Das sind wir: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Kraichtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Kraichtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
CoronaBürgerbüroAusschreibungenSchloss-CaféAktuelle PlanungsverfahrenVerkehrsmeldungenBestattungstermineRegionale ProdukteUkraineTelefonverzeichnisKontaktformularAmtliche Bekanntmachungen

Das sind wir

Das sind wir

Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Kommune und stellt eine Pflichtaufgabe dar. Das bedeutet, dass jede Kommune eine Feuerwehr einrichten muss. In Abhängigkeit der Einwohnerzahl kann dies eine Berufsfeuerwehr (grundsätzlich ab 100.000 Einwohner) oder eine Freiwillige Feuerwehr sein. In Kraichtal, mit seinen etwa 15.000 Einwohnern wird diese Pflichtaufgabe durch eine „Freiwillige Feuerwehr“ erfüllt, dessen Angehörige die entsprechenden Aufgaben neben ihrem Berufsleben ehrenamtlich erledigen.

Kommandanten

Übersicht

Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation, deren Aufgabe es ist, bei Unfällen, Überschwemmungen, Feuern und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d.h., Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen. Hauptaufgabe ist jedoch das Retten, es hat Priorität gegenüber allen anderen Aufgaben.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Aufgaben der Feuerwehr aus den vier Schlagworten „Retten“, „Löschen“, „Bergen“ und „Schützen“ bestehen:

Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen und Tieren durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), sowie das Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Tätigkeitsfelder hierfür sind z.B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle.

Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Bei diesem so genannten abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe der technischen Feuerwehrausrüstung bekämpft. Im Laufe der Zeit ist jedoch die Zahl der Brandbekämpfungen weltweit zurückgegangen. Aufgrund der zunehmenden Aufgabenvielfalt der Feuerwehr nehmen die Technischen Hilfeleistungen stark zu und die Feuerwehr entwickelt sich zur Hilfeleistungsorganisation.

Die Feuerwehr kann weiterhin für das Bergen von Sachgütern, Tieren oder  Menschen verantwortlich sein.

Zu dem Bereich Schützen zählt vor allem der vorbeugende Brandschutz. Hierzu kann die Bereitstellung von Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen und die Kontrolle von Hydranten und Löscheinrichtungen gehören. Der vorbeugende Brandschutz ist eine wichtige Einrichtung, um Brände im Vorfeld zu vermeiden und die Bevölkerung schon im Kindesalter auf Gefahren aufmerksam zu machen und das richtige Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen. So wird Brandschutzerziehung in Kindergärten und Grundschulen durchgeführt. Aber auch Firmen, Bürger und die Stadtverwaltung greifen oft auf das Fachwissen der Feuerwehr im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes zurück.

Außerdem kann die Feuerwehr aktiven Umweltschutz betreiben, wie die Eindämmung von Ölunfällen, Beseitigung von Ölspuren auf Straßen und Eindämmung chemischer, biologischer und atomarer Gefahren.

Bei allen diesen Aufgaben muss strikt zwischen Pflichtaufgaben und Kannaufgaben (auch sog. Freiwillige Aufgaben) unterschieden werden. Dies ist in § 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwGBW) geregelt. Pflichtaufgabe der Feuerwehr ist die Hilfeleistung und der Schutz des Einzelnen und des Gemeinwesens bei Bränden und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht werden. Des weiteren muss die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe leisten.

Während die Erfüllung der Pflichtaufgaben für die „Geschädigten“ i.d.R. unentgeltlich erfolgen, sollen die Träger der Feuerwehr, also die Stadt Kraichtal, unter den Voraussetzungen des § 34 FwG BW Kostenersatz für die Erfüllung der Kannaufgaben verlangen. Bei manchen Einsätzen liegt es im Ermessen der Stadt Kostenersatz geltend zu machen. So sind beispielsweise Brandeinsätze, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen werden, natürlich nicht kostenersatzpflichtig. Scheuen sie sich also nicht im Bedarfsfalle die Feuerwehr zu alarmieren.

Neben der Erfüllung dieser Pflichtaufgaben spielt natürlich auch die Kameradschaft unter den Feuerwehrangehörigen und das Zusammengehörigkeitsgefühl eine besondere Rolle bei der Feuerwehr. Sie verbindet jung und alt, unerfahren und erfahren, männlich und weiblich. Geprägt ist sie sicherlich durch diverse Extremsituationen, die man gemeinsam erlebt und durchsteht.

