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Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat am 16. Mai 2012 die folgenden Richtlinien für die Inhalte des Mitteilungsblattes beschlossen.
1. Allgemeines
Die Stadt Kraichtal gibt wöchentlich ein Mitteilungsblatt heraus, das sich in einen amtlichen und nichtamtlichen Teil gliedert:
Der amtliche Teil umfasst
a) alle amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Kraichtal,
b) Bekanntmachungen und Mitteilungen staatlicher und anderer öffentlicher Behörden und Stellen sowie
c) sonstige allgemein interessante Beiträge mit Bezug zu Kraichtal.
Der nichtamtliche Teil umfasst
a) Kirchliche Nachrichten
Berichte der Kirchengemeinden und der religiösen Gemeinschaften in der Stadt Kraichtal und deren nachgeordneten Organisationen
b) Vereinsnachrichten
Berichte der ortsansässigen Vereine und vereinsähnlichen Gruppen
c) Nachrichten politischer Parteien, Wählervereinigungen
Berichte von politischen Parteien und Wählervereinigungen, welche nachweislich in Kraichtal aktiv und organisiert sind.
2. Redaktion
Für das Erstellen von Berichten ist die Plattform „myKraichtal.de“ eingerichtet.
Mit dem Einstellen oder Hochladen von Inhalten (Beiträgen, Terminen, Fotos) räumt der Nutzer der Stadt Kraichtal unentgeltlich und unwiderruflich das nicht ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung von Texten und Bildern in regelmäßig erscheinenden Publikationen der Stadt Kraichtal wie dem Jahresrückblick, dem Veranstaltungskalender, Informationsbroschüren etc. sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung www.kraichtal.de. Der Verfasser von Texten oder Einsender von Bildern versichert, dass die in den Berichten namentlich genannten und auf den Fotos abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind
Im Einzelfall wird es immer wieder notwendig sein, die eingehenden Berichte aus Gründen der Vereinheitlichung und Gleichbehandlung redaktionell zu bearbeiten. Hiermit erklärt sich der Einsender einverstanden.
2.1 Redaktionsschluss und Erscheinungstag
Redaktionsschluss ist montags um 10 Uhr. Fällt der Montag auf einen Feiertag, so ist der Redaktionsschluss am darauf folgenden Arbeitstag um 10 Uhr. Die Berichte müssen bis zu die-sem Zeitpunkt in das System eingestellt sein.
Regelmäßiger Erscheinungstag ist donnerstags. Liegt zwischen Montag und dem Erscheinungstag ein Feiertag, verschiebt sich dieser auf Freitag. Darüber hinausgehende Änderungen der Erscheinungsweise werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
3. Gestaltung und Umfang der Berichte im nichtamtlichen Teil
3.1 Inhaltliche Gestaltung der Texte
Allgemeine Regelungen
Die Berichte im Mitteilungsblatt sollen nicht nur die Mitglieder der jeweiligen Gruppierung ansprechen, sondern auch Interesse bei der Bevölkerung hervorrufen. Die Überschriften sollen auf den Text hinweisen und Interesse wecken.
Der Umfang der Berichte muss aus Kostengründen begrenzt werden. Die Artikel sollen in kurzer sachlicher Form geschrieben sein.
Hinweise auf Veranstaltungen, Einladungen zu Generalversammlungen etc. werden zwei Mal veröffentlicht, die Tagesordnung wird nur ein Mal veröffentlicht. Über eine Veranstaltung darf nur ein Mal berichtet werden.
Sonderregelung Vereine
Bei Vereinsjubiläen und herausragenden Veranstaltungen (z. B. Straßenfeste der Ortsvereine) besteht die Möglichkeit, einmalig im amtlichen Teil auf das Festprogramm beispielsweise in Form eines Plakates hinzuweisen. Nachrufe von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern dürfen im nichtamtlichen Teil veröffentlicht werden.
Sonderregelung Parteien und Wählervereinigungen
Die Berichterstattung der politischen Parteien und Wählervereinigungen muss sich auf öffentli-che Veranstaltungen (örtlich oder überörtlich) sowie Generalversammlungen beschränken. Einladungen sind zu öffentlichen und parteiinternen Veranstaltungen möglich. Die Texte müssen in sachlicher Form abgefasst sein, das heißt sie dürfen die angesprochenen Themenfelder, den Veranstaltungsort, die Uhrzeit sowie organisatorische Hinweise enthalten. Inhaltliche Aussagen, Stellungnahmen oder Positionen der Parteien und Wählervereinigungen sowie allgemeine Stellungsnahmen zu politischen Themen sind nicht zulässig. Die Reihenfolge der Mitteilungen richtet sich nach der Fraktionsstärke im Gemeinderat.
Die Redaktion behält sich vor, bei folgenden Inhalten Änderungen vorzunehmen
Die Veröffentlichung von Berichten, die in mehreren Punkten den Richtlinien widersprechen, kann von der Redaktion abgelehnt werden.
3.2 Umfang der Texte
Für die Berichte gelten im Regelfall 30 Zeilen (2250 Zeichen inkl. Leerzeichen) als maximaler Umfang.
Zusätzlich dazu dürfen die Abteilungen der Vereine (z. B. Jugendmannschaften - zählt als eine Abteilung -, Tischtennis, Frauenchor usw.) 20 Zeilen (1500 Zeichen inkl. Leerzeichen), insgesamt aber maximal 60 Zeilen für alle Abteilungen zusammen, veröffentlichen. Kirchenchöre und andere kirchliche Gruppen werden analog zu den Abteilungen der Ver-eine behandelt.
Bei Jahreshauptversammlungen und Jubiläen (25, 50 Jahre usw.) werden zusätzlich 60 Zeilen bereitgestellt (4500 Zeichen inkl. Leerzeichen).
3.3 Veröffentlichung von Bildern
Vereine und Kirchen
Bilder zu den Veröffentlichungen können je nach vorhandenem Platz abgedruckt werden, es besteht jedoch kein Anspruch auf die Veröffentlichung eines Fotos. Die Entscheidung, Bilder einzufügen, obliegt der Redaktion. Alle eingesandten Bilder sind mit einer Bildunterschrift zu versehen.
Parteien und Wählervereinigungen
Bilder politischer Parteien und Wählervereinigungen von Ehrungen verdienter Mitglieder (ab 25 Jahre Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft) werden veröffentlicht. Die Entscheidung, anderweitige Bilder einzufügen, obliegt der Redaktion. Alle eingesandten Bilder sind mit einer Bildunterschrift zu versehen.
3.4 Veröffentlichung von Spenden
Spenden von gewerblicher Seite
Spendenbetrag ab 500 Euro: | Bericht mit Foto |
Spendenbetrag 250 bis 500 Euro: | Bericht ohne Foto |
Spenden von privater Seite
Spendenbetrag ab 125 Euro: | Bericht mit Foto |
Kraichtal, 16. Mai 2012
Ulrich Hintermayer
Bürgermeister
Hinweise
Die Redaktion des Mitteilungsblattes ist dem Sachgebiet Stadtmarketing zugeordnet.
Anschrift
Stadt Kraichtal
Redaktion Mitteilungsblatt
Postfach 1120
76703 Kraichtal
Fax 07250 77-75
E-Mail kultur@kraichtal.de
Folgende Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen zur Verfügung:
Grundsätzliche Fragen, amtlicher Teil
Nadja Schüßler Telefon 07250 77-43
Berichte Kirchen, Vereine, politische Parteien
Sybille Götz und Ute Dopf Telefon 07250 77-45