Aktuelle Verunreinigungen durch Hundekot
Aktuell häufen sich die Beschwerden von Bürgern über Verunreinigungen durch Hundekot. Die tierischen Hinterlassenschaften stellen regelmäßig ein großes Ärgernis dar.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Hundebesitzer darauf zu achten haben, dass die Tiere ihre Notdurft nicht auf Geh- und Fußwegen, Grünanlagen, Sportplätzen, Parkplatz- und Böschungsflächen, Pflanzbeeten oder privaten Gärten verrichten. Auch im Außenbereich sind in Banketten oder auf privaten Grundstücken abgelegte Exkremente ein abstoßender Anblick und spätestens bei Mäh- und Pflegearbeiten ein Ärgernis, außerdem können diese Exkremente zu Erkrankungen anderer Hunde führen.
Sollte das ausgeführte Tier dennoch Rückstände hinterlassen, ist der verantwortliche Halter nach den Bestimmungen der Polizeilichen-Umweltschutzverordnung der Stadt Kraichtal dazu verpflichtet, die abgelegten Extremente sofort zu entfernen.
Wir empfehlen deshalb den Hundehaltern die dazu notwendigen Utensilien mitzunehmen, bzw. die, in jedem Stadtteil aufgestellten Tütenspender, zu benutzen und die Tüten nicht in der Landschaft, sondern in den bei den Tütenspendern angebrachten Behältern oder im privaten Restmüllbehälter zu entsorgen.
Die rechtliche Konsequenz einer Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit, deren Ahndung eine Geldbuße nach sich ziehen kann. Solche Verfahren lassen sich durch die Beseitigung von Hinterlassenschaften vermeiden.
Die Stadt appelliert an alle Hundehalter, die Tiere so auszuführen, dass möglichst wenig Verdruss für die Bevölkerung entsteht und das Stadtbild durch die genannten Verunreinigungen nicht negativ beeinträchtigt wird.







