Entwicklung "Ländlicher Raum": ChangeMe

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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Nachrückerrunde 2024

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Nachrückerrunde 2024

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat vor wenigen Tagen über den Start des Nachrückverfahrens für das Förderprogramm Entwicklung Ländlicher Raum informiert.

Anträge können ab sofort bis zum 26. April 2024 bei der Stadt Kraichtal im Sachgebiet Baurecht und Planung (E-Mail schreiben) abgegeben werden.

Aufgrund der knappen Frist ist besonders auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten.

Fördermöglichkeiten für Private, Vereine und Gewerbetreibende

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gilt als eines der wichtigsten Strukturprogramme des Landes Baden-Württemberg zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum.

Mit dem Förderprogramm soll die strukturelle Entwicklung des ländlich geprägten Raumes unterstützt werden, um die ländlichen Gemeinden mit ihren historischen Ortskernen attraktiv zu halten.

Privat, privat-gewerbliche sowie gewerbliche Projekte können in den ELR-Schwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen beantragt und gefördert werden.

Förderschwerpunkt ist die Innen- und Ortskernentwicklung, Flächen- und Wohnraumaktivierung sowie die lokale Grundversorgung, Dorfgasthäuser, Metzgereien und Bäckereien. Die Fördersätze liegen zwischen 10 % und 55 %, die maximalen Zuwendungen reichen bis zu 750.000 €. Eine Übersicht mit den zuwendungsfähigen Projektarten sowie den entsprechenden Fördersätzen und Höchstbeträgen finden Sie: HIER (PDF-Datei)

Ein Hinweisblatt mit allen wesentlichen im Zusammenhang mit dem Entwicklungsprogramm stehenden Informationen steht Ihnen zum Download bereit: HIER (PDF-Datei)

Den ELR-Erklärfilm des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie: HIER

Verfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich über die Stadt gestellt werden. Die Stadt leitet die Projekte in einem Sammelantrag in einer Rangfolge der Rechtsaufsichtsbehörde sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu. Nach dem Einplanungsvorschlag des beim Landratsamt angesiedelten Koordinationsausschusses legt das Regierungspräsidium dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen nach Dringlichkeiten geordneten Programmvorschlag zur Entscheidung vor. Das Ministerium entscheidet über die Mittelvergabe erfahrungsgemäß im März/April des darauffolgenden Jahres.

Zu beachten ist, dass mit der Baumaßnahme nicht vor Bewilligung begonnen werden darf und Anträge auf Zuwendungen von unter 5.000 € nicht bewilligt werden.

Zur Vorbereitung der Anträge im Schwerpunkt Wohnen, füllen Sie bitte die entsprechenden Formulare aus und senden diese vorab elektronisch an das Sachgebiet Planung und Umwelt:

Zur Vorbereitung der Anträge im Schwerpunkt Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen, füllen Sie bitte die entsprechenden Formulare aus und senden diese vorab elektronisch an das Sachgebiet Planung und Umwelt:

Bei Sanierungsmaßnahmen sollte der Zuschussbedarf durch Fotoaufnahmen verdeutlicht werden, bei Umbaumaßnahmen müssen gezeichnete Pläne mit eingereicht werden. Sollte eine baurechtliche oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sein, muss diese bei Antragstellung vorliegen.

Förderanträge können jeweils ab Ausschreibung des Jahresprogramms durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei der Stadt Kraichtal eingereicht werden. Hierfür sind die oben genannten Dokumente jeweils in digitaler Form (PDF) vorzulegen. Die Antragsfrist für das Hauptverfahren des Jahres 2024 war der 8. September 2023.