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Definition Wiesengräber
Gestaltung:
- Im Bereich der Wiesengräber sind keine Pflanzflächen zulässig.
- Die Beschaffung und Beschriftung der Einzelgrabmale erfolgt durch den Verfügungs- bzw. den Nutzungsberechtigten.
- Weitere Grabausstattungen und Grabeinfassungen jeglicher Art sind unzulässig.
- Die Ablage und das Anbringen von Blumenschmuck, Kerzen und dgl. sind nicht gestattet.
Hinweise zur Grabmalaufstellung und Grabpflege:
- Es sind individuelle Grabmale bis zu einer Höhe von 120 cm zulässig.
- Für die Unterhaltung der Grabmale ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte zuständig.
- Für die Unterhaltung der Grabmale ist bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
- Für die Errichtung und für jede Veränderung von Grabmalen wird eine schriftliche Genehmigung der Stadt benötigt.
- Für die Pflege der Grabstätte und Entfernung der Grabmale ist die Stadt zuständig.
Wiesengräber sind auf dem Friedhof in Münzesheim vorhanden.
Kontakt
Stadt Kraichtal
Rathausstraße 30
76703 Kraichtal-Münzesheim
07250 77-0
07250 77-75
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