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Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz schreibt das Jahresprogramm zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum –ELR- vom 22.05.2012.
Ziel des ELR ist es, in Gemeinden vor allem des ländlichen Raumes die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Das ELR ist das Instrument zur Förderung der Dorfentwicklung in Baden-Württemberg.
Bereits seit dem Jahre 2008 ist der Stadtteil Bahnbrücken in das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Seither wurden einige private Maßnahmen zur Schaffung bzw. Modernisierung von Wohnungen ebenso bezuschusst wie einige kommunale Maßnahmen. Ab dem Jahre 2010 ist auch der Stadtteil Neuenbürg im Förderprogramm ELR vertreten. Auch hier wurden einige private Maßnahmen bezuschusst.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet die Möglichkeit, Fördermittel für die Maßnahmen in 4 Förderschwerpunkten zu erhalten:
Wohnen
Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und ortsbildgerechte Neubauten als Ersatzbauten für abgängige Bausubstanz sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung von Wohngebäuden mit Schwerpunktsetzung auf Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien).
Es können 30 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Der maximale Zuschuss je Wohnung beträgt 20.000,- €. Im Falle der Umnutzung bis 40.000,- €.
Grundversorgung
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen.
Es können 20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Der maximale Zuschuss je Umnutzung, Neubau oder Umbau beträgt 200.000,- €
Arbeiten
Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen (bis maximal 100 Arbeitskräfte) vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen und der Errichtung von Gewerbehöfen, einschließlich Grunderwerb und vorbereitenden Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken sowie die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten. Die gewerblichen Vorhaben können entweder mit einem Zuschuss oder in Form eines zinsverbilligten Darlehens mit gleichem Subventionswert gefördert werden.
Es können 15 % (Reaktivierung Gewerbebrache, Umnutzung u.a.) bzw. 10 % (Neuansiedlung, Betriebserweiterung u.a.) der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Der maximale Zuschuss beträgt 200.000,- €
Gemeinschaftseinrichtungen
Einrichtungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens.
Verfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich über die Gemeinde gestellt werden. Die Gemeinde stellt die Projekte im Sammelantrag in eine Rangfolge (priorisierte Projektliste) und legt diese der Rechtsaufsichtsbehörde sowie dem Regierungspräsidium vor. Nach dem Einplanungsvorschlag des beim Landratsamt angesiedelten Koordinationsausschusses legt das Regierungspräsidium dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen nach Dringlichkeiten geordneten Programmvorschlag zur Entscheidung vor. Das Ministerium entscheidet über die Mittelvergabe erfahrungsgemäß im März/April eines Jahres.
Hinweise
Für die Aufnahme in das Programmjahr 2014 müssen die Anträge bis zum 31.10.2013 beim Regierungspräsidium vollständig vorliegen. Interessierte Gebäudeeigentümer sollten sich deshalb umgehend bei der Stadtverwaltung, Sachgebiet Stadtentwicklung melden.
Ansprechpartner ELR
Sachgebiet Stadtentwicklung
Sylvia Perschali, Tel.: 07250/77-30, eMail: s.pierschalik(@)kraichtal.de
Zusätzliche Informationen können Sie über das Internet unter folgender Adresse erhalten: www.rp.baden-wuerttemberg.de