Klimaschutz Förderprogramm
Baustein: Balkonsolarmodule
Seit dem 1. Februar 2023 fördert die Stadt Kraichtal mit dem Förderprogramm Klimaschutz die Installation und Inbetriebnahme von Balkon-Solaranlagen.
Balkonsolarmodule stellen die kostengünstigste und einfachste Möglichkeit dar, selbst grünen Strom zu erzeugen und damit den Strombezug aus dem Netz zu verringern. Das Förderprogramm soll die Bürgerschaft motivieren, sich aktiv für die Reduktion von CO2-Emissionen einzusetzen und damit einen Schritt hin zu einer klimaneutralen Stadt zu gehen.
Wichtig: Für alle Anträge gilt: Aufträge zur Durchführung der Maßnahmen bzw. Bestellungen der Materialien dürfen erst nach Zuschussbewilligung erteilt werden.
Die Förderung beträgt pro Antrag pauschal 200 €.
Anträge können nur genehmigt werden, solange das im Haushalt vorgesehene Budget noch nicht ausgeschöpft ist.
Details zu den Voraussetzungen und Bedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien (PDF-Datei).
Vor Beginn der Maßnahme (Beginn = Kauf) einzureichen:
- Förderantrag (PDF-Datei)
- Angebot/Preisauskunft für ein steckerfertiges Solarmodul (Kopie von Verkaufsprospekt oder Bildschirmfoto/Screenshot von Website genügt) Bitte beachten: Das Angebot muss die genauen Angaben zu Typ und Nennleistung der Module sowieTyp und Ausgangsleistung des Wechselrichters enthalten
- Schriftliche Zustimmung vom Vermieter (bei Mietwohnung)
- Vollmacht/Verwaltervertrag, wenn Sie nicht Eigentümer, sondern Verwalter/Beauftragter sind
- Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind: Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
Hinweis: Sparen Sie Ressourcen und reichen Sie Ihren Förderantrag komplett online über unsere Online-Formulare ein.
Falls Sie keine Bestätigungsmail erhalten haben sollten, melden Sie sich bitte bei uns!
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen
- Auszahlungsantrag (PDF-Datei)
- Rechnung für das steckerfertige Solarmodul
- Zahlungsnachweis für diese Rechnung
- Foto der montierten Anlage
- Nachweis über eine Anmeldung der Anlage bei der Netze BW
- Nachweis über die Registrierung der Anlage beim Marktstammdatenregister
Hinweis: Sparen Sie Ressourcen und reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag komplett online über unser Online-Formular ein.
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Weitere Informationen
Die Umsetzung der Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung erfolgen. Nach Fertigstellung der Maßnahme müssen innerhalb von 3 Monaten der Antrag auf Auszahlung mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden.
Für Balkonmodule gibt es verschiedene Bezeichnungen: Stecker-Solargerät, Balkonkraftwerk, Mini-Solaranlage, PV Plug & Play. Gemeint sind in der Regel 1 bis 2 Photovoltaikmodule, die mit einem Wechselrichter direkt über die Steckdose Strom in den Stromkreislauf einspeisen, der dort in der Regel direkt wieder verbraucht wird. Im technischen Sinn handelt es sich um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.
Hilfreiche Informationen zum Balkonmodul bietet die Heidelberger Energiegenossenschaft:
Bitte beachten Sie:
- Vor Inbetriebnahme der Anlage ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich. Zuständiger Netzbetreiber für Kraichtal ist die Netze BW. Hier können Sie die Anmeldung vornehmen. Zu den Anmeldebedingungen des Netzanbieters Netze BW gehört aktuell noch die Installation einer Energiesteckdose (bitte erkundigen Sie sich hier direkt beim Kundenservice).
- Als Betreiberin bzw. Betreiber einer Erzeugungsanlage sind Sie verpflichtet, die Anlage und ggf. auch Ihren Energiespeicher ins Marktstammdatenregister einzutragen. Hier können Sie die Anmeldung vornehmen.
- Die Wechselrichterleistungen der gesamten in dem Haushalt (pro Verrechnungszähler) installierten Balkonmodule darf eine Leistung von 600 Watt nicht übertreffen. Dies beinhaltet auch bereits im Haushalt angeschlossene Balkonmodule.
- Die Gesamtanlage mit all ihren Bestandteilen muss den aktuell geltenden DIN-Normen sowie den DGS Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte entsprechen.