Bürgermeisterwahl am 28. März
Bürgermeister-Neuwahl am 28. März 2021 - Präsentation des Ergebnisses
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 28. März 2021
Zur Durchführung der Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin wird bekannt gemacht:
- Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Die Stadt Kraichtal ist in folgende 11 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
01 Bahnbrücken, Mehrzweckhalle, Vor dem Wald 4 a (barrierefrei)
02 Gochsheim, Mehrzweckhalle, Bauerbacher Str. 6 (nicht barrierefrei)
03 Landshausen, Mehrzweckhalle, Eschbachstr. 42 (nicht barrierefrei)
04 Menzingen, Mehrzweckhalle, Industriestr. 12 (nicht barrierefrei)
05 Münzesheim (Nördlich der Eppinger/Karlsruher Straße), Feuerwehr- und Vereinshaus, Horst-Kochendörfer-Platz 1 (rollstuhlgerecht)
15 Münzesheim (Südlich der Eppinger/Karlsruhe Straße), Mehrzweckhalle, Mönchsweg 12 (rollstuhlgerecht)
06 Neuenbürg, Mehrzweckhalle, Jedermannstr. 20 (barrierefrei)
07 Oberacker, Mehrzweckhalle, Burgberg 1 (nicht barrierefrei)
08 Oberöwisheim, Mehrzweckhalle, Burggartenstr. 5 (nicht barrierefrei)
09 Unteröwisheim (Nördlich der Friedrichstraße), Kultur-Treff, Josef-Heid-Str. 1 a (nicht barrierefrei)
10 Unteröwisheim (Südlich der Friedrichstraße), Mehrzweckhalle, Schulstr. 42 (barrierefrei)
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 21. Februar 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Der Wähler kann auch eine nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel
den Namen eines im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der übrigen Namen allein genügt jedoch nicht,
oder den Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile einträgt.
5. Jeder Wähler kann - außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und dort in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
6. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wahlschein enthält außerdem auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.
7. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte enthält.
Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.
8. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme nur einmal und nur persönlich abgeben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 19 Abs. 1 KomWG).
Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig sind oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).
9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Kraichtal, 19. März 2021
Bürgermeisteramt
gez. Ulrich Hintermayer
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 28. März 2021
Nachstehend werden die Bewerber für die Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin bekannt gemacht, deren Bewerbung vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurde. Sie sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt.
Lfd. Nr. | Name, Vorname(n) | Beruf oder Stand | Jahr der Geburt | Anschrift (Hauptwohnung) | |
1 | Borho, Tobias | Stellvertretender Geschäftsführer | 1993
| Bauwiesenstraße 3, 76646 Bruchsal | |
2 | Kacsányi, Lucien Ferenc | Diplom-Betriebswirt (BA) | 1979 | Nordring 18, 76703 Kraichtal | |
3 | Lindner, Jonas | Polizeikommissar | 1990 | Hölderlinstraße 9, 76297 Stutensee | |
4 | Speitelsbach, Samuel Johannes | Diplom-Ingenieur (Uni) Technologiemanagement | 1986 | Schubertstraße 11, 74747 Ravenstein | |
5 | Fischer, Michael Andreas | Bäckermeister | 1968 | Mörikestraße 17, 74193 Schwaigern | |
6 | Kurz, Thomas | Betriebsleiter und Geschäftsführer | 1974 | Kreuzwiesenstraße 10, 74397 Pfaffenhofen |
Diese Bewerber werden in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen.
Kraichtal, 19. März 2021
Bürgermeisteramt
gez. Ulrich Hintermayer, Bürgermeister
Sitzung des Gemeindewahlausschusses: Nachbericht vom 17.03.2021
Der Gemeindewahlausschuss hat sich zu seiner 4. Sitzung am Mittwoch, 17.03.2021, im großen Sitzungssaal des Rathauses Kraichtal wiederum zu einer öffentlichen Sitzung getroffen. Nachdem bei der Bürgermeisterwahl am 14. März 2021 keiner der Kandidierenden mindestens die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinigen konnte, wurde noch am Wahlabend in einer weiteren öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses die Neuwahl bekanntgegeben. Am Mittwochabend war sodann erneut die Prüfung der Unterlagen und Zulassung der Kandidierenden um das Bürgermeisteramt, für die Neuwahl, erforderlich. Nach Prüfung wurden, in der bekannten Reihenfolge, folgende Personen zur Wahl zugelassen: Tobias Borho, Lucien Ferenc Kacsányi, Jonas Lindner, Samuel Johannes Speitelsbach, Michael Andreas Fischer, Thomas Kurz. Lediglich die Kandidatin Susanne Doris Lindacker hatte zwischenzeitlich erklärt, für eine Neuwahl nicht zur Verfügung zu stehen.
Im zweiten Tagesordnungspunkt wurden Fragen der Mitglieder des Ausschusses beantwortet. Abschließend dankte Bürgermeister Hintermayer insbesondere den Helferinnen und Helfern vom vergangenen Sonntag sowie seinem Verwaltungsteam für den reibungslosen Ablauf unter erschwerten Pandemiebedingungen. Er zeigte sich zuversichtlich, dass auch am Sonntag, 28. März 2021, im Rahmen der Neuwahl, „alle Räder wiederum bestens ineinandergreifen“.
Landtags- und Bürgermeisterwahl: Präsentation der Ergebnisse vom 14. März
Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Vorbereitung der Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 28. März 2021
Am Mittwoch, 17. März 2021, um 18:30 Uhr, findet im Rathaus Kraichtal, großer Sitzungssaal, Zimmer Nr. 200, Rathausstraße 30, 76703 Kraichtal, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
Tagesordnung:
- Prüfung der eingegangenen Bewerbungen zur Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und Beschlussfassung über ihre Zulassung.
Zu der Sitzung hat jedermann unter Beachtung der Corona-Vorschriften Zutritt.
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Ulrich Hintermayer, Bürgermeister
Online- Vorstellung der Kandidierenden zur Bürgermeisterwahl
Am 26. Februar um 19 Uhr – fünf Kandidierende angemeldet
Damit sich die Bürgerinnen und Bürger ein Bild der Kandidierenden machen können, gab es am Freitag, 26.02.2021 eine Online-Vorstellung, die live unter diesem Link auf dem Youtube-Kanal der Stadt übertragen wurde und bis zur Wahl zur Verfügung steht. Im Vorfeld konnten für diesen Termin Fragen eingereicht werden, welche den Kandidierenden nach einer Vorstellungsrunde gestellt wurden. Fragen konnten von Kraichtaler Bürgerinnen und Bürgern auch während der Veranstaltung per Mail und über ein Kontaktformular eingereicht werden, um auf Statements der Kandidierenden einzugehen beziehungsweise um konkrete Nachfragen zu stellen.
Folgende Bewerber und folgende Bewerberin nahmen an dem Forum, welches der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Ulrich Hintermayer moderierte, teil:
- Tobias Borho
- Lucien Kacsányi
- Jonas Lindner
- Susanne Lindacker
- Michael Fischer