Sterbefall
Der Tod eines geliebten Menschen ist immer ein einschneidendes Erlebnis. Wir haben Ihnen hier alle wichtigen Informationen zusammengestellt. Gerne steht Ihnen auch unsere Standesbeamtin bei Fragen zur Verfügung.
Anzeige und Beurkundung
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Beim Standesamt des Sterbeortes wird der Sterbefall anschließend beurkundet und es stellt auch die Sterbeurkunden aus.
Ist eine Person im Krankenhaus oder einem Alten- und Pflegeheim verstorben, ist die jeweilige Einrichtung verpflichtet den Sterbefall dem Standesamt schriftlich anzuzeigen.
In allen anderen Fällen sind folgende Personen zur Anzeige verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.
In der Regel wird der Sterbefall jedoch vom beauftragten Bestattungsunternehmen angezeigt.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der anzeigenden Person
- Ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag
Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und ggf. einen Nachweis über die Auflösung (z. B. Scheidungsbeschluss, Sterbeurkunde)
Geburtsurkunde, wenn die verstorbene Person ledig war
Erweiterte Meldebescheinigung, wenn die verstorbene Person nicht in Kraichtal gemeldet war
Reisepass, wenn die verstorbene Person eine ausländische Staatsangehörigkeit hatte
Hinweis: Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein, bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Standesamt.
Gebühren
Sterbeurkunde|12,00 €
Mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeeintrag|12,00 €
Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Feuerbestattung|15,00 €
Leichenpass|15,00 €
Weitere Informationen
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