Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte gemäß §§ 192 ff BauGB
Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bretten hat die Bodenrichtwerte gemäß § 193 Abs. 5 BauGB nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und in der Sitzung am 20.05.2022 beschlossen.
Über folgenden Link gelangen Sie zu den einzelnen Bodenrichtwertkarten der Stadt Kraichtal.
Umsetzung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. Das Finanzministerium hat bereits eine öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei) herausgegeben.
Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit:
Hinweise zur neuen Grundsteuerberechnung 2022/2023
Im SWR Fernsehen Marktcheck "Wann sich die Steuer verzigfachen könnte" von Samstag, 25. März 2023, 9:30 Uhr finden Sie wichtige Informationen zur aktuellen Grundsteuerreform: SWR Fernsehen/Marktcheck
Informationen zur Grundsteuer A – Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
Die Informationsschreiben für die Grundsteuer A werden erst im Oktober 2022 an die Grundstückseigentümer zugestellt.
Die Abgabe der Feststellungserklärungen für die Grundsteuer A ist bereits jetzt schon möglich. Dies kann über denselben Elster-Zugang der Grundsteuer B getätigt werden.
Da die Informationsschreiben erst im Oktober zugestellt werden, verlängert sich die Abgabefrist dementsprechend für die Grundsteuer A. Näheres ist uns noch nicht bekannt.
Für die Grundsteuer A sind neben der Grundstücksfläche die Art der Nutzung und die Ertragsmesszahl wichtig. Einen Großteil der erforderlichen Angaben können Sie unter dem Geoportal land- und forstwirtschaftlicher Flurstücke / Grundsteuer A kostenlos abrufen.
Zur Abgabe der Feststellungserklärung benötigen Sie folgende Daten:
- Aktenzeichen vom Finanzamt
Unter Boris-BW sind folgende Daten abrufbar:
- Lage des Grundstückes
- Gemeinde/ Gemarkung/ Gemarkungsnummer/ Flurstück
- Fläche des Grundstücks
- Art der Nutzung
- Ertragsmesszahl, z.B. für Acker und Grünland
Alle Informationen zur Grundsteuerreform können unter der Hotline Telefonnummer: 07251 74-2233 beim Finanzamt Bruchsal nachgefragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Neues aus Kraichtal".
Pachtzins
Stadteigene Pachtflächen in flurbereinigten Gemarkungsteilen (Landshausen, Menzingen, Münzesheim und Oberacker) sowie für alle sonstigen Pachtflächen ab einer Grundstücksgröße von 50,00 ar im Einzelfalle:
1,79 Euro/ar/Jahr
Stadteigene Pachtflächen in nichtflurbereinigten Gemarkungsteilen (Bahnbrücken, Gochsheim, Neuenbürg, Oberöwisheim und Unteröwisheim):
1,53 Euro/ar/Jahr
Wiesen- und sonstige Grünlandgrundstücke:
1,02 Euro/ar/Jahr