Lärmaktionsplanung: ChangeMe

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Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung

Die Städten und Gemeinden sind verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen, sofern dies aufgrund von immissionsrechtlichen Vorgaben erforderlich ist.

Die Lärmaktionsplanung teilt sich dabei in drei Kategorien:

  1. Lärm an Straßen
  2. Lärm an Haupteisenbahnstrecken
  3. Lärm durch Flugverkehr

Für den Lärmaktionsplan Schiene ist das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Von Fluglärm ist die Stadt Kraichtal nicht betroffen.

Lärmaktionsplanung - Straße, 3. Runde

Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Umsetzung der dritten Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie machte nun die Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplanes gemäß § 47d Bundesimmisionsschutzgesetz (BimSchG) erforderlich.

Die bedeutendste Lärmbelastungsquelle für Kraichtal ist der Straßenverkehrslärm. Die Bahnstrecke, als Verkehrslärm wird durch das Eisenbundesamt in dessen Zuständigkeit betreut.

Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat am 22.05.2019 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Kraichtal gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen und das Büro Modus Consult, Bruchsal mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans beauftragt.

In der Gemeinderatssitzung am 22.07.2020 wurde der Zwischenbericht mit Maßnahmekatalog vorgestellt und im Anschluss lag der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 10.08.2020 bis 25.09.2020 im Rathaus der Stadt Kraichtal aus. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

In dieser Zeit sind sowohl bei der Stadt Kraichtal, als auch beim Büro Modus Consult zahlreichen Stellungnahmen eingegangen, einerseits von den Trägern öffentlicher Belange und Nachbarkommunen, anderseits von der Öffentlichkeit.

Die Beschlussfassung hierzu erfolgte unter Abwägung der im Offenlagezeitraum des Entwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Stadt Kraichtal am 21.04.2021. Die Ergebnisse der zuvor durchgeführten Offenlage wurden in der Sitzung vom beauftragten Ingenieurbüro Modus Consult, Herrn Dr. Gericke der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Lärmaktionsplan mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm durch Hauptverkehrsstraßen besteht aus folgenden Text-, Tabellen- und Plandokumenten:

Endbericht (PDF-Datei)

Plan 1 (stark belastete Strecken) (PDF-Datei)

Plan 2 (höchstzulässige Geschwindigkeiten) (PDF-Datei)

Plan 3 (Querschnittsbelastungen Kfz pro Tag) (PDF-Datei)

Plan 4 (Querschnittsbelastungen 8h Nacht) (PDF-Datei)

Plan 5 (Nachkartierung des Status quo Tag) (PDF-Datei)

Plan 6 (Nachkartierung des Status que Nacht) (PDF-Datei)

Plan 7 und 7a (Status quo Straßenverkehrslärm 24 Stunden LDEN nach VBUS) (PDF-Datei)

Plan 8 und 8a (Status quo Straßenverkehrslärm 24 Stunden LN nach VBUS) (PDF-Datei)

Plan 9 und 9a (Straßenverkehrslärm nach RLS 90 tags) (PDF-Datei)

Plan 10 und 10a (Straßenverkehrslärm nach RLS 90 nachts) (PDF-Datei)

Plan 11 (Netzkonzeption Planfall 1) (PDF-Datei)

Plan 12 und 12a (Planfall 1 Straßenverkehrslärm 24 Stunden LDEN nach VBUS) (PDF-Datei)

Plan 13 und 13a (Planfall 1 Straßenverkehrslärm 24 Stunden LN nach VBUS) (PDF-Datei)

Plan 14 (Netzkonzeption Planfall 2) (PDF-Datei)

Plan 15 und 15a (Planfall 2 Straßenverkehrslärm 24 Stunden LDEN nach VBUS) (PDF-Datei)

Plan 16 und 16a (Planfall 2 Straßenverkehrslärm 24 Stunden LN nach VBUS) (PDF-Datei)

Plan 17 (Netzkonzeption Planfall 3) (PDF-Datei)

Plan 18 und 18a (Planfall 3 Straßenverkehrslärm 24 Stunden LDEN nach VBUS) (PDF-Datei)

Plan 19 und 19a (Planfall 3 Straßenverkehrslärm 24 Stunden LN nach VBUS) (PDF-Datei)

Plan 20 und 20a (Aktionsbereiche) (PDF-Datei)

Plan 21 (Schienenverkehrslärm Tag) (PDF-Datei)

Plan 22 (Schienenverkehrslärm Nacht) (PDF-Datei)

Plan 23 (Ruhige Gebiete) (PDF-Datei)

Plan 24 (Differenzplan ruhige Gebiete) (PDF-Datei)

Tabelle Betroffenheiten in den Aktionsbereichen - Straße (PDF-Datei)

Als betroffener Grundstücks- oder Wohnungseigentümer an einer Landesstraße besteht die Möglichkeit, für den Austausch von Fenstern über das Lärmsanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg Zuschüsse zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Lärmsanierung

Lärmaktionsplan Schiene

Anlass für die vorliegende Lärmaktionsplanung ´Schiene´ ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes (Stufe 2, Stand 12/2014, aktualisiert 06/2015) für bundeseigene Haupteisenbahnstrecken. Rechtsgrundlage und Auslöser der Kartierung ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), welche im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47a-f BImSchG) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Aus den Kartierungsergebnissen erwächst für die Städte und Gemeinden – nach europäischer Rechtssetzung – die Verpflichtung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (§ 47d BImSchG). Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden der Lärmaktionsplanung der Stadt Kraichtal zugrunde gelegt. Nach der Lärmkartierung der LUBW und des Eisenbahn-Bundesamtes werden für die Stadt Kraichtal Betroffenheiten festgestellt.

Der Endbericht des Lärmaktionsplans Schiene kann hier heruntergeladen werden: