Fördermöglichkeiten für Private, Vereine und Gewerbetreibende
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gilt als einer der wichtigsten Strukturprogramm des Landes Baden-Württemberg zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum.
Mit dem Förderprogramm soll die strukturelle Entwicklung des ländlich geprägten Raumes unterstützt werden, um die ländlichen Gemeinden mit ihren historischen Ortskernen attraktiv zu halten.
Privat, privat-gewerbliche sowie gewerbliche Projekte können in den ELR-Schwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen beantragt und gefördert werden.
Förderschwerpunkt im Programmjahr 2021 ist die Innen- und Ortskernentwicklung, Flächen- und Wohnraumaktivierung sowie die lokale Grundversorgung, Dorfgasthäuser, Metzgereien und Bäckereien. Die Fördersätze liegen zwischen 10 % und 55 %, die maximalen Zuwendungen reichen bis zu 750.000 €; sie ergeben sich aus nebenstehender Übersicht.
Ein Hinweisblatt mit allen wesentlichen im Zusammenhang mit dem Entwicklungsprogramm stehenden Informationen steht Ihnen hier zum Download bereit.
Verfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich über die Stadt gestellt werden. Die Stadt leitet die Projekte in einem Sammelantrag in einer Rangfolge der Rechtsaufsichtsbehörde sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu. Nach dem Einplanungsvorschlag des beim Landratsamt angesiedelten Koordinationsausschusses legt das Regierungspräsidium dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen nach Dringlichkeiten geordneten Programmvorschlag zur Entscheidung vor. Das Ministerium entscheidet über die Mittelvergabe erfahrungsgemäß im April des darauffolgenden Jahres.
Zu beachten ist, dass mit der Baumaßnahme nicht vor Bewilligung begonnen werden darf und Anträge auf Zuwendungen von unter 5.000,- € nicht bewilligt werden.
Interessierte können sich gerne beim Sachgebiet Planung und Umwelt melden.
Zur Vorbereitung der Anträge im Schwerpunkt Wohnen, füllen Sie bitte die entsprechenden Formulare aus und senden diese vorab elektronisch an das Sachgebiet Planung und Umwelt:
- Projektbeschreibung für Wohnbauvorhaben
- Antragsformular für unternehmerische Vorhaben (auch Mietwohnungen)
- Kostenschätzung nach DIN 276
- Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen
- Datenschutzerklärung
- Antragsformular für Privatpersonen, Vereine etc.
Zur Vorbereitung der Anträge im Schwerpunkt Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen, füllen Sie bitte die entsprechenden Formulare aus und senden diese vorab elektronisch an das Sachgebiet Planung und Umwelt:
- Antragsformular für unternehmerische Vorhaben
- Kostenschätzung nach DIN 276
- Einsatz von CO² bindenden Baustoffen
- Datenschutzerklärung
Bei Sanierungsmaßnahmen sollte der Zuschussbedarf durch Fotoaufnahmen verdeutlicht werden, bei Umbaumaßnahmen müssen gezeichnete Pläne mit eingereicht werden. Sollte eine baurechtliche oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sein, muss diese bei Antragsstellung vorliegen.
Die o.g. Daten sind in 5-facher Ausfertigung und jeweils im Original vorzulegen. Die Antragsfrist für das Hauptverfahren im Programmjahr 2021endet am 07. September 2020.