Klimaneutrale Kommunalverwaltung - Allgemeine Informationen
Was bedeutet Klimaneutrale Verwaltung?
Eine klimaneutrale Verwaltung setzt auf eine konsequente CO2-Vermeidung in allen Arbeitsbereichen. Erreicht werden kann dies nur durch Kombination verschiedener Maßnahmen z.B. Energieeinsparung durch verbrauchsärmere Geräte oder auf die Reduzierung von besonders Co2-intensiven Aktionen wie die Wahl von Bus und Bahn anstatt dem Auto oder Fliegen. Aber auch der Einsatz von nachhaltiger Technik, wie die Nutzung von regenerative Energien zum Heizen und zur Stromerzeugung trägt erheblich zur Co2-Reduktion bei. Es ist somit möglich in allen Verwaltungsbereichen, den CO2-Ausstoß zu verringern. Sei es durch die Nutzung von Ökostrom, der Wahl der entsprechenden Heiztechnik, CO2-arme Mobilität, dem Einsatz von nachhaltigen Büroausstattungen, der Versandart für Postsendungen oder der Anschaffung sparsamer Maschinen und Geräten.
Gesetzliche Grundlage
Das Land Baden-Württemberg und die kommunalen Landesverbände verfolgen das gemeinsame Ziel, bis zum Jahr 2040 in ganz Baden-Württemberg weitgehend klimaneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen.
Die Gemeinden erfüllen diese Vorbildfunktion in eigener Verantwortung, während das Land sie dabei unterstützt. Die Ziele beziehen sich auf die interne Organisation der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen CO2-Emmissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden und Fahrzeugen sowie durch die Beschaffung.
Mit der Erklärung zum Klimaschutzpakt am 15.12.2021 sowie der Mitgliedschaft im Kommunalen Klimaschutzverein des Landkreises Karlsruhe setzt sich die Stadt Kraichtal u.a. das Ziel, spätestens bis zum Jahr 2040 eine weitestgehend klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Jahr 2021 ein Förderantrag über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus gestellt. Dieser umfasst die Förderung von Personal- und Sachkosten über einen Zeitraum von 3 Jahren.