Aktuelle Planungsverfahren
Auf dieser Seite informieren wir Sie über städtische Planverfahren, die derzeit bearbeitet werden.
Das Baugesetzbuch sieht nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. In der zweiten Stufe der Beteiligung, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wird der Plan-Entwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Beide Verfahrensschritte werden auf die gleiche Weise angekündigt. Jeweils eine Woche vor der Auslegung erfolgt die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal.
Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist für die Dauer eines Monats (mind. 30 Tage) liegen die Planunterlagen öffentlich im Rathaus Kraichtal in Münzesheim, im Sachgebiet Planung und Umwelt aus. Während der üblichen Öffnungszeiten steht Ihnen gerne ein Sachbearbeiter unseres Sachgebiets Planung und Umwelt für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Hier können Sie auch Ihre Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vortragen. Schriftlich eingereichte Anregungen müssen unterschrieben sein und sollen Namen und Anschrift des Unterzeichnenden enthalten.
Nach Ablauf der Offenlegungsfrist wertet die Stadtverwaltung / das Planungsbüro sämtliche Stellungnahmen aus und legt sie dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Dieser wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Handelt es sich dabei um komplexere Planverfahren, können die Verfahrensschritte auch abweichen und sich wiederholen.
1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Keine Dateien vorhanden?
Dann findet derzeit keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB - (Offenlage)
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan "Lerchenberg, 3. Änderung", Stadtteil Neuenbürg. Hier: Offenlage (vereinfachtes Verfahren 13 BauGB)
Öffentlicher Bekanntmachungstext im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal
Zeichnerischer Teil - Stand 28.10.2020
Begründung mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften - Stand 28.10.2020
Arbeitsblatt DWA-A 138 zu Mulden-Rigolen-Element- Einsichtnahme mit Termin im Rathaus
Geländeschnitt - Stand 28.10.2020
Artenschutzrechtliche Vorprüfung - Stand 05.02.2020
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - Stand 28.08.2020
Öffentliche Bekanntmachung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung Pflegeheim", Stadtteil Oberöwisheim. Hier: Erneute Offenlage (beschleunigtes Verfahren § 13a BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal
Zeichnerischer Teil - Stand 02.07.2020
Vorhaben- und Erschließungsplan - beinhaltet:
- Erdgeschoss-Gesamtplan vom 17.03.2020, zuletzt geändert am 23.11.2020
- Grundriss Untergeschoss vom 04.03.2020, zuletzt geändert am 23.11.2020
- Grundriss Erdgeschoss vom 15.07.2020, zuletzt geändert am 23.11.2020
- Grundriss 1. Obergeschoss vom 22.10.2020
- Grundriss 2. Obergeschoss vom 13.08.2020, zuletzt geändert am 22.10.2020
- Schnitt A-A vom 03.06.2020, zuletzt geändert am 22.10.2020
- Nordansicht vom 12.10.2020, zuletzt geändert am 22.10.2020
- Westansicht vom 30.06.2020, zuletzt geändert am 22.10.2020
- Südansicht vom 12.10.2020
- Ostansicht vom 22.10.2020
Fachbeitrag Schall-Stand 30.06.2020
DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Einsichtnahme mit Termine im Rathaus
Fachbeitrag Artenschutz Stand 25.06.2020
Synopse zur Offenlage (10.08.2020 – 11.09.2020) vom 26.11.2020
Öffentliche Bekanntmachung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ortsmitte Menzingen I, 1. Änderung und Erweiterung" Stadtteil Menzingen. Hier: Offenlage (beschleunigtes Verfahren § 13a BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal
Zeichnerischer Teil, Entwurf vom 24.11.2020
Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, Entwurf vom 24.11.2020
Vorhaben- und Erschließungsplan, Entwurf vom 24.11.2020
Begründung, Entwurf vom 24.11.2020
Schalltechnisches Gutachten vom 08.10.2020, erstellt durch IBS, Frankenthal
Besondere Bauleitplanverfahren
Für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB sowie das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB gelten abweichende Beteiligungsregelungen. Die oben beschriebenen Beteiligungsschritte sind in diesen beiden Verfahren nicht oder nur teilweise erforderlich. Bei vereinfachten Verfahren, häufig bei kleineren Änderungen des Planes, entfällt die frühzeitige Beteiligung. Verfahren gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung werden ebenfalls in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Wichtiger Hinweis zu den als Satzung beschlossenen Bauleitpläne
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorabinformation. Rechtsverbindlich sind nur Originalpläne, die beim Sachgebiet Planung und Umwelt einzusehen sind. Die rechtkräftigen Bebauungspläne können im Sachgebiet Planung und Umwelt eingesehen oder im Geoinformationsportal (GIS) der Stadt Kraichtal heruntergeladen werden.