das Serviceportal um den Prozess „Meldebescheinigung beantragen“ ergänzt: hier geht es direkt zum Prozess.
Die online Meldebescheinigung wird mit der eID-Funktion des neuen elektronischen Personalausweises, ausschließlich von der antragstellenden Person gestartet. Für die online Meldebescheinigung fallen keine Gebühren an. Die Zustellung der online Meldebescheinigung erfolgt über das Postfach des Servicekontos, der antragstellenden Person, auf der Homepage von Service-bw.

Voraussetzungen für die online Meldebescheinigung sind:
•         ein neuer Personalausweis (nPA)
•         ein kartenlesefähiges Gerät (Kartenleser oder Smartphone)
•         die Anwendung AusweisApp2 (mehr Informationen dazu erhalten Sie hier)

Mit der Meldebescheinigung kann gegenüber Dritten nachgewiesen werden, dass man in der Gemeinde wohnt. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen eine Meldebescheinigung vorliegen muss. Diese gibt Auskunft über im Melderegister gespeicherte Daten, wie z. B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift. Die Meldebescheinigung kann auch weiterhin persönlich im Bürgerbüro beantragt werden, hier wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünf Euro fällig.

Als Antragshelfer/-in im Landkreis Karlsruhe ukrainische Kriegsvertriebene unterstützen!

Sie haben keine Angst vor Formularen und Behörden?
Und Sie möchten neu zugezogene Menschen unterstützen?

Dann engagieren Sie sich jetzt in Ihrer Stadt oder Gemeinde als ehrenamtliche/-r Antragshelfer/-in!

Sie helfen Geflüchteten behördliche Anträge auszufüllen und unterstützen sie dadurch bei ihren ersten Schritten im Landkreis und in ihrer Kommune.
Wenn Ihnen noch das notwendige Know-how fehlt, schult Sie gerne das Landratsamt und bietet Ihnen darüber hinaus regelmäßige Austauschmöglichkeiten mit anderen Engagierten an.

Weitere Informationen sowie Anmeldemodalitäten erfahren Sie von der Ehrenamtskoordination im Landkreis Karlsruhe per E-Mail.
 

Förderprogramm "Integration durch Sport"

Sonderförderung durch das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ vom 1. August bis 31. Dezember
Die Sportvereine und -verbände in Baden-Württemberg legen in der derzeitigen Situation ein großes Engagement für Geflüchtete, u.a. auch aus der Ukraine, an den Tag und setzen für die Zielgruppe viele bedarfsorientierte Unterstützungsangebote um. Im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ (IdS) ist es nun möglich eine weitere zeitlich befristete Sonderförderung (1. August bis 31. Dezember 2022) für die Zielgruppe zu beantragen.

Soziale Beratung für Kriegsvertriebene aus der Ukraine

Anträge für Leistungen, Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, Krankenversicherung, Kontoeinrichtung, ggfs. Weiterleitung an andere Beratungsstellen/Institution, Ärztebesuche etc.

Als Ansprechpersonen für die Ukrainerinnen und Ukrainer ist das Integrationsmanagement des Landratsamts zuständig:

  • Ralph Schmidt, E-Mail schreibenTelefonnummer: 0721 936-75140 oder Mobiltelefon: 0151 17940129
  • Ajla Keric, E-Mail schreiben, Telefonnummer: 0721 93675310 oder Mobiltelefon: 0170 7089252

Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Anna Vasco, Telefonnummer: 07250 77 272, E-Mail schreiben

Deutschkurse

Deutschkurs in Münzesheim

Montags bis Donnerstags: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (dienstags online)

In der Pfarrgasse 2

Kursträger: Erstorientierungskurse - Freundeskreis Asyl Karlsruhe e.V. (fka-ka.de)

Kursleitung: Daniela Willmann, E-Mail schreiben

Der Kurs steht allen Geflüchteten offen.

Zu dem Kurs kann man zu den Kurszeiten auch ohne Voranmeldung hingehen oder sonst auch gerne eine E-Mail an Frau Willmann senden.

