Aktuelle Planungsverfahren
Auf dieser Seite informieren wir Sie über städtische Planverfahren, die derzeit bearbeitet werden.
Das Baugesetzbuch sieht nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. In der zweiten Stufe der Beteiligung, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wird der Plan-Entwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Beide Verfahrensschritte werden auf die gleiche Weise angekündigt. Jeweils eine Woche vor der Auslegung erfolgt die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal.
Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist für die Dauer eines Monats (mind. 30 Tage) liegen die Planunterlagen öffentlich im Rathaus Kraichtal in Münzesheim, im Sachgebiet Planung und Umwelt aus. Während der üblichen Öffnungszeiten steht Ihnen gerne ein Sachbearbeiter unseres Sachgebiets Planung und Umwelt für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Hier können Sie auch Ihre Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vortragen. Schriftlich eingereichte Anregungen müssen unterschrieben sein und sollen Namen und Anschrift des Unterzeichnenden enthalten.
Nach Ablauf der Offenlegungsfrist wertet die Stadtverwaltung / das Planungsbüro sämtliche Stellungnahmen aus und legt sie dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Dieser wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Handelt es sich dabei um komplexere Planverfahren, können die Verfahrensschritte auch abweichen und sich wiederholen.
Aufstellungsbeschluss
Hier finden Sie die aktuellen Aufstellungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Öffentliche Bekanntmachung zur 6. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Kraichtal, Stadtteil Unteröwisheim
Hier: Frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 05. Juli 2024 bis einschließlich 02. August 2024
Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat am 17.04.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „PV-Anlage ehemaliger Sportplatz“ Unteröwisheim aufzustellen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Nachfolgend kann der ausgelegte Vorentwurf der 6. Teiländerung des Flächennutzungsplan der Stadt Kraichtal eingesehen werden:
Abgrenzungsplan FNP vom 02.04.2024 (PDF-Dokument, 593,47 KB, 03.07.2024)
Vorentwurf 6. Teiländerung FNP vom 26.03.2024 (PDF-Dokument, 760,87 KB, 03.07.2024)
Erläuterung mit Umweltbericht vom 02.04.2024 (PDF-Datei (PDF-Dokument, 1,36 MB, 03.07.2024))
Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan "PV-Anlage ehemaliger Sportplatz", Stadtteil Unteröwisheim
Hier: Frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 05. Juli 2024 bis einschließlich 02. August 2024
Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat am 17.04.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „PV-Anlage ehemaliger Sportplatz“ aufzustellen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Nachfolgend kann der ausgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans "PV-Anlage ehemaliger Sportplatz" eingesehen werden:
Lageplan mit Geltungsbereich vom 02.04.2024 (PDF-Dokument, 593,47 KB, 03.07.2024)
Vorentwurf des Bebauungsplans vom 02.04.2024 (PDF-Dokument, 1,68 MB, 03.07.2024)
Textliche Festsetzungen vom 02.04.2024 (PDF-Dokument, 61,83 KB, 03.07.2024)
Begründung mit Umweltbericht vom 02.04.2024 (PDF-Dokument, 2,27 MB, 03.07.2024)
2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB - (Offenlage) / Erneute Offenlage nach § 4a (3) Satz 1 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Satzungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
Einbeziehungssatzung "Bachstraße - Flurstück-Nr. 2778/7", Stadtteil Oberöwisheim
Hier: Inkraftteten der Einbeziehungssatzung und der örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat am 25. September 2024 die Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB "Bachstraße - Flurstück 2778/7", Oberöwisheim nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen. Darüber hinaus wurde über das Plangebeit auf der Grundlage des § 74 Landesbauordnung (LBO) eine Satzung über örtliche Bauvorschriften erlassen.
Der Satzungsbeschluss wird im Mitteilungsblatt Nr. 40 am 04.10.2024 bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
- Lageplan mit zeichnerischen Festsetzungen (PDF-Dokument, 371,22 KB, 17.09.2024)
- Arten- und naturschutzrechtöiche Überprüfung (PDF-Dokument, 1,64 MB, 17.09.2024)
Aufhebungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Aufhebungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
Besondere Bauleitplanverfahren
Für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB sowie das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB gelten abweichende Beteiligungsregelungen. Die oben beschriebenen Beteiligungsschritte sind in diesen beiden Verfahren nicht oder nur teilweise erforderlich. Bei vereinfachten Verfahren, häufig bei kleineren Änderungen des Planes, entfällt die frühzeitige Beteiligung. Verfahren gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung werden ebenfalls in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans nach § 6 BauGB.
Hier finden Sie die aktuellen Genehmigungen der höheren Verwaltungsbehörde:
Keine Dateien vorhanden?
Dann ist derzeit keine Bekanntmachung veranlasst worden.
Wichtiger Hinweis zu den als Satzung beschlossenen Bauleitpläne
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorabinformation. Rechtsverbindlich sind nur Originalpläne, die beim Sachgebiet Planung und Umwelt einzusehen sind. Die rechtkräftigen Bebauungspläne können im Sachgebiet Planung und Umwelt eingesehen oder im Geoinformationsportal (GIS) der Stadt Kraichtal heruntergeladen werden.