Dennoch haben viele Freiwillige Feuerwehren immer mehr mit Personalmangel zu kämpfen. Die Führungsorganisationen der Feuerwehren haben angesichts der stetig zurückgehenden Zahl von freiwilligen Helfern die Notwendigkeit erkannt, durch groß angelegte Werbe- und Imagekampagnen neue Mitglieder hinzuzugewinnen. Ob sich dies wirklich auf Dauer auszahlt, wird sich zeigen. Das System des Brandschutzes, wie es in der Vergangenheit gab und bewährt hat, ist allerdings wohl in dieser Form nicht mehr aufrecht zu erhalten. Bessere Fahrzeugtechnik, bessere persönliche Ausrüstung sowie die Umstellung auf Digitalfunk zwingen die Kommunen zum Spagat zwischen knappen Haushaltsmitteln und moderner Ausstattung. Technische ausgefeiltere und umfangreich zu bedienende Gerätschaften erfordern gut ausgebildetes Personal, dass sich ständig, weiterbilden muss. Dies ist ein massives  Problem von Freiwilligen Feuerwehrangehörigen, die im zivilen Berufsleben auch immer höheren Anforderungen gegenüberstehen und die Ausbildungen im Feuerwehrdienst oft in ihrer Freizeit absolvieren müssen. Ernsthaft betriebene Feuerwehrarbeit bedeutet immer mehr, einer starken Doppelbelastung ausgesetzt zu sein.

Dass die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner jedenfalls ihre Arbeit richtig gut machen, zeigt das Ansehen in der Bevölkerung. Im Jahre 2005 wurden Feuerwehrleute zu Deutschlands vertrauenswürdigstem Berufsstand gewählt.

Haben wir ihr Interesse geweckt? Nehmen sie einfach mit ihrer örtlichen Feuerwehr Kontakt auf. Wir freuen uns über jeden Neueinsteiger.

Interessierte Kinder und Jugendliche können sich ebenfalls gerne mit den örtlichen Jugendgruppen in Verbindung setzen. Mitmachen kann jeder zwischen 10 und 18 Jahren.

Kinder- und Jugendfeuerwehr

Hat die Feuerwehr Zukunft? Die Erfahrungen der Vergangenheit haben nicht nur in Kraichtal gezeigt, dass es immer schwieriger wird, junge Menschen für die verantwortungsvolle und pflichtbewusste Arbeit in der Feuerwehr zu gewinnen. Ein fast unermessliches Freizeitangebot und eine Medienindustrie ungeahnten Ausmaßes beeinflussen unsere Gesellschaft bereits im Kindesalter. Die Bereitschaft zur Mitarbeit und zur Unterordnung im Team bei der Feuerwehr wird immer geringer. Eine Zukunftssicherung der Freiwilligen Feuerwehr kann deshalb nur über die Jugendfeuerwehr möglich sein. Um bei der Feuerwehr Kraichtal den Nachwuchs auch in Zukunft zu stärken, wurde mit Gründung der Gesamtwehr Kraichtal im Jahre 1974 auch die Jugendfeuerwehr Kraichtal gegründet. Neben dem Erlernen von feuerwehrtechnischen Grundbegriffen bestimmen bei der Jugendfeuerwehr Übungen, Sport, Spiele und die Teilnahme an Wettkämpfen den Dienstbetrieb.

Erster Stadtjugendwart war Günter Henninger aus Unteröwisheim. Unter seiner Leitung wurde das erste Kreisjugendzeltlager in Münzesheim durchgeführt. In seiner Amtszeit wurden auch die partnerschaftlichen Beziehungen zur Jugendfeuerwehr aus Medelby-Holt aufgebaut.

Gefestigt wurden die freundschaftlichen Bindungen zwischenzeitlich durch mehrere gemeinsame Zeltlager und Freizeiten. Auf Henninger folgte als Jugendwart Rudolf Dieterle, der die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Jugendabteilungen weiter forcierte und ausbaute. Höhepunkte waren in dieser Zeit sicherlich das Zeltlager in Berlin und das Kreiszeltlager in Gochsheim. Nächster Stadtjugendwart war Reinhold Neubert, der sein Amt 1996 aus beruflichen Gründen zur Verfügung stellte. Danach engagierte sich Hubert Last aus Münzesheim als Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Kraichtal.

Im Jahre 2001 übernahmen übergansweise Jochen Dehn und im Jahre 2002 Steffen Kordua das Amt des Stadtjugendwartes. 2003 bis März 2009 übte Katharina Sommer dieses Amt aus. Von 2009 bis 2014 übte Daniela Keller dieses Amt aus, Katharina Sommer unterstützte als Stellvertreterin, so dass sich die Jugendfeuerwehr in dieser Zeit in zweifacher Frauenhand befand. 2014 wurde Marco Henrich als Jugendwart der Feuerwehr Kraichtal und Katharina Sommer als dessen Stellvertreterin gewählt. Im Jahr 2018 wurde Simon Mannherz Jugendwart der Feuerwehr Kraichtal, sein Stellvertreter war Markus Jancura.

Seit 2022 ist Markus Jancura Jugendwart, seine Stellvertretung übernahmen Alicia Ziesel und Jan Schuhmann. Unterstützt werden diese durch die Jugendgruppenleiter und Betreuer der jeweiligen Abteilungen.

Hast du Interesse bekommen?

Dann komme einfach zu unserem Übungsdienst in deinem Stadtteil!
 

