Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung
Gewerbeanmeldung
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) muss der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Eine Gewerbe-Anmeldung ist zu erstatten, wenn
- ein Gewerbebetrieb (erstmals) aufgenommen wird
- der Betrieb von außerhalb nach Kraichtal verlegt wird
- der Betrieb durch Kauf oder Pacht von einem Vorgänger übernommen wird
- sich die Rechtsform ändert (z. B.: Umwandlung von Einzelunternehmen in juristische Person)
Anzeigepflichtige sind
- Einzelgewerbetreibende
- bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
- bei juristischen Personen (GmbH, UG, AG) der/die gesetzliche/n Vertreter (z. B. Geschäftsführer der GmbH)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Personengesellschaften:
o Handelsregisterauszug (bei: e. K, OHG, KG)
o Gesellschaftsvertrag (bei: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)) - Bei juristischen Personen:
o Handelsregisterauszuges (AG, GmbH)
o Nur bei einer GmbH in Gründung: den Gesellschaftsvertrag - Bei erlaubnispflichtigen Gewerben:
o Die entsprechende Erlaubnis bzw. Konzession
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbe-Ummeldung ist zu erstatten, wenn
- der Betrieb innerhalb von Kraichtal verlegt wird
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt, d. h., wenn
eine andere/weitere Tätigkeit ausgeübt wird (z. B.: Branchenwechsel von Textil-Einzelhandel in Möbel-Einzelhandel oder von Groß- in Einzelhandel)
- der Betrieb auf weitere (bisher) nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgeweitet wird
Wer sein Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchte, muss zuerst am alten Standort das Gewerbe abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbe-Abmeldung ist zu erstatten, wenn
- der Betrieb aufgegeben wird
- der Betrieb von Kraichtal weg nach außerhalb (in einen anderen Ort) verlegt wird
- der Betrieb an einen anderen Gewerbetreibenden übergeben wird
- die Rechtsform (z. B. von Einzelgewerbe in juristische Person) gewechselt wird
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Bei der Gewerbeanmeldung sowie der Gewerbeummeldung wegen Änderung der Tätigkeit muss die Tätigkeit genau bezeichnet werden. Allgemeinformulierungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art usw. können nicht berücksichtigt werden.
Die Verwaltungsgebühr beträgt jeweils 20 €.
Die Gewerbemeldungen können während der Sprechzeiten des Bürgerbüros vorgenommen werden.