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Wenn nahe Verwandte verstorben sind, steht bei den Angehörigen die Trauer über den Todesfall im Vordergrund. Dennoch sind im Hinblick auf die Beisetzung verschiedene Angelegenheiten zu regeln. Unser Merkblatt soll Ihnen dabei helfen. Weiter zum Merkblatt (PDF, 41 KB)
Es ist uns nicht möglich, Ihrem Informationsbedürfnis vollständig zu entsprechen; in manchen Fällen wird auch eine zusätzliche Beratung erforderlich sein. Einige Ihrer Fragen können wir hier sicher beantworten. Sollten Sie noch offene Fragen haben so scheuen Sie sich nicht, bei der Friedhofsverwaltung anzurufen Fon: 07250 77-32) oder einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Ihre Friedhofsverwaltung Kraichtal
Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, muss zunächst der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst Fon: 07251 19292 bzw. für Gochsheim Fon: 07252 19292 informiert werden, der die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein ausstellt. Beim Todesfall im Krankenhaus, Altenheim u.s.w. erhalten Sie von dort entsprechende Auskünfte.
In den allermeisten Fällen ist es sinnvoll, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Die Telefonnummern finden Sie z.B. in den „Gelben Seiten“ unter „Bestattungsinstitute“. Die Wahl des Bestatters ist selbstverständlich freigestellt. Das Bestattungsunternehmen übernimmt die Einsargung des Leichnams und die Überführung in die Aussegnungshalle des örtlichen Friedhofs. Den weiteren Umfang der vom Bestattungsunternehmen zu erbringenden Leistungen können Sie selbst bestimmen.
Der Todesfall ist danach umgehend bei der städtischen Friedhofsverwaltung zu melden. Zuständig sind Frau Neißl Fon: 07250 77-32 und Herr Mannherz Fon: 07250 77-39.
An Wochenenden und Feiertagen ist die Telefon-Nummer 07250 77-32 auf das Mobiltelefon des diensthabenden Mitarbeiters der Stadtverwaltung weitergeschaltet. Mit der Friedhofsverwaltung wird dann der Beerdigungstermin festgelegt und die Grabauswahl getroffen. Es empfiehlt sich, dass schon vorab eine Terminabsprache mit dem zuständigen Pfarramt getroffen wird, die endgültige Festlegung des Beerdigungstermins erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Spätestens am nächsten Tag muss die Meldung des Todesfalles beim Standesamt des Sterbeortes erfolgen. Zuständig im Rathaus Münzesheim sind Frau Neidinger Fon.: 07250 77-28.
Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung und der Leichenschauschein. Bei verheirateten Verstorbenen ist des weiteren die Heiratsurkunde bzw. eine Abschrift aus dem Familienbuch, bei Ledigen eine Abstammungsurkunde vorzulegen.
Das Standesamt übernimmt sodann die Eintragung ins Sterbebuch und stellt Ihnen Sterbeurkunden aus, die z.B. bei der Benachrichtigung der Rentenrechnungsstelle, oder bei der Kündigung nicht mehr benötigter Versicherungen vorgelegt werden müssen.
Falls eine Zubettung in ein bereits vorhandenes Familiengrab erfolgen soll, ist ein Steinmetz mit der Entfernung des Grabsteines zu beauftragen. Die sonstigen Grabausstattungen und Pflanzen müssen ebenfalls rechtzeitig entfernt werden. Öffnen und Schließen des Grabes übernimmt ein von der Stadt beauftragter Unternehmer. Dieser ist auch bei der Durchführung der Trauerfeier zugegen.
Sargträger sind von den Angehörigen zu stellen. Die Bestattungsunternehmer sind hierbei gerne behilflich. Über die Friedhofsverwaltung können gegen Kostenersatz ebenfalls Sargträger zur Verfügung gestellt werden.
Der Beerdigungstermin wird üblicherweise in der örtlichen Presse bekannt gemacht. Den Aushang in hrem Stadtteil übernimmt entweder das Bestattungsunternehmen (ggfls. nachfragen!) oder Sie bekommen auf Anfrage bei der Friedhofsverwaltung entsprechende Vordrucke, die Sie an den Ihnen angegebenen tellen selbst aus- und wieder abhängen.
Schlüssel für die Aussegnungshalle für weitere Besorgungen wie z.B. Sargausschmückung werden Ihnen bei Bedarf vom Bestattungsunternehmer oder direkt von der Friedhofsverwaltung überlassen.
Die spätere Aufstellung von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen bedarf der Genehmigung, die vom beauftragten Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen ist. Hinsichtlich der Größe von Grabmalen und Grababdeckplatten sowie der Gestaltung von Schrifttafeln an Kolumbarien gelten besondere Vorschriften, über die ebenfalls die Friedhofsverwaltung gerne Auskunft erteilt. Da diese Bestimmungen nicht in allen Gräberfeldern gleich sind, ist es erforderlich, sich bereits im Zusammenhang mit der Grabauswahl hierzu Gedanken zu machen.
Auf den Friedhöfen in allen Kraichtaler Stadtteilen werden Einzel- und Mehrfachgräber für Erdbestattungen sowie Urnengräber vorgehalten. Auf einigen Friedhöfen gibt es darüber hinaus Urnennischen in Kolumbarien und Sondergrabfelder für besondere Bestattungsarten (Rasengräber,
Anonyme Gräber, Gräber mit Ganzabdeckungen). In einigen Fällen ist auch die Zubettung von Urnen in bestehende Erdgräber möglich. Die Friedhofsverwaltung ist Ihnen gerne bei der Wahl einer geeigneten Bestattungsart behilflich.
Neben der Gebühr für das Grabnutzungsrecht fallen weitere Kosten an (Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, Benutzung der Aussegnungshalle), die von der Stadtverwaltung auf Grundlage der jeweils geltenden Gebührensatzung erhoben werden. Nähere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung. Nachfolgend sind die wichtigsten Grabarten mit einer beispielhaften Berechnung der anfallenden Gebühren beim Ersterwerb aufgelistet. Detaillierte Angaben für den konkreten Einzelfall erhalten Sie ebenfalls bei der Friedhofsverwaltung.
Auch nach der Bestattung sind noch zahlreiche Dinge zu erledigen, wovon wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten zusammengestellt haben:
Nachfolgend die Friedhofssatzung der Stadt Kraichtal, die Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 02. Dezember 2009, das Gebührenverzeichnis zur Änderung der Friedhofssatzung vom 23. November 2005 und die Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 03. Dezember 2003 als PDF-Dateien zum Herunterladen.
Stadtverwaltung Kraichtal
Rathausstraße 30
76703 Kraichtal
Fon: 07250 77-0
Fax: 07250 77-75
| Rathaus | |
| Montag: | 14:30 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Bürgerbüro | |
| Montag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Dienstag, Mittwoch: | 08:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 19:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |


