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Bürgerentscheid Windenergie

Bürgerentscheid Windenergie

Sie entscheiden am 27. Juli 2025

Soll die Verpachtung oder sonstige Überlassung von Flächen im Eigentum der Stadt Kraichtal an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?

  • Anders formuliert:
    Sollen keine Flächen, die der Stadt Kraichtal gehören, für Windräder verpachtet werden?

Mit „Ja“ stimmen Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen eine Verpachtung durch die Stadt aussprechen.

  • Ergebnis: Es sollen keine Flächen verpachtet werden.

Mit „Nein“ stimmen Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Möglichkeit einer Verpachtung durch die Stadt aussprechen.

  • Ergebnis: Es sollen Flächen verpachtet werden.

Worum geht es überhaupt?

Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger

Die Verwaltung strebt bei ihren Projekten (vorbehaltlich aller notwendiger Gemeinderatsbeschlüsse) eine direkte oder indirekte wirtschaftliche Beteiligung der Bürger an den Windenergieanlagen an.

Bei einer direkten Beteiligung werden die Bürger beispielsweise zu Miteigentümern der Betriebsgesellschaft und somit selbst zu Energieproduzenten. 

Darüber hinaus kommen die Einnahmen der Stadt auch der Allgemeinheit zugute.

Vorteile für die Stadt Kraichtal

Der Stadt Kraichtal gehören Teile der Flächen, auf denen mögliche Vorranggebiete für Windenergieanlagen liegen. Als Flächeneigentümerin würde sie pro Windenergieanlage und Betriebsjahr Pachtzahlungen erhalten. Diese Einnahmen fließen direkt in den städtischen Haushalt und helfen, das Haushaltsdefizit zu verringern und somit zukünftige Investitionsvorhaben mitzufinanzieren. Nach heutigem Stand kann mit jährlichen Pachteinnahmen im niedrigen einstelligen Millionenbereich gerechnet werden. Hiervon profitiert letztendlich die Bürgerschaft von ganz Kraichtal.

Darüber hinaus können die Betreiber von Windenergieanlagen auf Kosten des Netzbetreibers 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Windstroms an alle Gemeinden zahlen, die im Umkreis von 2,5 Kilometern um eine Windenergieanlage liegen, die sogenannte EEG-Kommunalabgabe. Außerdem werden ab einer gewissen Betriebslaufzeit der Windenergieanlagen auch Gewerbesteuereinnahmen erzielt.

Des Weiteren besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Beteiligung der Kommune an den Windenergieanlagen. Wie diese konkret aussehen könnte, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt definiert werden.

Schließlich könnte Kraichtal mit der Errichtung von Windenergieanlagen die gesetzlichen Klimaschutzziele zeitnah erreichen und damit einen enormen Beitrag zur Energiewende leisten. Dies wäre für die Stadt, aber auch für die Region, ein Standortvorteil für Unternehmen und Gewerbe.

Die Verwaltung empfiehlt am 27. Juli 2025 beim Bürgerentscheid mit Nein zu stimmen!

Weitere Infos zum Thema Windenergie

Finden Sie unter: Windenergie

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Bürgerentscheid wenden Sie sich an: E-Mail senden