Der Kurs findet vorerst bis Ende April statt. Wenn sich genügend Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch für einen Folgekurs finden (mindestens 12 Personen) kann er auch verlängert werden.

 

Ehrenamtlicher Deutschunterricht für alle Interessierte jeden Alters aus der Ukraine

  • dienstags: 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr und 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr in der Graf-Eberstein-Schule in Gochsheim sowie
  • dienstags: 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr in der Grundschule in Menzingen

Interessierte sind herzliche eingeladen zu den angegebenen Zeiten dort hinzukommen. Es ist keine Voranmeldung nötig.

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für Ukrainisch und Russisch gesucht

Nach der Ankunft vieler Menschen aus der Ukraine, ist das Landratsamt Karlsruhe auf der Suche nach Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern, die Ukrainisch oder Russisch sprechen. Dazu gibt es am 1. und 2. April einen kostenlosen Qualifizierungsworkshop. Im Anschluss können die eigenen Sprachkenntnisse genutzt werden, um Geflüchteten eine barrierefreie Kommunikation in Deutschland zu ermöglichen.

Im Landkreis Karlsruhe sind insgesamt in verschiedenen Sprachen bereits über 90 Sprachmittlerinnen und Sprachmittler aktiv. Deren Aufgabe ist es, bei Gesprächen in Schulen, Kindergärten, Behörden und diversen Beratungsdiensten in den Kommunen des Landkreises Karlsruhe zu dolmetschen. Darauf bereitet die zweitägige Qualifizierung vor. Themen wie Schweigepflicht, die Rolle der Sprachmittler sowie Abgrenzung und Techniken zur Sprachmittlung werden vermittelt. Außerdem werden ein vielseitiges Fortbildungsprogramm, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen Engagierten und eine Aufwandspauschale angeboten. Die Ehrenamtskoordination der Kreisintegrationsstelle im Landratsamt Karlsruhe und der Caritasverband Ettlingen koordinieren als zentrale Ansprechstellen die Einsätze der ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler.

Weitere Informationen zur Anmeldung gibt die Ehrenamtskoordination der Kreisintegrationsstelle unter Telefonnummer: 0721 936-77190 sowie schriftlich per Mail und über die Website des Landkreises Karlsruhe.

Sonderhotline für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeitende der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in ukrainischer und russischer Sprache.
Die Hotline fungiert als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Interesse an einer Arbeitsaufnahme oder einer Ausbildung haben. Damit ermöglicht die BA einen unkomplizierten Zugang zu ihren Unterstützungsleistungen ohne Sprachbarrieren. Schwerpunkte bei der Information im Rahmen der Arbeitsaufnahme und Ausbildung sind die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse und der Zugang zu Sprachkursen.

Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Servicerufnummer Telefonnummer: 0911 1787915 erreichbar.

Wichtiger Hinweis!
Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an. Die Einrichtung einer gebührenfreien Hotline ist technisch nicht möglich. Denn mit einem Telefon, das mit einem ukrainischen Mobilfunkvertrag ausgestattet ist, kann keine 0800-Rufnummer angewählt werden.

Fragen zur Ukraine

Sie finden nachfolgend erste Informationen des Landes Baden Württemberg zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Ukraine. Angesichts der insgesamt dynamischen Situation werden diese Seite und die enthaltenden Informationen immer wieder aktualisiert. Änderungen – auch im Hinblick auf die rechtliche Bewertung – sind daher ausdrücklich vorbehalten. Zu den FAQs des Landes Baden Württemberg

Informationsseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Die Informationsseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Themenkomplex Ukraine finden Sie hier.

Fremdsprachige Informationen

Informationen auf ukrainisch (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Mehrsprachige Kriminal- und Präventionskampagne für Geflüchtete aus der Ukraine

Hier finden Sie mehrsprachige Informationen der Polizei für Geflüchtete

Informations-Plakat (PDF-Datei) auf ukrainisch und deutsch

Weiterführende Informationen zum Themenkomplex Ukraine finden Sie zudem auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.