Wasserschutzgebiete
Die Eigenbetriebe der Stadt Kraichtal betreiben und unterhalten in den Stadtteilen Münzesheim, Oberacker und Landshausen drei Brunnenanlagen, um die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen.
Um die Wasservorkommen gegen Verunreinigungen, welche die Beschaffenheit des Trinkwassers nachhaltig verändern und die Gesundheit der Menschen gefährden können, zu schützen, wurden im Einzugsbereich der Brunnenanlagen bei deren Inbetriebnahme von der unteren Wasserbehörde Wasserschutzgebiete festgesetzt.
Durch einen flächendeckenden Schutz und die langfristige Erhaltung der Ressource Grundwasser können Schwankungen der Wassergüte vermieden und die Kosten der Wasseraufbereitung gering gehalten werden. Die Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers sind deshalb von großer Bedeutung.
Die besonderen Vorschriften und Verbote in den Wasserschutzgebieten basieren auf dem Düngegesetz (DüG), der Düngeverordnung (DüV) , Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §50 , Wassergesetz (WG) § 44 und der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO).
Ein wichtiger Bestandteil zur Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit ist die Beprobung des Rohwassers. In Baden-Württemberg findet dies bereits flächendeckend in Form der Grundwasserdatenbank-Wasserversorgung statt.
Zur Sicherstellung, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden, wird auch die Bevölkerung um Mithilfe gebeten. Ein Missstand ist unverzüglich zu dokumentieren (z.B. Fotobeweis) und der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Karlsruhe zu melden:
Amt für Umwelt und Arbeitsschutz
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Telefonnummer: 0721 936-87090
Faxnummer: 0721 936-87999
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Einen Überblick über die Wasserschutzgebiete Kraichtals finden Sie im Geoinformationssystem.
Weitere Informationen und Arbeitshilfen finden Sie auf den Seiten der DVGW