Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern
Stadt Kraichtal profitiert auch im Jahr 2026 vom Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
286.630 € zur Schaffung neuen Wohnraums
Seit über 30 Jahren unterstützt das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) strukturelle Projekte in Städten und Gemeinden, Unternehmen, Vereinen sowie bei Privatpersonen – mit dem Ziel, die Lebensqualität und wirtschaftliche Stärke im Ländlichen Raum zu sichern. Im gesamten Landkreis Karlsruhe beträgt die Fördersumme 2.102.595 € im Programmjahr 2026. Konkret fließen 286.630 € in die Kraichtaler Stadtteile Unteröwisheim, Bahnbrücken, Neuenbürg und Menzingen – wie das zuständige Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz vor Kurzem mitteilte. Die Projekte der Stadt Kraichtal erhalten somit rund 13,6 % der Fördersumme für den gesamten Landkreis Karlsruhe. Im Stadtteil Menzingen profitieren gleich zwei Projekte von der Förderung: Zum einen wird ein leerstehendes Einfamilienhaus zu einem Mehrfamilienhaus mit vier Mietwohnungen modernisiert und umgebaut und zum anderen wird ein Wohnhaus ebenfalls modernisiert - Teilabbruch und Neubau des Anbaus in Holzbauweise zur Eigennutzung inklusive. Auch die weiteren Kraichtaler Projekte können dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung & Wohnen zugeordnet werden. Insgesamt waren sieben Anträge von Privatpersonen als Sammelantrag über die Stadt Kraichtal beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht worden. Fünf Antragstellern kann die Stadt Kraichtal nun erfreulicherweise „grünes Licht“ für deren Baumaßnahmen geben.
Umnutzung von Scheunen oder Modernisierung alter Wohnhäuser ist beispielsweise förderfähig
Grundsätzlich ist eine Förderung in den Bereichen Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Arbeiten möglich. Planen Sie ein entsprechendes Vorhaben oder haben Sie eine Idee und möchten wissen, ob eine ELR-Förderung möglich ist, wenden Sie sich gerne an Ihre direkte Ansprechpartnerin für die ELR-Antragstellung bei der Stadt Kraichtal: Hauptamt, Sachgebiet Baurecht & Planung, Frau Steinhilper, Telefon 07250 77-342, Email n.steinhilper@kraichtal.de. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Außerdem wichtig zu wissen ist, dass mit dem Vorhaben erst nach der Programmentscheidung begonnen werden darf. Bei einem vorzeitigen Projektbeginn ist keine Förderung mehr möglich. Programmablauf und Frist der Antragsstellung
Die Programmausschreibung erfolgt in der Regel im Frühsommer eines Jahres.
Anträge können bis Ende September bei der Stadt Kraichtal eingereicht werden.
Die Entscheidung, welche Projekte in das Förderprogramm aufgenommen werden, erfolgt im Frühjahr des folgenden Jahres.
Alles Wissenswerte rund um das ELR finden Interessierte auch auf der städtischen Homepage unter www.kraichtal.de -> Kraichtal -> Wirtschaft & Bauen -> Förderprogramme -> Entwicklung „Ländlicher Raum“.







