Suchraumkulisse Windkraft - Informelle Beteiligung, Einladung zur Beteiligung
Am 26. Juli hat der Regionalverband Mittlerer Oberrhein in öffentlicher Sitzung der Verbandsversammlung in Rheinstetten bekanntgegeben, wie seine ersten Pläne für die Windenergienutzung in der Region aussehen. Dabei wurde eine Karte präsentiert, die eine Vorauswahl von Bereichen in der Region zeigt, in denen nun nach Vorranggebieten für Windenergieanlagen gesucht werden kann. Auf der Grundlage der sog. Suchraumkarte, welche das Ergebnis der vom Planungsausschuss der Region am 15.03.2023 beschlossenen Planungskriterien darstellt, lädt der Regionalverband freiwillig und ergänzend zum formalen Planungsverfahren zum Dialog ein. Die markierten Flächen innerhalb der Suchraumkarte übersteigen die gesetzlich verlangten 1,8 Prozent um ein Mehrfaches.
Die interaktive Karte dient dabei der informellen Beteiligung der Öffentlichkeit zu einem frühzeitigen Zeitpunkt, d.h. noch bevor ein konkreter Planentwurf vorliegt, und bietet insbesondere auch der Bevölkerung die Möglichkeit, sich einen Überblick über so genannte Suchräume zu verschaffen. Zudem erhoffen sich die Planer des Regionalverbands von der ortskundigen Bevölkerung wertvolle Hinweise zu den Suchräumen. Anregungen zu diesem Planungsschritt sind bis zum 30. September online auf der Seite der Regionalverbandes oder unter www.windplanung-oberrhein.de möglich.
Weitere Informationen finden Sie in dem vom Regioalverband bereitgestellten Informationsflyer (PDF-Datei), in welchem auch die Möglichkeit der Beteiligung kurz erläutert wird.
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein lädt freiwillig und ergänzend zum formalen Planungsverfahren zum Dialog mit der Öffentlichkeit ein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein.
Fristverlängerung der Bürgerbeteiligung bis 31.10.2023
Die Landesregierung hat nach Veröffentlichung der Suchraumkarten eine neue Fassung der Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn geliefert. Aus diesem Anlass verlängert der Regionalverband nun die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung bis zum 31.10.2023.
Regionalplan Teilfortschreibung Windenergie - Präsentation Frau Schnurr
Suchraumkulisse Vorranggebiete für Windparkanlagen in Kraichtal
Der Landtag Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2023 das Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG) beschlossen. Dies hat den Ausbau der Erneuerbaren Energien betreffend unmittelbare Auswirkungen auf die Regionalplanung und die kommunale Bauleitplanung, da der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) derzeit über keinen gültigen Teilregionalplan zur Steuerung der Windenergienutzung verfügt. In § 4b Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG) war bislang ein sogenanntes Landesflächenziel als Grundsatz der Raumordnung normiert, wonach in den Regionalplänen mindestens 2 % der jeweiligen Regionsfläche als Gebiete für die Nutzung der Windenergie und Photovoltaik auf Freiflächen gesichert werden sollte.
In der Zwischenzeit hat der Bund mit der Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) für die einzelnen Bundesländer verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) ausschließlich für die Windenergie vorgegeben. Danach muss Baden-Württemberg 1,8 % seiner Landesfläche alleine für die Windenergienutzung planerisch sichern. Daraus ergibt sich für den RVMO die gesetzliche Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 3.854 ha (1,8 %) in der Region festzulegen. In der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2023 informierte Frau Schnurr, die stellvertretende Verbandsdirektorin des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein über die aktuellen Planungen und das weitere Vorgehen.