Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Hauptverfahren 2026
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am 23. Mai 2025 über die Ausschreibung des Programmjahres 2026 informiert.
Eine Förderung ist in den Schwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Grundversorgung möglich. Im Bereich Wohnen werden insbesondere Maßnahmen zur Erhaltung der Ortskerne durch Umnutzung, Modernisierung oder Aufstockung von Wohngebäuden gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Im Bereich Arbeiten werden Vorhaben zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz und Projekte zur Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen gefördert. Im Bereich Grundversorgung stehen Vorhaben im Fordergrund, die der örtlichen Grundvorsorgung mit Waren des täglichen Bedarfs dienen.
Anträge können ab sofort über die Stadt Kraichtal beim Sachgebiet Baurecht & Planung (E-Mail schreiben) eingereicht werden. Die Antragsfrist ist Freitag, 12. September 2025.
Fördermöglichkeiten für Private, Vereine und Gewerbetreibende

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gilt als eines der wichtigsten Strukturprogramme des Landes Baden-Württemberg zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum.
Mit dem Förderprogramm soll die strukturelle Entwicklung des ländlich geprägten Raumes unterstützt werden, um die ländlichen Gemeinden mit ihren historischen Ortskernen attraktiv zu halten.
Privat, privat-gewerbliche sowie gewerbliche Projekte können in den ELR-Schwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen beantragt und gefördert werden.
Förderschwerpunkt ist die Innen- und Ortskernentwicklung, Flächen- und Wohnraumaktivierung sowie die lokale Grundversorgung, Dorfgasthäuser, Metzgereien und Bäckereien. Die Fördersätze liegen zwischen 10 % und 55 %, die maximalen Zuwendungen reichen bis zu 750.000 €. Eine Übersicht mit den zuwendungsfähigen Projektarten sowie den entsprechenden Fördersätzen und Höchstbeträgen finden Sie: HIER (PDF-Dokument, 34,10 KB, 28.05.2025)
Den ELR-Erklärfilm des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie: HIER
Verfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich über die Stadt gestellt werden. Die Stadt leitet die Projekte in einem Sammelantrag in einer Rangfolge der Rechtsaufsichtsbehörde sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu. Nach dem Einplanungsvorschlag des beim Landratsamt angesiedelten Koordinationsausschusses legt das Regierungspräsidium dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen nach Dringlichkeiten geordneten Programmvorschlag zur Entscheidung vor. Das Ministerium entscheidet über die Mittelvergabe erfahrungsgemäß im März/April des darauffolgenden Jahres.
Zu beachten ist, dass mit der Baumaßnahme nicht vor Bewilligung begonnen werden darf und Anträge auf Zuwendungen von unter 5.000 € nicht bewilligt werden.
Zur Vorbereitung der Anträge im Schwerpunkt Wohnen, füllen Sie bitte die entsprechenden Formulare aus und senden diese vorab elektronisch an das Sachgebiet Baurecht und Planung:
- Formular ELR-4 | Projektbeschreibung für Wohnraum schaffende Maßnahmen (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 31,44 KB, 06.08.2024)
- Formular ELR-3 | Antragsformular für Privatpersonen, Vereine etc (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 36,88 KB, 06.08.2024).
- Formular ELR-5 | Projektbeschreibung für unternehmerische Vorhaben (auch Mietwohnungen) (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 37,37 KB, 06.08.2024)
- Kostenschätzung nach DIN 276 (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 31,71 KB, 06.08.2024)
- Formular ELR-9 | Einsatz von CO2-speichernden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 15,47 KB, 06.08.2024)
- Datenschutzerklärung (PDF-Dokument, 377,50 KB, 06.08.2024)
Zur Vorbereitung der Anträge im Schwerpunkt Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen, füllen Sie bitte die entsprechenden Formulare aus und senden diese vorab elektronisch an das Sachgebiet Planung und Umwelt:
- Formular ELR-5 | Antragsformular für unternehmerische Vorhaben (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 37,37 KB, 06.08.2024)
- Kostenschätzung nach DIN 276 (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 31,71 KB, 06.08.2024)
- Formular ELR-9 | Einsatz von CO2-speichernden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 15,47 KB, 06.08.2024)
- Datenschutzerklärung (PDF-Dokument, 377,50 KB, 06.08.2024)
Bei Sanierungsmaßnahmen sollte der Zuschussbedarf durch Fotoaufnahmen verdeutlicht werden, bei Umbaumaßnahmen müssen gezeichnete Pläne mit eingereicht werden. Sollte eine baurechtliche oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sein, muss diese bei Antragstellung vorliegen bzw. bereits beantragt sein. Eine Übersicht mit den für Ihr Projekt notwendigen Antragsformularen finden Sie hier (PDF-Dokument, 158,34 KB, 06.08.2024).
Förderanträge können jeweils ab Ausschreibung des Jahresprogramms durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei der Stadt Kraichtal eingereicht werden. Hierfür sind die oben genannten Dokumente jeweils in digitaler Form (PDF) vorzulegen. Die Antragsfrist für das Hauptverfahren des Jahres 2025 ist der 13. September 2024.