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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google Ireland Limited
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Google Ireland Limited
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Stadt Kraichtal

Vergnügungssteuer - Anmeldepflicht

Artikel vom 27.03.2024

Die Stadt Kraichtal erhebt auf der Grundlage der Vergnügungssteuersatzung vom 26. November 1997, zuletzt geändert am 27. November 2013, für die Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Stadtgebiet an öffentlich zugänglichen Orten wie beispielsweise Gaststätten, Spielhallen und Vereinsräumen
aufgestellt sind, eine Vergnügungssteuer.
Im § 9 der Satzung wird bestimmt, dass alle aufgestellten Geräte innerhalb von zwei Wochen, schriftlich bei der Stadt Kraichtal anzumelden sind. Anzeigepflichtig ist der Besitzer der Gaststätte und der Aufsteller der Geräte. Wir bitten um Beachtung und um Anmeldung der Geräte, die bisher noch nicht zur Vergnügungssteuer veranlagt sind.
Sollten Sie noch weitere Fragen zur Vergnügungssteuer haben, steht Ihnen Frau Laura Moser unter der Telefonnummer: 07250 77-53 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.