Städtebauliche Erneuerung „Ortsmitte Oberöwisheim“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. März 2026 zur Vorbereitung der Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Oberöwisheim“ nach dem Baugesetzbuch (BauGB) den Beginn von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beschlossen. Der Beschluss bezieht sich auf einen Teilbereich des Stadtteils Oberöwisheim, welcher in dem beigefügt abgedruckten Abgrenzungsplan dargestellt ist. Der Plan mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes liegt im Rathaus Kraichtal in Münzesheim während den üblichen Dienstzeiten für die Dauer von 4 Wochen, bis einschließlich Freitag, 19. Juni 2026, öffentlich aus. Des Weiteren sind die Unterlagen online einsehbar.
Hinweise:
1. Der Beschluss über Vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Dies bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.
2. Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Stadt oder ihrem Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen von ihren persönlichen Lebensumständen in wirtschaftlichen und sozialen Bereichen, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen erhoben werden (Auskunftspflicht nach § 138 BauGB).
Mit der Untersuchung ist das Büro Schöffler, Karlsruhe, und die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung beauftragt. Es wird gebeten, die Mitarbeiter der Büros bei ihrer Arbeit zu unterstützen, damit möglichst rasch konkrete Ergebnisse erzielt werden können.
Die betroffenen Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte können versichert sein, dass alle Informationen mit der gebotenen Vertraulichkeit behandelt werden. Gemeinderat, Stadtverwaltung sowie die MitarbeiterInnen des Büros Schöffler und der Kommunalentwicklung bedanken sich schon heute für Ihr Interesse an dieser Aufgabe.