Kinderfeuerwehr

Bahnbrücken: Donnerstags, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Münzesheim: Mittwochs (14-tägig) von 17:15 Uhr bis 18:15 Uhr

Unteröwisheim: Samstags (14-tägig) von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Jugendfeuerwehr

Bahnbrücken: Donnerstags von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Gochsheim: Montags von 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr

Landshausen: Freitags von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Menzingen: Dienstags von 17:45 Uhr bis 19:45 Uhr

Münzesheim: Mittwochs von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr

Neuenbürg: Freitags (14-tägig) von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Oberacker: Mittwochs (14-tägig) von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Oberöwisheim: Montags (14-tägig) von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr

Unteröwisheim: Samstags (14-tägig) von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Wir freuen uns auf dich!

Aktivitäten

Notfallseelsorge – „Erste Hilfe für Mensch und Seele“

Belastende Situationen, wie schwere Verkehrsunfälle, Brandeinsätze, akute Suizidgefahr, Vermisstensuche, Geiselnahmen, Überbringen von Todesnachrichten, plötzlicher Kindstod, erfolglose Reanimation, Katastrophen und sonstige schwere Unglücksfälle bleiben manchmal lange im Gedächtnis. Sie können Spuren hinterlassen und im Extremfall sogar krank machen.

Aus diesem Grunde wurde zum 1. Juni 2003 auch für den Landkreis Karlsruhe eine ökumenische Notfallseelsorge eingerichtet. Sie besteht aus verschiedenen „Fachberatern“ für Seelsorge. Speziell ausgebildetes Personal, in der Regel ein Pfarrer, bemüht sich, dass die Geschehnisse für den Betroffenen besser zu bewältigen sind.

Die Notfallseelsorge wendet sich im wesentlichen an drei verschiedene Personengruppen:

1. Primär Geschädigte (Unfallopfer oder durch Notfälle direkt geschädigte Menschen)

2. Sekundär Geschädigte (Unverletzte Beteiligte, Unfallzeugen, Angehörige der primär Geschädigten)

3. Helfende (Seelsorgerischer Beistand für Angehörige der Rettungsorganisationen, um ihre oft belastende Arbeit bewältigen zu können).

Das bedeutet, dass alle Bürger die Einrichtung der Notfallseelsorge in Anspruch nehmen können, unabhängig von ihrer Herkunft, Kultur und ihrer Religionszugehörigkeit.

Die Alarmierung der Notfallseelsorger erfolgt über die Integrierte Leitstelle (Nummer: 112). In der Regel kann ein Notfallseelsorger innerhalb von 15 – 45 Minuten vor Ort sein.

Altersabteilung

Die aktiven Kameraden scheiden nach Vollendung des 65. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst aus.

Die Alterskameraden nehmen noch Anteil am Geschehen der Wehr und besuchen die Dienste und Übungen der aktiven Kameraden. Ebenso unterstützen Sie die Aktiven bei der Ausrichtung von Veranstaltungen und Feuerwehrfesten. Die Alterskameraden werden von dem Altersobmann geführt, welcher von den Alterskameraden für fünf Jahre gewählt wird.

Die Alterskameraden bleiben im Besitz der Dienstkleidung.

Ziel der Alterskameraden ist die Pflege der Kameradschaft. Ebenso findet einmal im Jahr ein Treffen bzw. ein Ausflug aller Alterkameraden in Kraichtal statt.

Folgende Alterskameraden sind in den Abteilungen derzeit Altersobmann:

  • Bahnbrücken: Gustav Richter
  • Gochsheim: Bernd Weigele
  • Landshausen: Sebastian Imhof
  • Menzingen: Helmut Daubmann
  • Münzesheim: derzeit nicht besetzt
  • Neuenbürg: Hans Baumgärtner
  • Oberacker: derzeit nicht besetzt
  • Oberöwisheim: Otto Loes
  • Unteröwisheim: Rudolf Dieterle

Altersobmann der Gesamtwehr Kraichtal:

  • Rudolf Dieterle

Spielmannszug Gochsheim-Neibsheim

Spielmannszüge bestehen aus den Angehörigen der Feuerwehren. Die Mitglieder führen neben ihrem aktiven Dienst zusätzliche Proben und Veranstaltungen in eigener Regie durch.

Ursprünglich wurde der Spielmannszug der Abteilung Gochsheim im Jahre 1952 von Ehrenstabführer Fritz Sitzler an der Spitze gegründet. Damals stellte dieser seine eigene Sattlerwerkstatt für die Übungsstunden zur Verfügung. Nach nur wenigen Proben folgten viele öffentliche Auftritte. Nach einer längeren Spielpause trat man im Jahre 1982 wieder erstmals öffentlich auf. Seit 1999 besteht eine Spielgemeinschaft mit den Kameraden der Feuerwehr Bretten-Neibsheim.

Im Jahre 2002 konnte der Spielmannszug Gochsheim sein 50-jähriges Bestehen feiern.

Der Spielmannszug Gochsheim-Neibsheim übt jeden Mittwoch um 19.30Uhr im Feuerwehrhaus in Neibsheim.  

Mitspielen können nicht nur Feuerwehrangehörige, sondern alle die am musizieren Freude haben.