Aktuelle Planungsverfahren
Auf dieser Seite informieren wir Sie über städtische Planverfahren, die derzeit bearbeitet werden.
Das Baugesetzbuch sieht nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. In der zweiten Stufe der Beteiligung, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wird der Plan-Entwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Beide Verfahrensschritte werden auf die gleiche Weise angekündigt. Jeweils eine Woche vor der Auslegung erfolgt die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal.
Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist für die Dauer eines Monats (mind. 30 Tage) liegen die Planunterlagen öffentlich im Rathaus Kraichtal in Münzesheim, im Sachgebiet Planung und Umwelt aus. Während der üblichen Öffnungszeiten steht Ihnen gerne ein Sachbearbeiter unseres Sachgebiets Planung und Umwelt für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Hier können Sie auch Ihre Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vortragen. Schriftlich eingereichte Anregungen müssen unterschrieben sein und sollen Namen und Anschrift des Unterzeichnenden enthalten.
Nach Ablauf der Offenlegungsfrist wertet die Stadtverwaltung / das Planungsbüro sämtliche Stellungnahmen aus und legt sie dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Dieser wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Handelt es sich dabei um komplexere Planverfahren, können die Verfahrensschritte auch abweichen und sich wiederholen.
Aufstellungsbeschluss
Hier finden Sie die aktuellen Aufstellungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Keine Dateien vorhanden?
Dann findet derzeit keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB - (Offenlage) / Erneute Offenlage nach § 4a (3) Satz 1 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Satzungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Josef-Heid-Straße 3", Unteröwisheim
Hier: Inkraftteten des als Satzung beschlossenen Bebauungsplans
Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat am 29.03.2023 in seiner öffentlichen Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Josef-Heid-Straße 3", Unteröwisheim aufrgund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württember (GemO BW) als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wurde im Mitteilungsblatt am 06.04.2023 bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal (PDF-Datei)
Zeichnerischer Teil (PDF-Datei)
Aufhebungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Aufhebungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Ergänzungssatzung "Mittelstraße - Flurstück 154", Menzingen gemäß § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2023 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 02.03.2022 zur Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB "Mittelstraße - Flurstück 154", Menzingen sowie den am 20.07.2022 gefassten Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, aufzuheben bzw. einzustellen.
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 02.03.2022 und des Offenlagenbeschlusses vom 20.07.2022 wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal am 06.04.2023 bekannt gegeben.
Besondere Bauleitplanverfahren
Für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB sowie das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB gelten abweichende Beteiligungsregelungen. Die oben beschriebenen Beteiligungsschritte sind in diesen beiden Verfahren nicht oder nur teilweise erforderlich. Bei vereinfachten Verfahren, häufig bei kleineren Änderungen des Planes, entfällt die frühzeitige Beteiligung. Verfahren gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung werden ebenfalls in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans nach § 6 BauGB.
Hier finden Sie die aktuellen Genehmigungen der höheren Verwaltungsbehörde:
Keine Dateien vorhanden?
Dann ist derzeit keine Bekanntmachung veranlasst worden.
Wichtiger Hinweis zu den als Satzung beschlossenen Bauleitpläne
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorabinformation. Rechtsverbindlich sind nur Originalpläne, die beim Sachgebiet Planung und Umwelt einzusehen sind. Die rechtkräftigen Bebauungspläne können im Sachgebiet Planung und Umwelt eingesehen oder im Geoinformationsportal (GIS) der Stadt Kraichtal heruntergeladen werden.