Was ist ein Pflegestützpunkt?
Im Pflegestützpunkt erhalten Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen kostenlos Informationen rund um das Thema Pflege und Alter. Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale Beratungsstelle. Er bietet neben Informationen über gesetzliche und kommunale Leistungen auch Auskünfte über regionale Betreuungsangebote und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen. Zudem ist der Pflegestützpunkt kompetenter Ansprechpartner für Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätige.
Unten aufgeführt erhalten Sie mehr Informationen.
Was ist das Neue und Besondere am Pflegestützpunkt?
Optimale Beratung in allen Angelegenheiten der Pflege durch verbesserte Koordination und Vernetzung mit den u.g. Partnern. Die Beratung erfolgt kompetent, umfassend, wohnortnah und ist für Sie kostenlos.
Das Beratungsangebot im Überblick:
- Informationen über regionale Unterstützungsangebote
- Auskünfte über rechtliche und finanzielle Fragestellungen
- Konkrete Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen
- Beratung im Vorfeld eines Pflege- oder Betreuungsbedarfs
- Frühzeitige begleitende Hilfeplanung, z. B. bei Änderung des Pflege- und Betreuungsbedarfs
- Aufklärung über Prävention und Rehabilitation
- Bereitstellung von Antragsformularen
- Unterstützung bei sonstigen Fragen rund um das Thema Pflege
Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die Beratung ist kostenlos.
Informationsreihe „Fragen an den Pflegestützpunkt“ des Landkreis Karlsruhe
Die Pflegestützpunkte im Landkreis Karlsruhe sind neutrale, kostenlose Beratungsstellen, die Pflegebedürftige und deren Angehörige zu den Themen Alter und Pflege beraten und Unterstützung bieten. In der Informationsreihe „Fragen an den Pflegestützpunkt“ werden kurze Einblicke in Beratungsthemen des Pflegestützpunktes gegeben.
Frage an den Pflegestützpunkt: Gibt es Entlastungsangebote für pflegende Angehörige?
Die Pflege zu übernehmen, ist für viele Angehörige eine sehr herausfordernde und psychisch belastende Situation. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Karlsruhe bieten für pflegende Angehörige1x im Monat virtuelle Gesprächsrunden an, um sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Angehörige, die Interesse an einer Teilnahme haben, können sich beim Pflegestützpunkt anmelden und weitere Informationen zur Gesprächsrunde erhalten.
In regelmäßigen Abständen wird durch die Pflegestützpunkte des Landkreises Karlsruhe die Kursreihe „Hilfe beim Helfen“ für Angehörige dementiell Erkrankter angeboten. Dies ist ein Angebot der Pflegekasse der BARMER in Zusammenarbeit mit der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Pflegestützpunkte des Landkreises Karlsruhe, Standort Bretten unter Telefon 0721 / 936 71230 oder pflegestuetzpunkt.bretten@landratsamt-karlsruhe.de gerne zur Verfügung. Persönliche Beratungstermine sind im Pflegestützpunkt, Hermann-Beuttenmüller-Straße 6, 75015 Bretten oder nach Vereinbarung im Rathaus oder als Hausbesuch möglich.
Die Pflegestützpunkte im Landkreis Karlsruhe sind neutrale, kostenlose Beratungsstellen, die Pflegebedürftige und deren Angehörige zu den Themen Alter und Pflege beraten und Unterstützung bieten. In der Informationsreihe „Fragen an den Pflegestützpunkt“ werden kurze Einblicke in Beratungsthemen des Pflegestützpunktes gegeben.
Fragen an den Pflegestützpunkt: Was ist der Entlastungsbetrag?
Bei häuslicher Pflege haben Pflegebedürftige in allen Pflegegraden (1 - 5) Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich. Ungenutzte Beträge in einem Monat werden auf den Folgemonat übertragen. Angesparte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden.
Der Entlastungsbetrag kann eingesetzt werden, um Angehörige, Pflegebedürftige und andere nahestehende Personen sowohl im Haushalt als auch bei der Betreuung regelmäßig zu entlasten. Außerhalb der Häuslichkeit kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden für den Eigenanteil während der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege. Dieser beinhaltet die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten und wird dem Pflegedürftigen privat in Rechnung gestellt.
Nur anerkannte Angebote nach der UstA-VO können den Entlastungsbetrag abrechnen! Die Übersicht über die Angebote zur Unterstützung im Alltag, gemäß der Unterstützungsangebote- Verordnung, sind in den Pflegestützpunkten im Landkreis Karlsruhe erhältlich.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Pflegestützpunkte des Landkreises Karlsruhe, Standort Bretten unter Telefonnummer: 0721 93671230 oder per E-Mail gerne zur Verfügung. Persönliche Beratungstermine sind im Pflegestützpunkt, Hermann-Beuttenmüller-Straße 6, 75015 Bretten oder nach Vereinbarung im Rathaus oder als Hausbesuch möglich.
Sprechzeiten Kraichtal
Der Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe Standort Bretten bietet in Kraichtal wieder regelmäßig eine Außensprechstunde im Rathaus in Münzesheim an.
Jeden 2. Donnerstag im Monat von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr.
Um eine vorherige Terminabsprache wird aufgrund der besseren Planbarkeit gebeten.
Rückfragen und telefonische Voranmeldung unter Telefonnummer: 0721 936 71230, mobil Mobiltelefon: 0151 52350 666 oder per E-Mail
Sprechzeiten Bretten
Außerhalb der Sprechzeiten in Kraichtal steht der Pflegestützpunkt Standort Bretten gerne zur Verfügung:
Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe
Standort Bretten
Hermann-Beuttenmüller-Straße 6
Raum 009
75015 Bretten
Telefonnummer: 0721 936-71230
Faxnummer: 0721 936-71231
Telefonnummer: 0151 52350666
E-Mail schreiben
Sprechzeiten nur bei Bedarf und nach Anmeldung!
- Montag bis Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach telefonischer Terminvereinbarung.
Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes arbeiten mit folgenden Partnern zusammen
- Landratsamt Karlsruhe
- Pflege- und Krankenkassen
- Gemeinde- und Stadtverwaltungen
- Beratungs- und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen
- Sozialdienste der Krankenhäuser
- Leitungsfachkräfte sowie Mitarbeiter/-innen der Pflegedienste und Einrichtungen der Altenhilfe im Landkreis
- Ärzte, Therapeuten
- Betreuungsbehörde sowie ehrenamtliche Betreuer und Berufsberater
- Gesundheitsamt
- Selbsthilfegruppen
- Nachbarschaftshilfe
- Kirchengemeinden
- Kreisseniorenrat sowie Seniorenräte der Städte und Gemeinden
- ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen im Landkreis
- Hospizgruppen
- Niederschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke
- Wohnberatungsstellen