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Definition Baumgräber
Gestaltung:
- Im Bereich der Baumgräber sind Pflanzungen nicht zulässig.
- Die Beschaffung und Beschriftung von Einzelgrabplatten erfolgt durch den Nutzungsberechtigten.
- Eine Beschriftung ist nur zulässig, wenn sie die zulässige Höhe des Grabmals nicht verändert.
- Weitere Grabausstattungen und Grabeinfassungen jeglicher Art sind unzulässig.
- Die Ablage und das Anbringen von Blumenschmuck, Kerzen und dgl. sind nicht gestattet.
Hinweise zur Grabmalaufstellung und Grabpflege:
- Für die Pflege, Unterhaltung und Entfernung der Grabausstattungen ist die Stadt zuständig.
- Grabmale dürfen nur in Form von ebenerdigen Grabplatten (Länge max. 0,60 m; Tiefe max. 0,40 m) in der unteren Hälfte der Grabstelle errichtet werden.
- Für das Errichten und für jede Veränderung von Grabmalen wird eine schriftliche Genehmigung der Stadt benötigt.
Baumgräber sind auf den Friedhöfen in Bahnbrücken, Gochsheim, Landshausen, Menzingen, Münzesheim, Oberacker und Oberöwisheim vorhanden.
Kontakt
Stadt Kraichtal
Rathausstraße 30
76703 Kraichtal-Münzesheim
07250 77-0
07250 77-75
E-Mail schreiben
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung
Planung und Umwelt
Melanie Neißl
07250 77-32
m.neissl(@)kraichtal.de