Aktuelle Planungsverfahren
Auf dieser Seite informieren wir Sie über städtische Planverfahren, die derzeit bearbeitet werden.
Das Baugesetzbuch sieht nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. In der zweiten Stufe der Beteiligung, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wird der Plan-Entwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Beide Verfahrensschritte werden auf die gleiche Weise angekündigt. Jeweils eine Woche vor der Auslegung erfolgt die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal.
Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist für die Dauer eines Monats (mind. 30 Tage) liegen die Planunterlagen öffentlich im Rathaus Kraichtal in Münzesheim, im Sachgebiet Baurecht und Planung aus. Während der üblichen Öffnungszeiten steht Ihnen gerne ein Sachbearbeiter unseres Sachgebiets Baurecht und Planung für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Hier können Sie auch Ihre Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vortragen. Schriftlich eingereichte Anregungen müssen unterschrieben sein und sollen Namen und Anschrift des Unterzeichnenden enthalten.
Nach Ablauf der Offenlegungsfrist wertet die Stadtverwaltung / das Planungsbüro sämtliche Stellungnahmen aus und legt sie dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Dieser wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Handelt es sich dabei um komplexere Planverfahren, können die Verfahrensschritte auch abweichen und sich wiederholen.
Aufstellungsbeschluss
Hier finden Sie die aktuellen Aufstellungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
Bekanntmachung Umlegungsanordnung - Baulandumlegung "Brückle"
Der Gemeinderat fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2025 den Beschluss über die Anordnung der Umlegung nach §46 AAbs. 1 BauGB.
Die Umlegungsbefugnis wurde an den ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Kraichtal übertragen.
Umlegungsplan "GE Brückle" vom 11.06.2025 (JPEG-Bilddatei, 711,94 KB, 26.06.2025)
1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Brückle" Stadtteil Unteröwisheim
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 07.07 bis einschließlich 15.08.2025
Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Kraichtal vom 25.06.2025 wurde der Bebauungsplanvorentwurf "Gewerbegebiet Brückle" mit örtlichen Bauvorschriften in dieser Sitzung gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligunng der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden im Regelverfahren aufgestellt.
Um die Öffentlichkeit frühzeitg über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten, wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Planauflage in der Zeit vom 07.07.2025 bis 18.08.2025 beteiligt. Nachfolgend können der ausgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie der Vorentwurf der Begründung und die Bestandsanalyse zum Umweltbereicht samt artenschutzrechtlichen Gutachten eingesehen werden:
Übersichtsplan Geltungsbereich vom 26.03.2024 (PDF-Dokument, 131,56 KB, 26.06.2025)
Schriftlicher Vorentwurf mit Begründung vom 11.06.2025 (PDF-Dokument, 1,36 MB, 26.06.2025)
Vorentwurf Umweltbericht und Grünordnungsplan vom 11.06.2025 (PDF-Dokument, 3,39 MB, 26.06.2025)
Vorentwurf Grünordnungsplan Zeichnerischer Teil vom 11.06.2025 (PDF-Dokument, 4,10 MB, 26.06.2025)
Verkehrstechnische Untersuchung vom 22.05.2025 (PDF-Dokument, 9,59 MB, 26.06.2025)
Schalltechnische Untersuchung vom 22.05.2025 (PDF-Dokument, 4,41 MB, 26.06.2025)
Vorplanung - Erschließung Lügerwiesen vom 23.05.2024 (PDF-Dokument, 656,80 KB, 26.06.2025)
Vorentwurf Teiländerung FNP vom 11.06.2025 (PDF-Dokument, 1,70 MB, 07.07.2025)
2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB - (Offenlage) / Erneute Offenlage nach § 4a (3) Satz 1 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Keine Dateien vorhanden?
Dann findet derzeit keine Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) statt.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Satzungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
Keine Dateien vorhanden ?
Dann findet derzeit keine Bekanntmachungen nach § 10 Abs. 1 BauGB statt.
Besondere Bauleitplanverfahren
Für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB sowie das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB gelten abweichende Beteiligungsregelungen. Die oben beschriebenen Beteiligungsschritte sind in diesen beiden Verfahren nicht oder nur teilweise erforderlich. Bei vereinfachten Verfahren, häufig bei kleineren Änderungen des Planes, entfällt die frühzeitige Beteiligung. Verfahren gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung werden ebenfalls in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans nach § 6 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Genehmigungen der höheren Verwaltungsbehörde:
Keine Dateien vorhanden?
Dann ist derzeit keine Bekanntmachung veranlasst worden.
Wichtiger Hinweis zu den als Satzung beschlossenen Bauleitpläne
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorabinformation. Rechtsverbindlich sind nur Originalpläne. Die rechtkräftigen Bebauungspläne können im Sachgebiet Baurecht und Planung eingesehen oder im Geoinformationsportal (GIS) der Stadt Kraichtal heruntergeladen werden.