Aktuelle Planungsverfahren
Auf dieser Seite informieren wir Sie über städtische Planverfahren, die derzeit bearbeitet werden.
Das Baugesetzbuch sieht nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. In der zweiten Stufe der Beteiligung, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wird der Plan-Entwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Beide Verfahrensschritte werden auf die gleiche Weise angekündigt. Jeweils eine Woche vor der Auslegung erfolgt die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal.
Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist für die Dauer eines Monats (mind. 30 Tage) liegen die Planunterlagen öffentlich im Rathaus Kraichtal in Münzesheim, im Sachgebiet Planung und Umwelt aus. Während der üblichen Öffnungszeiten steht Ihnen gerne ein Sachbearbeiter unseres Sachgebiets Planung und Umwelt für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Hier können Sie auch Ihre Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vortragen. Schriftlich eingereichte Anregungen müssen unterschrieben sein und sollen Namen und Anschrift des Unterzeichnenden enthalten.
Nach Ablauf der Offenlegungsfrist wertet die Stadtverwaltung / das Planungsbüro sämtliche Stellungnahmen aus und legt sie dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Dieser wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Handelt es sich dabei um komplexere Planverfahren, können die Verfahrensschritte auch abweichen und sich wiederholen.
Aufstellungsbeschluss
Hier finden Sie die aktuellen Aufstellungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Keine Dateien vorhanden?
Dann findet derzeit keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB - (Offenlage) / Erneute Offenlage nach § 4a (3) Satz 1 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Kraichtal:
Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan "Schelmenäcker, Neuaufstellung", Stadtteil Münzesheim
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 08.04.2024 bis 21.04.2024
Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.03.2024 über die im Zuge der Offenlage sowie der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan "Schelmenäcker-Neuaufstellung" beraten, eine Abwägung hierüber vorgenommen und in diesem Zusammenhang Ergänzungen im Entwurf des Planwerks beschlossen.
Nachfolgend kann der geänderte Entwurf des Bebauugsplans "Schelmenäcker, Neuaufstellung", Münzesheim eingesehen werden:
Text der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal Nr. 13/2004 (PDF-Datei)
Stellungnahmen aus der Offenlage (Synopse), PDF-Datei (PDF-Datei)
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Offenlage (PDF-Datei)
Abgrenzung des vorgeschlagenen Geltungsbereichs (PDF-Datei)
Zeichnerischer Teil - Entwurf vom 20.12.2023/20.03.2024 (PDF-Datei)
Legende zum zeichnerischen Teil (PDF-Datei)
Schriftliche Festsetzungen - Entwurf vom 20.12.2023/20.03.2024 (PDF-Datei)
Anlage der schriftlichen Festsetzungen, Ziffer 8 - Entwurf vom 20.12.2023 (PDF-Datei)
Örtliche Bauvorschriften - Fassung der nochmaligen Anhörung gem. § 4a Abs. 3 BauGB (PDF-Datei)
Der Bericht über die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 24.11.2023 (PDF-Datei)
Es wurde bestimmt, das Stellungnhamen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Diese beziehen sich auf die im zeichnerischen und textlichen Teil gekennzeichneten Planungsinhalte.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Satzungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
Aufhebungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Aufhebungsbeschlüsse der Stadt Kraichtal:
Besondere Bauleitplanverfahren
Für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB sowie das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB gelten abweichende Beteiligungsregelungen. Die oben beschriebenen Beteiligungsschritte sind in diesen beiden Verfahren nicht oder nur teilweise erforderlich. Bei vereinfachten Verfahren, häufig bei kleineren Änderungen des Planes, entfällt die frühzeitige Beteiligung. Verfahren gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung werden ebenfalls in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans nach § 6 BauGB.
Hier finden Sie die aktuellen Genehmigungen der höheren Verwaltungsbehörde:
Keine Dateien vorhanden?
Dann ist derzeit keine Bekanntmachung veranlasst worden.
Wichtiger Hinweis zu den als Satzung beschlossenen Bauleitpläne
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorabinformation. Rechtsverbindlich sind nur Originalpläne, die beim Sachgebiet Planung und Umwelt einzusehen sind. Die rechtkräftigen Bebauungspläne können im Sachgebiet Planung und Umwelt eingesehen oder im Geoinformationsportal (GIS) der Stadt Kraichtal heruntergeladen werden.